Zulassungsstelle

Die Kreisverwaltung – Kreishaus Bad Ems:

Anschrift :
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems

Telefon: Tel.: 02603 / 972-0
Telefax: 02603 / 972-199
Zentrale eMail-Adresse: [email protected]

Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr
(die Kfz. Zulassungsstelle hat eigene Öffnungszeiten, siehe unter Kfz-Zulassungsstelle)

Kfz-Zulassungsstelle:

Bad Ems, Kreishaus, Insel Silberau
Tel. 02603/972-121 bis 123, 152, 523
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,
Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Referatsleiter: Gerhard Heimann
Tel.: 02603 / 972-152
[email protected]

Kfz-Zulassungs-Außenstelle:
Diez, Wilhelmstraße 42 a
Tel. 02603/972-121 bis 123, 152, 523
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr 

Kfz-Zulassungs-Außenstelle:
Nastätten, Bürgerhaus, Schulstraße 29
Tel. 02603/972-121 bis 123, 152, 523
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11 Uhr

Was wird benötigt

Was benötige ich für:

Neuzulassung eines Fahrzeuges?

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Händlererklärung

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges?

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Abmeldebescheinigung/oder entwerteten Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges?

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder

Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges?

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Kennzeichenschilder
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Adressen-Änderung innerhalb des Rhein-Lahn-Kreises?

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)

Technische Änderung?

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Hauptuntersuchung (TÜV)
AU-Bescheinigung (außer KRAD und Anhänger)

Kurzzeitkennzeichen?

Versicherungs-Doppelkarte
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung

Wichtige Hinweise:

1. Bei der Zulassung eines Fahrzeuges auf eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss ebenfalls einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen oder von Person bekannt sein.
2. Fahrzeuge sind grundsätzlich vorzuführen. Ausnahmen sind nur zulässig:
bei Zulassungen von Neufahrzeugen unter Vorlage einer Händlererklärung (Bestätigung, dass technische Daten des Fahrzeuges mit Eintragung im Kfz-Brief übereinstimmt),
bei Zulassungen auf den bisherigen Halter oder bei Vorlage eines aktuellen (max. 1 Monat alt) Sachverständigengutachtens.
3. Die Versicherungsdoppelkarten müssen vollständig und korrekt sein. Die angegebene Adresse muss mit der gemeldeten Adresse übereinstimmen. Änderungen auf der Karte sind nicht zulässig!
4. Bei Minderjährigen werden als Einwilligungsnachweis die Unterschriften beider Elternteile oder desjenigen, der das Personensorgerecht besitzt, benötigt.
5. Fahrzeuge, deren Termine zur Hauptuntersuchung (TÜV) oder AU überschritten sind, können nicht zugelassen werden.
6. Die zusätzlichen Kosten für ein Wunschkennzeichen betragen 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro, wenn dieses Kennzeichen vorher schon reserviert wurde.