Die Kreisverwaltung – Kreishaus Bad Ems:
Anschrift :
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon: Tel.: 02603 / 972-0
Telefax: 02603 / 972-199
Zentrale eMail-Adresse: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr
(die Kfz. Zulassungsstelle hat eigene Öffnungszeiten, siehe unter Kfz-Zulassungsstelle)
Kfz-Zulassungsstelle:
Bad Ems, Kreishaus, Insel Silberau
Tel. 02603/972-121 bis 123, 152, 523
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,
Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Referatsleiter: Gerhard Heimann
Tel.: 02603 / 972-152
[email protected]
Kfz-Zulassungs-Außenstelle:
Diez, Wilhelmstraße 42 a
Tel. 02603/972-121 bis 123, 152, 523
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Kfz-Zulassungs-Außenstelle:
Nastätten, Bürgerhaus, Schulstraße 29
Tel. 02603/972-121 bis 123, 152, 523
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11 Uhr
Was wird benötigt
Was benötige ich für:
Neuzulassung eines Fahrzeuges?
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Händlererklärung
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges?
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Abmeldebescheinigung/oder entwerteten Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges?
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges?
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Kennzeichenschilder
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Adressen-Änderung innerhalb des Rhein-Lahn-Kreises?
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)
Technische Änderung?
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)
Kurzzeitkennzeichen?
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Wichtige Hinweise:
1. | Bei der Zulassung eines Fahrzeuges auf eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss ebenfalls einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen oder von Person bekannt sein. |
2. | Fahrzeuge sind grundsätzlich vorzuführen. Ausnahmen sind nur zulässig: bei Zulassungen von Neufahrzeugen unter Vorlage einer Händlererklärung (Bestätigung, dass technische Daten des Fahrzeuges mit Eintragung im Kfz-Brief übereinstimmt), bei Zulassungen auf den bisherigen Halter oder bei Vorlage eines aktuellen (max. 1 Monat alt) Sachverständigengutachtens. |
3. | Die Versicherungsdoppelkarten müssen vollständig und korrekt sein. Die angegebene Adresse muss mit der gemeldeten Adresse übereinstimmen. Änderungen auf der Karte sind nicht zulässig! |
4. | Bei Minderjährigen werden als Einwilligungsnachweis die Unterschriften beider Elternteile oder desjenigen, der das Personensorgerecht besitzt, benötigt. |
5. | Fahrzeuge, deren Termine zur Hauptuntersuchung (TÜV) oder AU überschritten sind, können nicht zugelassen werden. |
6. | Die zusätzlichen Kosten für ein Wunschkennzeichen betragen 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro, wenn dieses Kennzeichen vorher schon reserviert wurde. |