Laut dem Netzwerk Investigate Europe gibt es geheime Absprachen zwischen den Landesinnenministern der Bundesländer sowie den Anbietern des Online Glücksspiels. So soll bereits eine Schufa G-Auskunft genügen, um das monatliche Einzahlungslimit erhöhen zu können. Aber stimmt das auch?
Geheime Absprache aufgedeckt: Investigate Europe deckt Skandal rund um die Schufa G-Auskunft auf
Gibt es wirklich eine geheime Absprache zwischen den Anbietern des Online Glücksspiels und den Landesinnenministern der Bundesländer? Angeblich gibt es Dokumente
darüber, dass es am Ende gar nicht so schwer sein soll, wie man das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro umgehen und deutlich erhöhen kann. Denn das monatliche Einzahlungslimit kann mit einer einfachen Schufa G-Auskunft erhöht werden, ohne dass zuvor eine tiefergehende Überprüfung der finanziellen Verhältnisse stattgefunden hat. Die Verbraucherschützer schlagen bereits Alarm: Nicht nur, dass diese Vorgehensweise gegen Glücksspielstaatsvertrag aus 2021 verstößt, reduziert diese Praktik auch den Spielerschutz.
Der Glücksspielstaatsvertrag: Von Anfang an umstritten
Wer sich dafür interessiert, wie man Poker spielt, wird in einem Online Casino mit deutscher Lizenz keine Freude haben. Denn hier gibt es nur fünf Anbieter, die eine entsprechende Lizenz haben. Und wer noch glaubt, er könnte Live Poker spielen, ist sowieso ganz falsch. Denn auch das gibt es nicht. Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem Jahr 2021 in Kraft ist, hat den Spielspaß fast zur Gänze zerstört – hier dreht sich alles um den Spielerschutz. Jedoch gibt es viele Anbieter mit internationaler Lizenz, die nicht nur seriös und empfehlenswert sind, sondern auch Poker in verschiedenen Varianten anbieten.
Ein gutes Beispiel: Nach jedem Dreh an einem Slot muss der Spieler eine fünf Sekunden lange Pause einhalten. Der maximale Einsatz pro Dreh liegt übrigens bei 1 Euro. Doch das ist nicht die einzige Vorgabe: Pro Monat darf der Spieler plattformübergreifend nur 1.000 Euro auf das Glücksspielkonto transferieren. Das wird von LUGAS technisch überprüft- dabei handelt es sich um das „Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem“.
Jedoch kann das monatliche Einzahlungslimit erhöht werden. Dieser Hinweis findet sich unter anderem in § 6c Abs. 1 Satz 3 des Glücksspielstaatsvertrages. Wie das funktioniert? Der Spieler muss mit Einkommens- und Vermögensnachweisen beweisen, dass er in der finanziellen Lage ist, mehr als 1.000 Euro pro Monat auf das Glücksspielkonto transferieren zu können.
Student mit 1.000 Euro Einkommen könnte das Einzahlungslimit problemlos erhöhen
Das ist aber auch möglich, wenn man keine Einkommens- und Vermögensnachweise vorlegt. Das Investigate Europe Netzwerk hat herausgefunden, dass auch die Schufa G-Auskunft ausreichend ist. So hat ein Vergleich der Bundesländer mit dem Anbieter Tipico belegt, wie das funktioniert und wurde durch das Netzwerk Investigate Europe an die Öffentlichkeit gespielt. Durch den Vergleich wird deutlich gemacht, dass die Bundesländer den Anbietern sehr wohl die Möglichkeit eingeräumt haben, dass am Ende nur die vereinfachte Schufa Auskunft genüge, um dann das monatliche Einzahlungslimit der Spieler zu erhöhen.
Dabei geht es am Ende aber nur um die allgemeine Kreditwürdigkeit, nicht darum, ob das höhere Einzahlungslimit erlaubt werden darf. Denn der Test von Investigate Europe hat aufgezeigt, dass ein Student, der ein monatliches Einkommen von 1.000 Euro hat, mit der Schufa G-Auskunft das monatliche Einzahlungslimit auf 10.000 Euro erhöhen konnte.
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die Lage bereits juristisch bewertet
Die Problematik wurde schon einmal juristisch bewertet. So ist das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schufa Auskunft kein geeigneter Nachweis ist, wenn es um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Spielers geht. Die Urteilsveröffentlichung hat auch die Empfehlung beinhaltet, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder – die GGL – nach Alternativen Ausschau halten soll. In der Praxis scheint das aber noch nicht umgesetzt worden zu sein.
Auch die Verbraucherschützer sowie Suchtforscher sind alarmiert: So haben Burkhard Bliener, der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, als auch Tobias Hayer, der Suchtexperte von der Universität Bremen, betont, die fragwürdige Praxis würde am Ende dazu führen, dass das Risiko einer schnellen und hohen Verschulden steigen würde.