Schule und Gesellschaft – vom ‚Machtmittel der Kirche‘ zur ‚Veranstaltung des Staates‘. Zweck des niederen Schulwesens. Zur Methode.

Wer heute nach der Dausenauer Schule fragt, der wird an ein schmuckloses Gebäude außerhalb des Ortskerns verwiesen. Nicht jeder kennt den Bau von innen, bestenfalls junge Eltern und Großeltern, die ihre Kinder oder Enkelkinder zur Schule bringen. Nur noch 4 Jahre lang besuchen Dausenauer Kinder diese Schule, dann setzen sie ihren Bildungsweg in den Nachbarstädten fort. Seit Ende der sechziger Jahre verbringen Dausenauer Kinder nur noch den geringsten Teil ihrer Schulzeit im Dorf, was die emotionale Bindung an die Heimatgemeinde nicht gerade fördert. Vielen Kindern wird das Erlebnis eines Fußweges zur Schule mit Beobachten der Natur, Hören von Geräuschen, dem kindlichen Spiel und auch dem Aushecken von Streichen genommen und durch unromantische Fahrten voller Hektik und Streß mit Bahn oder Schulbus ersetzt.

Einige Jahrhunderte war es Dausenauern Kindern vergönnt, eine eigene Schule im Dorf zu haben. Zuerst eine kleine Schule an der Kirche, dann ein stolzes Schulgebäude an der Lahn; diese beiden Schulen hatten ganz bewußt ihren Standort in der Mitte des Gemeindelebens.

Schule war ursprünglich im deutschsprachigen Raum von der Kirche als Institution systematischen Lehrens und Lernens gedacht, um insbesondere die Heilige Schrift lesen und verstehen zu können. Grundlage des Lehrplans waren die septem artes liberales, die Sieben Freien Künste: Grammatik, Rhetorik, Dialektik als die formalen, Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik als die materialen „Fächer“. Das ritterliche ‚Gegenprogramm‘, die septem probiates, Schwimmen, Reiten, Fechten, Jagen, Pfeileschießen, Schachspiel und Dichten, konnte sich letztlich wohl deshalb nicht durchsetzen, weil Ritter in ihren Alltagsgeschäften dann doch auf Lese- und Schreibkundige angewiesen waren. Die frühe Erkenntnis, dass Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben auch im Leben außerhalb der Kirchenmauern vorteilhaft sein können, führte zur Bevorzugung des kirchlichen Bildungskanons. Karl der Große – selbst als Kaiser an seiner persönlichen Bildung interessiert – beeinflusste das Schulwesen durch die Gründung seiner Aachener Hofschule, die wiederum zum Vorbild für nachfolgende Schulneugründungen wurde. Die Schule diente nun einerseits der Ausbildung der Kleriker zur Verbreitung christlicher Kultur und Bildung als auch andererseits der Ausbildung von Beamten zur Verwaltung des Reiches. So unterschied der um 825 gezeichnete St. Gallener Klosterplan bereits zwischen einer inneren Schule, welche dem Mönchsnachwuchs vorbehalten war, und einer äußeren Schule für gebildete Laien. Es muß aber festgestellt werden, dass äußere Schulen im Mittelalter recht selten waren und damit nur wenigen Laien diese Bildungsmöglichkeit zugänglich war. Der Lehrkanon der kirchlich organisierten Kloster-, Dom- und Stiftsschulen umfaßte auf der Elementarstufe Lese- und Schreibunterricht, Singen und Auswendiglernen von Psalmen. Während der Oberstufe das eigentliche Theologie-Studium zuzuordnen ist, tauchen die Lerninhalte der Mittelstufe, die Sieben Freien Künste, in der unteren Fakultät, der facultas artium, als Gegenstände des Grundstudiums in den späteren Universitäten wieder auf. Sie beziehen sich auf die Bildungsziele der griechischen Sophisten, welche vorher bereits die Römer in ihren Grammatikschulen übernommen hatten. Eine erste Welle von Universitätsgründungen in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts schloß sich an diesen Wandel an.

Hatte ein Gemeinwesen des ausgehenden Mittelalters noch einen geringen Bedarf an so gebildeten Bürgern, so verlangten die wirtschaftlichen Veränderungen eine andere Bildung und andere Schulen. Die Einrichtung von Schulen in den aufblühenden Städten – durch einen Privatmann oder durch die Gemeinde – orientierte sich erstmals am Bedarf der städtischen Gewerbe und des aufkommenden Handels. Wenn auch die Bildungsinhalte der vom Magistrat errichteten Stadtschulen sich nicht wesentlich von den kirchlichen Schulen unterschieden, so stellten sie doch das Bildungsmonopol der Kirche in Frage.

Neben den städtischen Magistern oder „Schulmeistern“ boten auch private „Schreib- und Rechenmeister“ Unterricht in Lesen, Schreiben und Rechnen an. Meist waren alle Familienmitglieder in die Unterrichtstätigkeit einbezogen, im Gegensatz zu den Lateinschulen fand der Unterricht in deutscher Sprache statt. Diese privaten Winkelschulen, die sich in manchen Städten bis ins 18. Jahrhundert hielten, gelten somit als die Vorläufer der Volksschulen.

Zwei Daten sollen hier für das Nebeneinander staatlicher, kirchlicher und privater Schulen stehen. So veranlaßte im Nassauischen Gerlach von Idstein, der Sohn Königs Adolfs, 1333 die Gründung des ‚Martinsstifts für regulirte Chorherren‘. Seit 1347 sind weltliche Schulmeister bzw. Kindermeister in Herborn und Dillenburg nachgewiesen.

Mit diesen wenigen Sätzen habe ich die allgemeine Situation des Bildungs- und Schulwesens skizziert, wie sie sich zwischen der ersten Erwähnung Dausenaus und der Stadtrechtsverleihung darstellte. Die Situation erklärt, warum wir aus dieser Zeit keine konkreten Hinweise über eine Schule in Dausenau haben.

Wenn im nachfolgenden Text von der Schule und der Schule in Dausenau die Rede ist, so meine ich damit eine Institution des niederen Schulwesens, welche der systematischen Unterweisung und Vermittlung elementarer Kulturtechniken diente, insbesondere dem Erlernen von Lesen und Schreiben.

Im Folgenden werde ich immer wieder Vergleiche ziehen darüber, welcher Rang Schulbildung in der Gesellschaft im Allgemeinen, in der Politik und im Zeitgeschehen zukam und welche Nachrichten uns über den Zustand der Schule in Dausenau überliefert sind. Ich stütze mich dabei im wesentlichen auf die beiden Bände der Schulchronik, die Visitationsberichte in der Kirchenchronik und auf Akten im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. Die Dausenauer Schulchronik enthält daneben die meisten Regierungsreskripte aus nassauischer und preußischer Zeit, so dass uns hiermit eine Sammlung amtlicher Regierungsschreiben den Schulbetrieb betreffend vorliegt. Die beiden Bände der Dausenauer Schulchronik zeichnen ein lebhaftes Sittenbild der Schule, wobei der erste Band vollständig die Geschichte der Dausenauer Schule im 19. Jahrhundert dokumentiert, während der 2. Band nur die Ereignisse ab 1947 belegt.

Danken möchte ich in diesem Zusammenhang Herrn Karl Schäfer und Herrn Reinhold Hilpüsch, die mir viele nette und nachdenkliche Geschichten aus ihrer Schulzeit in Dausenau erzählen konnten.

1. Die Kirchspielschule in Dausenau

1.1 Die Anfänge der Schule in Dausenau

Um 1500 prägten religiöse, soziale, politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Veränderungen das neue Bild vom Menschen und veränderten die Leitbilder von Erziehung, Bildung und Schule. In den Gedanken der Humanisten und der Renaissance waren bereits Ansätze individueller Bildung erkennbar. Aber erst die Reformation schuf Voraussetzungen dafür, die neuen Vorstellungen von Bildsamkeit und Bildungsbedürftigkeit des Menschen in die Amtsstuben, Schulen und Elternhäuser zu tragen. Erst die Bildung ermöglichte dem Menschen, sich von Unmündigkeit und blindem Gehorsam zu befreien und sich selbst entscheiden zu können, Bildung unterstützte die Autonomie des Menschen.

Manifestiert in der Reformation, besonders bei Luther, sind Literalität und Evangelium eine derart feste Verbindung eingegangen, dass sie, unterstützt durch die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, eine erste Volksbildungsbewegung ausgelöst haben. Den Eltern machte es Luther zur Pflicht, für eine gute Erziehung und einen angemessenen Unterricht ihrer Jungen und Mädchen verantwortlich zu sein, die „Radherrn aller stedte Deutsches lands “ rief er auf, „das sie Christliche schulen auffrichtenn und halten sollen.“ Luthers Vorstellungen waren maßgebend für den Auf- und Ausbau des Schulwesens in den protestantischen Ländern.

Nach der Einigung der drei Landesherren wurde auch in Dausenau die Reformation durch eine Information der Gemeinde und einen Gottesdienst eingeführt. „Mit Einführung der Reformation waren die bestehenden kirchlichen Verwaltungseinrichtungen (Landkapitel/Dekanat, Archdiakonat) von den Landesherren aufgehoben worden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben sowie der kirchenleitenden Funktionen übernahmen die Landesherren von nun an selbst bzw. übertrugen dieselben, soweit es sich um allgemeine Verwaltungsaufgaben handelte, den Ämtern und Gemeinden.- Zu den kirchenleitenden Aufgaben, die die Landesherren sich vorbehielten, lassen sich kurz folgende herausragende Beispiele nennen:

a) Erstellen von kirchlichen Ordnungen,

b) Durchführung regelmäßiger Kirchenvisitationen, die der Erhaltung geltender Ordnungen und der Stärkung der einzelnen Gemeinden dienen sollen.“ Die „Kirchenvisitationsordnung“ des Grafen Johann von Nassau – Dillenburg legte dann auch im Jahre 1570 die Aufgaben der „Schuldiener“ fest. „Schulmeister sollen informieren im Katechismus, Grammatik, Musik, klar lesen und aussprechen, gute Zucht beobachten und in der Kirche sowie bei Begräbnissen sich nach der Ordnung des Pfarrers verhalten.“

War die Geschichte der Bildung bis in die Neuzeit deutlich durch Emanzipationsbestrebungen gekennzeichnet, so wird durch Luther zwar die Volksbildung vorangetrieben, gleichzeitig aber auch die Grundbildung zur Staats- oder Kirchengemeindeangelegenheit erklärt.

Die nassauischen Landesherren haben zwar schon vor 1500 versucht, auf das Schulwesen Einfluss zu nehmen, doch geschah das nur punktuell und eher auf die Lateinschulen bezogen. Für die walramischen Landesteile galt ab 1602 die Weilburgische Verordnung über Erbauung und Unterhaltung von Schulen. In den ottonischen Landesteilen war es Johann der Ältere, der zuvor in seinen Landesteilen entschieden für die Bildung des Volkes eintrat. Schon 1582 beschloß der Konvent zu Diez die Errichtung von deutschen Schulen neben den Lateinschulen. Zwischen 1588 und 1595 entstanden in diesen Landesteilen 25 Dorf- und Gemeindeschulen, darunter bereits Mädchenschulen mit Lehrerinnen.

Der Beginn regelmäßiger systematischer Unterrichtung junger Mitglieder des Kirchspiels Dausenau dürfte etwa um 1540 anzusetzen sein. Die Einsetzung des Lehrers war Sache des Pfarrers; er mußte den Lehrer bezahlen und hatte für diesen Zweck auch die Einkünfte aus dem St. Niklas-Altar zur Verfügung. Es ist bemerkenswert, wie konsequent die Kirchengemeinde ihr Recht auf Einstellung eines Schullehrers über Jahrhunderte vertrat.

In dem Bericht der ersten Kirchenvisitation von 1544 wird der Altar als unbesetzt beschrieben und dem Bürgermeister die Einnahmen daraus bis auf weiteres zugestanden. In der Niederschrift der Gemeindevisitation vom 1. Oktober 1563 wurde unter „Zeugnis der Gemeinde vom Pfarrherrn“ bemerkt: „Haben an seiner Lehre und ganzen Kirchendienst kein Mangel. Auch an seinem Leben kein Fehl. Berichten aber, der Pfarrherr habe alle Altargefälle, begehren, er solle dem Kirchspiel einen Kaplan, der die Jugend auch lehren könnte, halten.“ Auch das Visitationsprotokoll vom 20. Oktober 1577 verzeichnete: „Haben diesmal weder Kaplan noch Schulmeister, pflegt sonst beide Ämter eine Person zu versehen.“ Beide Male wurde das Verhalten der Pfarrer gerügt. 1563 wurde vermerkt: „Dem Pfarrherrn ist befohlen, einen Kaplan zu halten. Beschwert er sich und sagt, der Pfarre und der Altarien Einkommens seien gering, könnte allein sich darauf erhalten, ist ihm auferlegt, seiner jährlichen Einkommens Abschrift zu liefern, wie er auch getan.“ Darin gab der Pfarrer an, er habe für das zum St. Niklas-Altar gehörige Haus und den Stall 21 Gulden (fl.) und 161/2 Albus (alb) aufgewendet, von den 18 zum St. Niklas-Altar gehörigen Weingärten seien zwei wüst, zwei krank, zwei gerodet und einer bringe nur ein Viertel bis ein Drittel des üblichen Ertrages, und schließlich habe er fünf Wingerte ganz oder teilweise neu pflanzen lassen müssen, wofür über 2300 Stöcke notwendig gewesen wären. Außerdem habe „Adam Meusch der alt Schultheiß alles inkommens von Wein, Hau, Zinsen zu S. Niklas und PetersAltar fällig aufgehoben, hat keine Rechnung davon gethan, wenn die Rechnung gehört und die alang abgezogen, kann man daraus ermessen, was einem Capellan zusteht.“ Der Pfarrer muß aber in der Folgezeit seinen Verpflichtungen nachgekommen sein, denn seinem Nachfolger legte der Protokollführer in dem am 23.10.1577 erstellten Visitationsbericht nahe: „Der Pastor von Dausenau soll darauf bedacht seyn, daß er wie vormals auch beschehen einen duglichen Caplan hält dem zugleich die Schuhl bevohlen werde.“

Es muß festgehalten werden, dass die Existenz einer Schule und damit der Unterricht für alle Kinder des Kirchspiels bis ins 18. Jahrhundert von der Einstellung des Pfarrers abhängig blieb. So weist das Kirchenvisitationsprotokoll vom 27. Februar 1632 wieder auf den Missstand hin, „daß kein Schulmeister gehalten wird.“- „Interessant ist die in den Visitationsabschied aufgenommene Aussage des damaligen Schultheißen Philip Herpel, es würde im Namen der Gemeinde nun ein tüchtiger Schulmeister zugewiesen.“

1.2 Das Schulhaus und das Schulgut

Das Schulgebäude an der Südseite der Kirchentreppe unterschied sich nicht wesentlich von den anderen Hofreiten des Dorfes. Es beherbergte ein Lehrzimmer, außerdem standen dem Lehrer dort eine Wohnung und Wirtschaftsgebäude zur Verfügung.

Im Steuerkataster von 1822 ist das „Schulgebäude zu Dausenau“ als ein zweistöckiges Wohnhaus lang 34 Schuh tief 26 Schuh ein Nebenbau lang 32 Schuh tief 17 Schuh und der Hofraum mit 8 Ruthen 2 Schuh Fläche angegeben. Lehrer D. A. Walther, der das Haus und die Wohnung seit 1784 benutzte, beschrieb sie 1820:

Die Schulwohnung hätte jährlich an Zins auswerfen können „10 Gulden“. Sie hat einen guten gewölbten Keller, ist aber im übrigen sehr unregelmäßig gebaut.

Ueber dem Keller ist die Scheune, über dieser die Wohnstube und zwei Kammern und darüber ein durchaus geräumiger Speicher, wohin Fourage und das Geströh mühsam gerollt werden muß, weil in der Scheuer kein Gerüst und kein Platz dafür ist. – Die Schulstube steht daneben und ist 1 1/2 Ruthe lang, 15 Schuh breit und 7 Schuh hoch. Sie hat 7 Fenster jedes mit 2 Flügel, dann noch ein Fensterchen mit einem Flügel. Unter der Schulstube sind die Viehställe, welche üblen Einfluß auf das Lehrzimmer äußern.-

Dieses besagte Lehrzimmer war 1792 vergrößert worden. In einem Gesuch vom 14. November 1792 wandten sich die Dausenauer an die Kirchenbehörde („Nassauische Consistoria“) in Wiesbaden und Dillenburg und baten um finanzielle Unterstützung für notwendige Umbauarbeiten und Reparaturen am Schulgebäude. Insbesondere sollte das Gebäude nach Norden zur Kirchenmauer hin verbreitert werden. Da die Stube jetzt 12 Schuh breit ist – lang 24 oder Quadrat Schuhe 288 – so würde sie nun dadurch, daß sie die ganze Länge hin 4 Schuhe an Breite gewinnt 384 Quadrat Schuhe in einem OBLONGO enthalten, und für 110 – 120 Kinder, davon doch 80 schreiben, geräumlich und durch die 7 neuen Fenster helle genug sein. Für eben diese schreibenden Schüler sollte zudem noch ein Tisch, 14 Schuhe lang nebst drey eben so langen Bänken verfertigt werden. Weil nun das Kirchspiel Dausenau bekanntlich 1100 fl. Schuld hat, so wäre sehr zu wünschen, daß demselben der Receß von 1791 a 180 fl. als Beytrag zu diesen Baukosten gegeben werden möchte, besonders da in der 1792. Kirchenrechnung wieder ein Receß von 60 – 70 fl. bleibt wenn die ständigen und unständigen Ausgaben befriedigt sind.

Neben der Größe des Lehrzimmers, knapp 40 m2, erfährt der Leser auch gleich die Schülerzahl und die vorherrschende Methode.

Zu der Hofreite gehörten Garten, Äcker, Wiesen und Weinberge, die der Lehrer größtenteils selbst bewirtschaftete. Bemerkenswert ist der Rückgang von Weingärten zugunsten von Acker- und Wiesenland, was auch auf die Umstrukturierung der Erwerbslandwirtschaft und die Art der Bewirtschaftung Rückschlüsse zuläßt. Von den knapp 7 Morgen Land waren die Hälfte Wiesen und nur noch 10 % Weinberge. Lehrer Walther stellte die folgende Liste der Schulgüter 1820 auf.

An Schulbesoldungsgüter lt. Steuerzettel:

Morgen / Ruth. / Schuh

a) Gärten und Gartenländerei – 19 12

b) Ackerland 1r Cl. – – –

2r Cl. – 53 14

3r Cl. – 63 1 1/2

4r Cl. 1 26 12 1/2

5r Cl. – 73 10

6r Cl. – 46 6

c) Wiesen 1r Cl. – 4 8

2r Cl. – 26 2

3r Cl. 1 100 13

4r Cl. 1 67 13 1/2

d) Weinberge 1r Cl. – – –

2r Cl. – 34 4

3r Cl. – 53 12

Sa 6 91 12 1/2

1.3 Die Lehrer

1.3.1 Ausbildung – Lehrermeister und Schulmeister, Seminare

Bis 1816 war in den Nassauischen Landen für den Lehrberuf kein besonderer Ausbildungsgang vorgeschrieben. Aus dem 16. Jahrhundert wissen wir, dass ein „Capellan“, also ein junger Theologe, der noch keine Pfarrstelle innehatte, die Tätigkeit des Schuldieners übernahm. Da wesentliche Lehrinhalte der Parochialschule aus der christlichen Glaubenslehre entnommen waren, außerdem die sonntäglichen Kirchenlieder einzuüben waren und am Ende der Schulzeit bei der Konfirmation diese Lerninhalte auch abgefragt wurden, so machte es auch Sinn, für eine Kirchspielschule einen künftigen Pfarrer einzustellen und ihm damit die Chance der „Bewährung“ zu geben.

Daneben bestand für jeden Interessenten die Möglichkeit, das Schulhandwerk regelrecht wie einen Beruf zu lernen. So waren die Schulmeisterschule des Pfarrers Jüngst zu Niederdresselndorf mit einem dreijährigen Kursus und die Schulmeisterschule des Lehrers Steub zu Dillenburg in den ottonischen Landesteilen anerkannte Lehrerbildungsanstalten. Sie müssen aber von den Dinglehrern unterschieden werden. „Die Schulhalter in den Filialorten waren meist Handwerker. Diese ‚Dinglehrer‘, die nur von Michaelis bis Ostern Schule hielten“, hatten oft nur eine dürftige Vorbildung, konnten nur notdürftig lesen, schreiben und rechnen und überließen die religiöse Unterweisung den Geistlichen. An den Kirchspielschulen angestellte Lehrer waren zum Teil auch ehemalige Schüler der „Normalschulen“ in Koblenz, Mainz oder Montabaur. Seit 1734 bestand ein Seminar zur Bildung künftiger Lehrer in Idstein. Aus ihm ging 1779 das Schullehrer-Seminar hervor, das Fürst Carl Wilhelm zu Nassau aufgrund der Gutachten mehrerer Professoren (Sommer, Vigelius, Wagner) und nach dem Vorbild des Karlsruher Schulseminars einrichtete.

Der von Professor J. Peter Wagner vorgelegte Plan sah einen zweijährigen Kurs für 4 – 6 Seminaristen vor, „die wenigstens confirmirt sind. Melden sich mehrere, so rechnet man die besten zu den ordinarius und die anderen zu den extraordinarius, die mit der Zeit, wenn sie die nötigen Eigenschaften haben, unter ordinarios können aufgenommen werden.“ Lehrstücke sollten sein, „welche den künftigen Schulmeistern zunächst nötig sind, teils solche, welche ihnen auf eine entferntere Art nützlich sind, oder sie in den Stand setzen, die erstere desto besser vorzutragen.“

Nach der Instruktion für den jeweiligen Direktor der „Schul-Seminarii zu Idstein“ mußte er im Sommer 2 Stunden „natürliche Moral“ und eine Stunde „Amtsklugheit“, im Winter 1 Stunde „Landwirtschaft“ und „Catechisiren in der deutschen Schule“ erteilen. Der Collaborator („Hilfslehrer“) gab 4 Stunden Catechismus, christliche Glaubens- und Sittenlehre, 1 Stunde biblische Geschichte, 2 Stunden Bibellesen, 3 Stunden Rechnen, 1 Stunde methodisches Buchstabieren, 1 Stunde Orthographie und 2 Stunden Anfangsgründe der Latinität. Außerdem waren für die Seminaristen 4 Schreib- und 4 Singstunden verpflichtend. Zudem war es ihnen freigestellt, die Lehrstunden des Gymnasiums in Geometrie, Geographie und Geschichte zu besuchen. Gegen Entgelt erhielten sie Unterweisung in „Feldmessen“. 1801 wurde ein Garten zum Seminar angekauft, um praktischen Gartenbau und Obstbaumzucht zu unterrichten. Die Pflichten des Seminaristen bestanden in Gottseligkeit, jeden Morgen Gesang eines Liedes, gemeinschaftlichem Gebet, fleißigem Besuchen der Kirche, Gehorsam gegen die Lehrer, Höflichkeit gegen jedermann und Reinlichkeit des Körpers und in der Stube.

Die Bedingungen, unter denen die Seminaristen lernten und ihre Berufsaussichten waren nicht gerade positiv zu beurteilen. Pfarrer Bickel, der erste Schulinspektor in der Schulinspektion Nassau, wohnte am 24. März 1795 der Prüfung der Seminaristen bei. Im Examensprotokoll wurde vermerkt, dass die Betreuung der Seminaristen von einer 85-jährigen Frau und deren 50-jährigen Tochter zu wünschen ließe. „Im übrigen sind dießmal 3 ordinarii dimittirt; und ihre Stelle auch schon wieder besetzt worden. Von den abgegangenen habe ich den Blummer sogleich bey den kranken Schulmeister Neuschwender zu Kloppenheim ad interim als Helfer angestellt. Gros und Bruckel sind nach Hauß gegangen und ich fürchte sehr, daß sie verbauern werden. Zwar habe ich den wohlhabenden Vätern angeraten, sie im künftigen Winterhalbjahre auf ihre Kosten noch in das Seminarium zu schicken; ich zweifle aber sehr, daß sie diesen Rath befolgen werden.“

1.3.2 Lehrer David August Walther

Der Lebenslauf des Lehrers D.A. Walther soll hier exemplarisch für all die Schulmeister des 17. und 18. Jahrhunderts stehen, die in Dausenau Kinder unterrichteten.

David August Walther war der Urenkel des Miehlener Schullehrers Johannes Walther, der dort zwischen 1699 und 1713 wirkte. Zwischen 1713 und 1766 versah der Großvater Johann Konrad Walther diese Stelle, bevor der Vater Johann Anton sie an den Bruder Karl Philipp Walther weitergab. David August Walter kam um 1784 nach Dausenau und übernahm dort die Kirchspielschule. Während seiner Amtszeit wurde diese in die Elementarschule umgewandelt. Er starb in Dausenau zwei Jahre nach seiner Versetzung in den Ruhestand. Sein Nachfolger verfasste in der Schulchronik folgenden Nachruf: David August Walter hatte sich die zum Schulfache nötigsten Kenntnisse bei seinem Vater und dem Herrn Pfarrer Ohly zu Marienfels erworben. Darauf wurde ihm die hiesige Elementarsschule gegen die pagna bet 7 u.s.w. angeführte Besoldung anvertraut, welche er laut Seite 20 und 21 bis zum 1. May 1822, ungefähr 38 Jahre lang versah. Außer dem Schulamte wartete er noch in früheren Zeiten dem Dienste eines Gerichtschreibers, dann dem eines Gemeinde=Rechners und endlich bis zu seinem Tode dem eines Kirchenrechnungsführers ab. Diese Aemter mögen ihn wohl vielfach im Schulhalten gestört haben; und wie seine Schüler erzählen, hat er gar öfters diesen Aemtern mehr als dem Schulfache angehangen.

Lesen (nach der Buchstabiermethode), Auswendiglernen, etwas Kopfrechnen und Singen waren die Allesumfassenden Unterrichtsgegenstände bei ihm und überhaupt der damaligen Zeit bis zum Jahr 1817, welches für Nassaus Schulen ewig denkwürdige Jahr mit seinen vielen Neuerungen in dieser Chronik leider gänzlich vergessen worden ist. Lehrbücher während seiner Dienstjahre waren: Bibel, Gesangbuch und Katechismus. Alles wurde mechanisch behandelt. Hinsichtlich seines Charakters war H. Walther gesetzt, ernst, fest und männlich und keinem Laster preisgegeben. Eine sehr durchdringende Stimme zum Singen soll er gehabt haben, weshalb es beinahe rätselhaft ist, weshalb er so wenige Kirchenmelodien eingeführt und eingeübt hat.

Am 25. Juli (1824) tastete den pensionierten Schullehrer D. A. Walther eine Brustkrankheit so heftig an, daß er schon Vormittags den 26. Juli eine Leiche ward. Unter Begleitung der Schuljugend und sämmtlicher Gemeindeglieder (denn sie waren größtentheils Schüler des Verstorbenen) so wie des Herrn Pfarrers, Schullehrers und mehrerer Amtscollegen begann der Leichenzug am Vormittag des 28sten Juli. Herr Pfarrer Kolb hielt am Grab eine sehr rührende Rede und darauf erhob die Schuljugend unter Leitung ihres Lehrers während der Beerdigung einen harmonischen Trauergesang, durch welches beides die Umstehenden bis zu Thränen gerührt wurden.

Er hinterließ eine Wittwe und zwei Töchter, die jedoch schon beide großjährig und verheirathet waren.

1.3.3 Anstellung und Besoldung

Zur Unterhaltung der Kirchspielschule und zur Besoldung des Lehrers wurden von den Gemeindegliedern Abgaben erhoben.

„Einnahmen der Schule

a) Schulzinsen zu Dausenau auff Martini fällig

Zinspflichtige Haushalte in Dausenau 71, in Bad Ems 1, in Zimmerschied 4,

Hof Mauch 1, Hümrich 2 und Dorf Embs 3.

Tatsächliche Einnahmen 14 Gulden 41/2 Albus 81/2 Heller

b) Neben den von v.g. Einwohnern zu leistenden Zinsen (Abgaben) für die Schule flossen auch von der Kirchengemeinde unmittelbar Beträge an die Schule; hierüber heißt es:

‚Der Kirchmeister giebt von den Kirchenrenthen zur Schule 8 Gulden 16 Albus

und zum Glockenambt 2 Gulden 20 Albus,

noch zum Glockenambt 9 Pfund Unschlitt licht.‘

c) ‚Die Frauenhäusgens Mühl zu Dausenau gibt jars zur Schulen – 1 malter Korns.‘

Jährlich aus den Einnahmen der Schule zu entrichtende Abgaben

a) Herrenzins 3 albus 3 pfennig

b) Beede 3 albus 6 pfennig

c) Kirchenzins 9 albus 51/2 heller“

In den Kirchenrechnungen des Jahres 1644 wurde „dem Schulmeister seine Belohnung“ mit 8 Gulden und 16 Silberlingen (alb.) angegeben. Da der Lehrer auch stets das Glöckneramt innehatte, vermehrte sich sein Bareinkommen um 3 fl. 4 alb., so dass in diesem Jahr die Bareinnahmen des Lehrers denen des Pfarrers entsprachen.

Neben den Geldleistungen standen dem Lehrer aber noch andere Einkommensquellen zur Verfügung; sie bestanden aus Nutzungsrechten, Natural- und Sachleistungen sowie Pflichtabgaben bei besonderen Anlässen. Außerdem musste zwischen dem Einkommen aus dem Schuldienst und dem Einkommen aus dem Glöcknerdienst unterschieden werden. Sie betrugen Anfang des 19. Jahrhunderts etwa 180 Gulden.

Lehrer D. A. Walther stellte in einer detaillierten Auflistung die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Lehrers zusammen.

„Besoldung der vorbeschriebenen Lehrer.

I. Vom Schuldienst

1. An Geld in fixo 26 Gulden 23 ein Viertel Kreuzer, welches aus den Kirchenzinsen bezahlt wurde, nämlich:

a) Schulzinsen 12 Gulden

b) wegen des Orgelspielens 9 Gulden 23 ein Viertel Kreuzer

c) wegen der Sommerschule 5 Gulden

Sa 26 Gulden 23 1/4 Kreuzer

Nota: Die 5 Gulden wegen der Sommerschule hat nur der jetzige Schullehrer Walther

bezogen, weil bei den ehemaligen noch keine Sommerschule gehalten wurde.

2. An Früchten und Wein:

a) Ein Nassauer Malter Korn aus der hiesigen Castor-Mühle

im 10jährigen Durchschnittspreis 11 Gulden

b) Aus der Herrschaftlichen Zehnden-Bütte jährlich 7 Maaß 3 Schoppen

Weinmost und von jedem Einwohner oder Beisassen zu Dausenau

und Bad Ems, Dausenauerseits, jährlich ebenfalls eine Maaß ditto.

Wer aber keinen Wein gezogen hat, bezahlte dem Herkommen gemäß

für die Maaß Wein 4 Petermännchen.

c) Jeder Auswärtige, der nicht zur Gemeinde Dausenau gehörte, doch aber in

Dausenauer Gemarkung Wein zoge, mußte ebenfalls jährlich eine Maaß

Weinmost an den Schullehrer davon abgeben; bei Fehljahren jedoch wurde

nichts gegeben und man bezahlte auch nichts. Dieser Weinmost zusammen

machte ohngefähr eine Ohm Wein aus 12 Gulden

d) Von dem Dorf Zimmerschied à 14 Mann und unterstem Hofmann zu Mauch von

jedem jährlich um Osterzeit 1/2 Viertel Eier p Viertel 16 Kreuzer 2 Gulden

3. Diese Grundstücke konnten laut des Verzeichnisses de 22ten Novbr. 1809, wenn sie

verpachtet worden wären, an jährlichem Zins ohngefähr auswerfen 30 Gulden

4. An Zehnden und Glockengarben.

An Zehnden nichts. Die Glockengarben aber sind unten beim Glockenamt aufgeführt.

5. Beede : nichts

6. Schulgeld – nichts-

7. Accidenzien (Akzise bzw. Akzidentalien = Nebenpunkt eines Rechtsgeschäfts)

Diese können im Durchschnitt jährlich betragen haben 10 Gulden

nämlich von Hochzeiten pp. 3 Gulden

“ Kindtaufen “ 40 xr.

“ Leichen 5 Gulden

“ Neujahrsgeschenke 1 fl. 20 xr.

Sa 10 Gulden

8. Schulholz:

a) Die von den Kindern gebracht werdenden Schulscheiter wurden im Schulofen verbrannt und es konnten davon gegen ein Klftr. übrig bleiben 7 Gulden

b) Loosholz gleich einem bürgerlichen Einwohner ca. 3 Wagen à 1 Gulden 3 Gulden

9. Die Schulwohnung hätte jährlich an Zins auswerfen können 10 Gulden“

II. Vom Glockenamt

1) Von jedem Bürger und Einwohner oder auch Beisassen der Gemeinde und dem dazu gehörigen Orte jährlich eine Garbe Korn; wer aber kein Korn hatte, war schuldig, solches nach dem Werth zu bezahlen.

2) Von jedem Auswärtigen, der Korn oder sonstige Frucht in Dausenauer Gemarkung hatte, ebenfalls eine Garbe, je nachdem einer gezogen hat.

Alle diese Garben wurden im Felde in Empfang genommen, und können im Durchschnitt jährlich ca. 3 Fuder betragen haben, per Fuder 15 Gulden 45 Gulden

3) Für das Läuten um 8 und 4 Uhr wurde aus dem Opferstock zahlt

2 Gulden

4) Für das Umtragen des Opferbeutels desgl. aus dem Opferstock 1 Gulden 30 xr.

Außer dieser Besoldung hatte der Lehrer alle Gemeinde-Nutzungen zu beziehen, jedoch ohne Lasten zu tragen: als

a) Freie Schweinmastungen im Wald;

b) Rindvieh, Schweine und 6 Schafe frei in der Weide;

c) Die Gemeindefreiheit;

d) Die Freiheit zu Herrschaftlichen Dienstarbeiten und Dienstholz pp.

1.4 Die Schüler – Schulgeld, Schulweg, Herkunftsgemeinden, Konfession

Die Anzahl der Kinder im Schulspiele Dausenau betrug etwa 100.

Hierzu gehörte außer dem Flecken Dausenau

a) das Dorf Zimmerschied;

b) das Dorf Kemmenau (Dausenauerseits);

c) Bad Ems, Dausenauerseits,

d) der Hof Mauch.

Als Kirchspielschule eingerichtet, lag das hauptsächliche Interesse der Gemeinde in der Unterweisung der Jugend in der christlichen Lehre und die Schulzeit endete mit der Konfirmation.

Wie sehr Glaubensinhalte als das eigentliche Lernziel angesehen wurden, zeigte das Scheitern des Versuchs, 1778 ein zehn Seiten langes ABC-Buchstabir= und Lesebuch in protestantischen Schulen einzuführen. Es wurde deshalb abgelehnt, weil es weder die zehn Gebote, noch das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser enthielt.

Wie der tägliche Unterricht verlief, rekonstruierten Dietrich/Klink nach dem preußischen Generallandschulreglement von 1763: Die Kinder waren in 3 Haufen eingeteilt, die ABC-Kinder als niedrigste Stufe, dann die Buchstabierkinder und schließlich die Lesekinder. Von 8 bis 9 Uhr übten alle das Kirchenlied, beteten, lasen den monatlichen Psalm und übten ein Stück aus dem Katechismus. Während die Lese- und Buchstabierkinder von 9 bis 10 Uhr die Bibel aufschlagen übten und die Wochensprüche lernten und in der Bibel lasen und buchstabierten, lernten die ABC-Schüler zwei neue Buchstaben. Von 10 bis 11 Uhr mussten sie dann laute und stumme Buchstaben unterscheiden lernen, während die Lesekinder schrieben und die Buchstabierkinder erste Leseübungen machten. Der Nachmittagsunterricht begann um 13 Uhr wieder mit dem Singen von Kirchenliedern, dem Lesen des Monatspsalms, dem Auswendiglernen der Bücher der Bibel und dem Lesen frommer Texte. Nach dieser Stunde mussten die Schüler eine halbe Stunde lang das neue Katechismusstück lernen, bevor sie von 14.30 bis 16 Uhr je nach Haufenzugehörigkeit lesen, schreiben und rechnen durften oder buchstabieren mussten oder ihre ABC-Übungen anfertigten.

Alle Kinder waren zum Schulbesuch verpflichtet und die Eltern gehalten, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Damit Eltern nicht in Versuchung kamen, ihre Kinder zu Hause bei der Feldarbeit einzusetzen und vom Schulbesuch abzuhalten, wurden finanzielle Sanktionen angedroht. So wurden im Usingischen 1624 Schulversäumnisse mit 5 Albus bestraft.

Der Schulbesuch war kostenlos, jedoch hatten die Kinder Naturalien in Form von „Schulscheitern“ zur Beheizung des Lehrsaals mitzubringen.

Besonders im Winter war es für die Schüler der umliegenden Dörfer und Höfe beschwerlich, zweimal täglich zur Schule und nach Hause zu gehen. Deshalb waren für diese Zeit Filialschulen vorgesehen, die ein Filialschullehrer betreute. Das Bestehen von Filialschulen sind auf dem Emser Bad für 1716 und in Zimmerschied für 1748 belegt.

Seit dem 1ten Oktober 1818 aber sind die schulfähigen Kinder der benannten auswärtigen Ortschaften von der Dausenauer Schule getrennt, und zu anderen Schulen verwiesen worden; nämlich

a) von Zimmerschied zur Hömberger Schule.

b) “ Kemmenau, Dausenauerseits, zu den Kemmenauer, Emserseits, und bilden jetzt eine eigene Schule zu Kemmenau.

c) Von Bad Ems, Dausenauerseits zu der daselbst.

d) Von Hof Mauch zur Dienethaler Schule –

und es bildet also Dausenau dermalen für sich eine Schule. Die Zahl der Schulkinder beträgt nun noch im Durchschnitt 76.

Die Auflösung der Dausenauer Kirchspielschule war Folge der Nassauischen Schulreform.

2. Die Nassauische Schulreform und die Schule im Herzogtum Nassau

Nach dem Wiener Kongress und den Verträgen mit Preußen war zwischen Main, Rhein und Sieg ein territorial einheitliches Gebiet als Herzogtum Nassau entstanden. Die Landesteile, die zwischen 1795 und 1815 rechtsrheinisch zu den nassauischen Fürstenhäusern kamen, waren teilweise selbstständige Kleinststaaten, Grafschaften, Stifte, Abteien und Vogteien, überwiegend aber ehemalige Besitzungen der Erzbistümer Mainz, Köln und Trier. Der neue Staat mußte zunächst zu einer politischen Einheit werden: Die Regierung in Wiesbaden trieb auf vielen öffentlichen Lebensgebieten Reformen voran. Auch im Bildungsbereich waren schulorganisatorische Neuordnungen notwendig geworden. Der nassauische Staat wollte sich als moderner rationaler Staat verstanden wissen, der bei der Reform der Schulverwaltung auch Erfahrungen anderer Staaten – hier insbesondere Preußens – berücksichtigte und auf die pädagogischen Erkenntnisse eines Pestalozzis bewußt zurückgriff.

Eng mit den Reformen des nassauischen Schulwesens verbunden war der Name von Ibell. Als Referent für Kirchen- und Schulsachen gab er schon 1805 den Anstoß zur Reform des Schulwesens in Nassau. Ibells staatstheoretische und pädagogische Begründung der notwendigen Verbesserungen im Geiste der Aufklärung und sein praktisches Konzept prägten das ganze Reformwerk bis zum Abschluß 1817. Zweck des öffentlichen Unterrichts ist „die Bildung der Staatsbürger zur Erwerbsfähigkeit, zur Legalität und zur Religiosität.“ 1810 schwärmte er gar in einem Vortrag: „Pestalozzi hat in seinem Roman ‚Lienhard und Gertrud‘ ein Bild der Volksveredlung aufgestellt, das Niemand, dem die großen Angelegenheiten der Menschheit noch werth sind, ohne die lebhafteste Bewegung betrachtet.“ Er forderte: „Die Zeit ist da, wo keine Regierung, welche Anspruch auf den Character der Humanität macht, mehr versäumen darf, die Pestalozzi’sche Unterrichtsmethode in ihren Volksschulen einzuführen.“

Die Erhebungen über die Schulzustände in Nassau-Usingen basierten auf Ibells Anregungen und resümierten, die Quelle aller Immoralität sei die Vernachlässigung der Kultur, hervorgerufen durch die schlechten Zustände in den Schulanstalten. Verbesserungen versprach man sich durch die Heranbildung der Lehrer und denen ein hinlängliches Auskommen zu sichern. In einem ausführlichen Gutachten kam Pfarrer Brand aus Weisskirchen zu dem Schluss, dass die Bettelei des Lehrers, insbesondere um Schulscheiter oder Fruchtlieferungen, nicht angehe, dass der Lehrer zumeist ein Handlanger des Pfarrers sei und dass es geboten sei, das Erziehungsgeschäft zum Anliegen des Staates zu machen. Übrigens verbarg sich hinter dem Schreiber kein geringerer als der spätere erste Bischof von Limburg. Auf Ibells Anraten wurde K.A. Schellenberg von Neuwied zum Mitarbeiter bei der künftigen Generaldirektion der öffentlichen Unterrichtsanstalten berufen und 1815 der katholische Professor und Oberschulrat Koch von Aschaffenburg zum Mitglied der Landesregierung ernannt.

1808 erfolgte die Reorganisation des Seminars zu Idstein. Das Lehrerseminar wurde vollständig vom Gymnasium getrennt. An Elementar- und Realschulen durften nur noch solche Lehrer angestellt werden, die nach einem dreijährigen Lehrkurs aus dem Idsteiner Seminar für das Lehramt befähigt entlassen wurden. Entwürfe zu einem allgemeinen Erziehungs- und Schulplan lagen bereits ab 1809 vor, wegen des geplanten überkonfessionellen Charakters war aber auch klar, dass die endgültige Fassung eine verbindliche Verfassung und staatliche Verwaltung bedingte.- Einigkeit herrschte hinsichtlich der einzuschlagenden pädagogischen Grundrichtung. Fichtes Vorlesungen im Wintersemester 1808/09 und das öffentliche Bekenntnis des Freiherrn vom Stein zu Pestalozzis Ideen, überzeugten auch die Gutachter, dass diese Methode wohl geeignet sei, der Jugend eine gute Erziehung und guten Unterricht zu garantieren. Auch Ibell war ein Anhänger Pestalozzis, er sprach sich aber dafür aus, dass die Reformen des Schulwesens und der Lehrerbildung von einer Stelle, dem Ministerium, ausgehen und auf dem Wege der Gesetzgebung erreicht werden müssten.

2.1 Nassauisches Schuledikt

Allgemeine Erziehungsziele, Simultanschulen und Koedukation

Am 24. März 1817 veröffentlichte die Regierung in Wiesbaden das „Nassauische Schuledikt“ und gemäß des Gesetzes die „Allgemeine Schulordnung für die Volksschulen im Herzogtum Nassau“. Volksschulen im Sinne dieses Gesetzes waren Elementarschulen und Realschulen für die männliche Jugend, die als erweitertes elementares Bildungsangebot zur Berufsvorbereitung gesehen werden müssen und die in zunächst 11 Städten des Herzogtums eingeführt wurden. In diesen Volksschulen sollte, wie es in §1 des Schuledikts heißt, „die dem Menschen im Staatsverhältnis notwendige allgemeine Bildung erlangt, und derselbe dadurch zum Fortschreiten auf eine höhere Stufe der Entwickelung geschickt gemacht werden.“ Dazu wurden in allen Gemeinden des Herzogtums Elementarschulen eingerichtet, die „jedem Menschen, ohne Unterschiede des Geschlechts, der Religion, des Standes und der künftigen Bestimmung notwendige allgemeine Bildung“ zukommen ließen.

Bisher gab es in den ländlichen Bezirken nur an Pfarrorten Schulen; durch diese Bestimmung wurden die Parochialschulen aufgehoben. Die Einrichtung und Unterhaltung der Schulen sowie die Besoldung der Lehrer wurde Sache der bürgerlichen Gemeinde, bei kleinen Orten war aber auch eine Zusammenlegung zu einem Schulbezirk möglich, um die durch die Schulordnung vorgesehene Schulgröße von 60 bis 120 schulpflichtigen Kindern zu erreichen. Auch das Schulgeld war an die bürgerliche Gemeinde zu entrichten; es betrug höchstens 1 Gulden (1,70 Mark) pro Halbjahr und Schüler, in reichen Gemeinden sogar nur 12 Kreuzer (34 Pfennig); das Schulgeld sollte aber kein Hinderungsgrund für die Nichtteilnahme am Unterricht sein, einen Zuschuß an Bedürftigte aus der Staatskasse bewilligten die Landstände 1819. – Die durch das Edikt geschaffene Schule war eine christliche Schule für Schüler jeden Glaubens, aber an dieser waren nur Lehrer der christlichen Konfession zugelassen, nie jüdische Lehrer. Die Schulen waren zwar interkonfessionell, aber nie konfessionslos. Den Rat des katholischen Pfarrers Orth zu Rüdesheim, an Schulen keinen Religionsunterricht zu erteilen, wurde bereits 1809 zurückgewiesen. Die Besetzung der Lehrerstellen und die Berufung der Schulinspektoren war von der Religionszugehörigkeit der Gemeindemitglieder abhängig, bei konfessionell gemischten Gemeinden wurden „Wechselstellen“ eingeführt, die je nach Zusammensetzung der Gemeinde auf eine bestimmte Zeit einer bestimmten Konfession das Recht gab, die Stelle zu besetzen. Da in der Religion das Höchste der Menschenbildung gesehen wurde, wurden in der Schulordnung und in der Regierungsverfügung vom 4. Februar 1819 der allgemeine Religionsunterricht festgeschrieben. Montags, dienstags und mittwochs war die erste Stunde dem konfessionellen Religionsunterricht vorbehalten. Er wurde von dem Lehrer in seiner Konfession erteilt; war nur ein Lehrer vorhanden, brauchten Kinder der jeweils anderen Konfession nicht daran teilzunehmen, die Geistlichen wurden aber dazu angehalten, diesen Part dann selbst zu übernehmen. Jüdischen Kindern war die Teilnahme freigestellt.

Befürworter der Simultanschule sahen in dem Zusammenleben mit Andersgläubigen eine Vorübung für tolerante Verhaltensweisen. Für Nassau hatte die Einrichtung von Simultanschulen nicht nur pädagogische Gründe, auch finanzielle Erwägungen spielten dabei eine Rolle. Nicht zuletzt ermöglichte sie in größeren Systemen die Bildung von Altersjahrgängen und die Verbesserung der Unterrichtsresultate durch gut vorgebildete Lehrer und geordnete Schulverhältnisse. Als 1866 bei der Musterung der nassauischen Rekruten auch Erhebungen zum Analphabetismus angestellt wurden, konnte nur einer von 1000 Rekruten nicht lesen und schreiben.

Die Einführung der Mädchenbildung erfolgte dagegen nur halbherzig. Mädchen unterlagen in Elementarschulen gleichfalls der Schulpflicht, der Besuch einer Realschule blieb ihnen aber verwehrt.

2.2 Die Schulaufsicht

Die oberste Aufsicht über das Elementar- und Realschulwesen im Herzogtum Nassau oblag der Herzoglichen Regierung. In Wiesbaden gab es einen bzw. zwei Schulreferenten in der Landesregierung. In der Geschäftsinstruktion für die Regierung vom 23. 10. 1817 hieß es hierzu: „In Ansehung der geistl. und Schulangelegenheiten bildet die erste Abteilung mit Inbegriff der bei ihr angestellten geistl. und Schulräte die Kirchen- und Schulkommission der Regierung.“ Seit 1830 waren die Schulreferenten bis auf zwei katholische Priester nichtgeistliche Schulmänner, „Philologen, die in der Regel bisher dem Volksschulwesen völlig fremd gewesen waren, sich also erst durch längere Dienstführung die nöthige Kenntnis und Uebersicht verschaffen mußten. Der Vorschlag, zu dem einen Referenten einen im Elementar= und Realschulwesen praktisch erfahrenen Schulmann zu nehmen, ist bisher nicht realisirt“, schrieb Firnhaber 1864.

Die Aufsicht erstreckte sich auf Amts- und Rechtsaufsicht, die als konfessionsunabhängig angesehen wurden. Hingegen lag die Fachaufsicht in Händen der Schulinspektoren und des örtlichen Schulvorstandes.

Nach 1866 ging die oberste Aufsicht auf den „Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten“ über. Er hatte insbesondere die Aufgaben, das Prüfungs- und Berechtigungswesen zu ordnen, die Normierung der Lehrerbesoldung und des Schulgeldes zu regeln, die Lehrpläne aller Schulen zu genehmigen, das Privatschulwesen zu regulieren und die Pensionierung bzw. Emeritierung aller Lehrer vorzunehmen. Die Königliche Regierung blieb Schulaufsichtsbehörde des Regierungsbezirks, dem Königlichen Landrat standen ebenfalls Aufsichtsrechte über die Schulinspektoren zu.

Die Schulinspektionsbezirke sollten nach Möglichkeit den Verwaltungseinheiten, den Ämtern, angeglichen sein. Die von der Landesregierung angestellten Schulinspektoren sollten „die ihrer Aufsicht untergebenen Schulen beobachten, sich zeigende Mißbräuche abstellen, oder nach Befund der Umstände an die Regierung darüber berichten. Sie stehen in Verbindung mit dem Direktor des Schullehrer-Seminariums, besorgen die Auswahl der in das Seminarium zu schickenden Schul-Seminaristen und die aus dem Seminarium entlassenen Schulkandidaten bleiben gleich den angestellten Lehrern unter ihrer Aufsicht, und sind gehalten, ihre Weisungen zu befolgen.“ Die sehr weit auch in das Fachliche gehenden Befugnisse der Schulinspektoren hätten zumindest erwarten lassen, dass die Regierung fachlich vorgebildete Beamte mit dieser Aufgabe betraute. Die verwaltungsmäßige Einbindung des Schulwesens in die Abteilung mit der Zuständigkeit für das Kirchenwesen und auch finanzielle Gesichtspunkte waren sicher maßgebend für die Bestimmung: „Die Schulinspektoren werden aus der Klasse der bereits besoldeten, oder pensionierten Geistlichen oder weltlichen Staatsdiener von Unserer Landes=Regierung kommissarisch angeordnet.“ So waren die Schulen von der Kirche nicht ganz unabhängig und die Kirche hatte auch einen – wenn auch geringen – Einfluß auf das Schulwesen. Verständlich, dass die Besetzung der Schulinspektorenstellen auch zu Kompetenzgerangel führte. 1819 waren von den 38 Schulinspektoren 26 evangelisch und 12 katholisch.

Die Schulinspektoren besuchten die Schulen regelmäßig zweimal jährlich, zur Herbstprüfung und zur Frühlingsprüfung. Außerdem leiteten sie die jährlich stattfindenden Schullehrerkonferenzen.

Das unmittelbare Aufsichtsorgan für die Schule war aber der Schulvorstand. „Zur nächsten Aufsicht über die Volksschulen werden in allen Schulbezirken besondere Schulvorstände aus den Ortsgeistlichen und dem Schultheißen als ständigen, und nach der Population aus zwei bis drei unständigen Mitgliedern vom Gemeinde-Vorstand oder dem Feldgericht bestehend an- und den Schulinspektoren untergeordnet.“ Damit waren die Ortsschulvorstände die direkten Dienstvorgesetzten des Lehrers. „Gegen den Schulvorstand als seinen nächsten Vorgesetzten hat der Schullehrer den gebührenden Gehorsam zu beobachten und dessen Weisungen zu befolgen, demselben auch seine Bitten und Vorschläge, den Schulunterricht oder seine persönlichen Dienstverhältnisse betreffend, vorzulegen,“ heißt es in §23 der Schulordnung. Demnach führte der Dienstweg über Ortsschulvorstand, Schulinspektor und Schulreferent zur Landesregierung. Beschwerden über den Schulvorstand konnte der Lehrer aber unmittelbar beim Schulinspektor vortragen.

Der Schulvorstand verwaltete und überwachte die äußeren und inneren Schulangelegenheiten, er war verantwortlich für die Einrichtung und Unterhaltung des Schulgebäudes, die Verwaltung des Schulvermögens, die Festsetzung des Unterrichtzeit und der Ferien, den Schulbesuch der Kinder, hatte Mitwirkungsrechte bei der Besetzung der Lehrerstelle und konnte im Rahmen der Mitaufsicht Einsicht in den Lehrplan und die Lehrbücher nehmen und nach Absprache auch am Unterricht teilnehmen. Die Geschäfte führte in der Regel der Vorsitzende des Schulvorstandes (oft auch als „Ortsschulvorstands=Dirigent“ bezeichnet). Die weitreichenden Befugnisse des Schulvorstandes gegenüber dem Lehrer veranschaulicht auch folgender Text aus der Verfügung vom 12. August 1820:

„Jedesmal, wenn ein Lehrer einen Eintrag in die Schulchronik macht, ist derselbe vorher dem Dirigenten des Schulvorstandes im Konzept zur Einsicht und zur Prüfung vorzulegen und erst dann in die Schulchronik aufzunehmen, wenn dieser gegen Inhalt und Form nichts einzuwenden hat. Die Chronik soll rein gehalten und mit deutlicher, schöner Handschrift geführt werden.“

2.3 Die Lehrer im Herzogtum – Ausbildung, Dienstführung, Nebentätigkeiten, Besoldung

Das Schullehrerseminar in Idstein nahm jährlich zu Beginn des Sommersemesters 25 bis 30 Schüler im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zur Ausbildung als Lehrer auf. Die meisten kamen auf Vorschlag der Schulinspektoren nach Idstein. Nach erfolgreich abgelegter Eignungsprüfung, die der Direktor und die beiden Hauptlehrer abnahmen und begutachteten, absolvierten sie einen dreijährigen Lehrcurs, der größtenteils dem üblichen Schulunterricht angeglichen war. Die jährlichen Prüfungen erfolgten in Gegenwart von zwei Mitgliedern der Landesregierung; am Ende des Kurses konnte nur der Seminarist in die Schulkandidatenliste der Regierung aufgenommen werden, dem der Direktor und die beiden hauptamtlichen Lehrer die Tauglichkeit und Befähigung zum Lehramt attestierten.

In Idstein sollte neben dem neuen Seminargebäude auch eine Musterschule errichtet werden. Im Februar 1818 schrieb der Schulreferent aus Wiesbaden: „Was nun insbesondere den Bauplan anlangt, so müssen wir im Allgemeinen bemerken, daß der vorhandene Saal mit den übrigen Lehrgebäuden in zweckmäßige Verbindung gekommen ist, das Äußere der Anlage ein gefälliges Ansehen darbietet, Regelmäßigkeit vorherrschend ist, sämmtliche das Freundliche der südöstlichen Seite genießen, und die Räume der Lehrzimmer nach ihren gegebenen Dimensionen ausgezeichnet sind. Für das Aesthetische in den Umgebungen der Anlage werden später die erforderlichen Vorkehrungen nach und nach zu treffen seyn.“ Es folgen dann Verbesserungsvorschläge zum großen Saal, der Vorschlag, einen vierten Saal für landwirtschaftlichen Unterricht und Räume für Instrumente und für chemische Versuche (Laboratorien) einzuplanen. „In dem zu den Musterschulen bestimmten Gebäude befinden sich sechs Lehrsäle und außerdem noch zwei etwas kleinere Zimmer, welche zur Bibliothek und zur Aufbewahrung der physikalischen Apparate schicklich benötigt werden können.“ Weiter machte er Verbesserungsvorschläge für das für den Pedellen bestimmte Stübchen und die Abtritte. „Es ist nicht schicklich, daß dieselben in Schulen für Kinder beiderlei Geschlechts an einem Ort sich befinden, wohin die Lehrer nicht einmal sehen können.“ Der Bauplan ist im März 1819 noch nicht ausgeführt, denn am 10. März 1819 gibt Möller in einem Bericht an das herzoglich-nassauische Staatsministerium an, dass die Stadt Idstein einen Betrag von 600 Gulden zahlen möge, damit der Bauplan alsbald vollendet werden möge.

Die Beschreibung des zu errichtenden Seminargebäudes nimmt deshalb soviel Raum ein, weil die Einrichtungen, in denen die Lehrer ausgebildet wurden, zum Leitbild für die Ausgestaltung ihrer eigenen Klassen wurden und weil aus der Beschreibung auch die Lehrinhalte und Methoden abgelesen werden können.

Die in Idstein erteilten Fächer waren: Religion und Religionsgeschichte, Gesangslehre, deutsche Sprachlehre, Kalligraphie und Zeichnen, Mathematik, Geschichte, Naturgeschichte (Biologie), Naturlehre, Erdbeschreibung, Himmelskunde, Seelenlehre, Pädagogik, Didaktik, Landwirtschaft, Technologie, Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze, einfache Buchhaltung, didaktische und gymnastische Übungen und Orgelspielen.

In preußischer Zeit mussten die Zöglinge vor der Ablegung der vorgeschriebenen Aufnahmeprüfung in das Schullehrerseminar in der Regel eine Präparandenanstalt besuchen. In diese Schule wurde der Schüler mit dem 14. Lebensjahr aufgenommen. Er musste 3 Mark Schulgeld monatlich zahlen und sich um seine Unterkunft und seine Verpflegung selbst kümmern. Die bestandene Entlassungsprüfung berechtigte zum Eintritt in das Schullehrerseminar. Der Schüler sollte bei seiner Aufnahme in das Seminar mindestens 17, höchstens aber 24 Jahre alt sein. Selbstverständlich waren auch Schüler anderer Schularten zugelassen, die Absolventen der Präparandenanstalten genossen aber den Vorzug.

Bevor die Lehramtskandidaten eine feste Anstellung als Lehrer bekamen, wurden sie manchmal jahrelang als Lehrgehülfen und auf zweite Lehrerstellen gesetzt, häufige Stellenwechsel waren die Regel und ein Teil der Absolventen des Lehrerseminars fand keine Betätigung im angestrebten Beruf. Nach § 17 der Schulordnung konnte nur zum Elementar- und Realschullehrer ernannt werden, wer die Abschlußprüfung des Schullehrerseminars bestanden hatte, in die Kandidatenliste eingetragen war und zwei Jahre lang zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten als Gehülfe gearbeitet hatte.

Lehrer sein – das war kein Job, das umfaßte den ganzen Menschen. Zur Dienstführung des Lehrers bestimmte die Schulordnung: „§ 19 Der Schullehrer hat das ihm anvertraute Amt mit Treue, Fleiß und strenger gewissenhafter Unparteilichkeit zu führen und dadurch, wie durch einen musterhaften Lebenswandel, die Liebe und Verehrung seiner Schüler, die Achtung seiner Mitbürger und das Vertrauen seiner Vorgesetzten zu verdienen.“ Dabei scheute sich die Regierung nicht, durch Verordnung auch in die freie Zeit des Lehrers einzugreifen. Durch Generalverfügungen vom 25.10.1819 und vom 22.6.1830 verpflichtete man die Lehrer zur Teilnahme am sonn- und feiertäglichen Gottesdienst und trug dem Ortsschulvorstand auf, den Lehrer an seine Pflicht zu erinnern und gegebenenfalls dem Ortsgeistlichen davon Anzeige zu machen.

Neben seinem Lehramt mußte der Lehrer oft auch das Küsteramt versehen und als Organist tätig sein. Bis 1833 war auch das Glöckneramt mit dem Lehramt verbunden.

Der Lehrer war für die Erziehung der Kinder – auch außerhalb der Schule – und für den Unterricht verantwortlich. Er hatte die Schulchronik, das Schülerverzeichnis, den Lehrbericht und die Abwesenheitsliste regelmäßig sorgfältig zu führen und jederzeit den Lehrplan, den Lektionsplan und die Pensenverteilung (heute: Stoffverteilungsplan) für das laufende Schulhalbjahr im Schulzimmer zur Verfügung zu haben.

Das jährliche Lehrergehalt betrug einschließlich der Einnahmen aus diesen Nebenämtern zwischen 200 und 500 Gulden, darin waren auch der Wert der von der Gemeinde bereitzustellenden Wohnung und des Gartens enthalten, sowie eine landwirtschaftliche Nutzfläche zur Haltung von ein bis zwei Milchkühen. Daneben war den Lehrern jedes andere Gewerbe verboten, auch als Schultheiß, Kirchen- oder Gemeinderechner durften sie nicht fungieren, lediglich in den Kirchenvorstand durften sie gewählt werden.

2.4 Zwischen Gartenbau und Industrieschule – Die Pestalozzische Methode

Die Betätigung des Lehrers in der Landwirtschaft war hingegen durch die Obrigkeit besonders erwünscht. Landwirtschaft und Obstbaumzucht waren ordentliche Lehrfächer am Idsteiner Seminar, und mit der Verordnung vom 7. Januar 1812 wurden die Lehrer mit der Aufsicht, Pflege und Wartung der Gemeinde-Obstbaumschulen betraut und ihnen die Aufgabe übertragen, die Schulkinder in der Baumzucht und in der Veredelung der Bäume zu unterrichten. Hintergrund für derartige Erlasse waren Sorgen um die Ernährungssituation der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang können auch die Versuche der Seidenraupenzucht gesehen werden. In den Schulen eingeführt wurde dann auch der Industrieunterricht. Er wurde von einer Industrielehrerin erteilt, war für Jungen und Mädchen verpflichtend und wäre mit dem heutigen Fach „Arbeitslehre“ vergleichbar.

„Bei den ‚Industrieschulen‘ handelt es sich weder um Schulen der Industrie noch um solche für die Industrie (im heutigen Sinne des Wortes). Die Industrieschulpädagogen des 18. Jahrhunderts zielten mit dem Begriff auf eine Erziehung zu Fleiß und Arbeitsamkeit (lateinisch: industria). Ansatzpunkt war auch in dieser Bedeutung nicht eine Abrichtung jugendlicher Arbeiter für eine wahrgenommene Arbeitsmarktlücke, sondern der Versuch, in einer noch vorindustriellen Wirtschaft die Not von Beschäftigungslosigkeit und Armut durch die Befähigung zu einer bescheidenen Erwerbsmöglichkeit zu lindern. Wirtschaftlich und sozialgeschichtlich waren Industrieschulen vor allem in den Zusammenhang der ländlichen Nebengewerbe und Heimindustrie eingeordnet.“ In diesem Sinne verfaßte Pestalozzi um 1807 in Yverdon seine Schrift „ÜberVolksbildung und Industrie“. Eine solche Anstalt eigne sich u. a. dafür

„eine unablässige Tätigkeit des Kindes ihm als Fundament seiner Tatkraft und seiner Selbsthilfe habituell zu machen und den Erfolg derselben durch elementarische Geistesbildung zu unterstützen, Linearzeichnung, Rechnungs- und Meßfähigkeit mit der ganzen Kraft der intellektuellen Elementarbildung in Zahl und Form zu betreiben;

die Unterrichtsübungen, soviel als die Natur derselben es erlaubt, mit beständig fortdauerender Arbeit zu vereinigen, sie während des Zeichnens, Schreibens rechnen und auswendiglernen machen;

das Lesen- und Schreibenlernen auf eine solche Art zu vereinfachen, daß es mit dem geringsten Zeitverlust und mit der wenigsten Anstrengung erzielt werde;“

und damit könnten die Übungen der Elementarbildung umfassend als Mittel eingesetzt werden, „das Leiden, die Verwahrlosung und das Unglück der armen, verwahrlosten und hintangesetzten Volksklasse zu mindern und ihre Kräfte, sich selber in ihren Lagen und Verhältnissen immer mehr helfen zu können,“ gestärkt werden.

Grundlage aller Erkenntnis sei die Anschauung, darauf baue die Begriffsbildung auf. „Der Unterricht soll Anschauungen so vermitteln, daß ihre wesentlichen Strukturen erkennbar sind. Darüberhinaus soll er den Sinnen eine solche Anschauung vermitteln, über welche man alles, was auch immer den Sinnen gegeben wird, nach seinen Wesensmerkmalen aufschlüsseln kann. Diesen Schlüssel fand Pestalozzi darin, daß alle unsere Erkenntnis von Zahl, Form und Wort ausgehe. Das soll besagen: Was uns in der Anschauung gegeben wird, muß zunächst nach seiner Zahl -wieviel- nach seiner Form -wie sie aussehen- und nach seinem Wort -wie sie heißen- erfaßt werden.“

Die Methode umfaßte das Wollen (sittliche Elementarbildung), das Kennen (intellektuelle Elementarbildung) und das Können (physische Elementarbildung) und diese erfassen nach Pestalozzis Vorstellung alle Anlagen des Menschen.

Pestalozzis Elementarmethode, 1799/1800 in Burgdorf entwickelt, in 14 Briefen an Geßner dargelegt und von diesem unter dem Titel: „Wie Gertrud ihre Kinder lehrt, ein Versuch, den Müttern Anleitung zu geben, ihre Kinder selbst zu unterrichten, in Briefen von Heinrich Pestalozzi“ veröffentlicht, weckte das Interesse von Kollegen und brachte Pestalozzi dazu, am 24. Oktober 1800 im Burgdorfer Schloß ein Schullehrerseminar einzurichten.

In der Folgezeit pilgerten zahlreiche deutsche Lehrer in die Schweiz, um bei Pestalozzi zu lernen. Den Anfang machten preußische Lehrer. In Wiesbaden eröffnete 1809 Johann de l’Aspée (1783 – 1825), ein Handwerkerssohn aus Johannisberg im Rheingau, eine Privatschule für Knaben und Mädchen nach der Pestalozzischen Erziehungsmethode. „Das Unternehmen wurde seitens der Regierung gefördert.“ – „Die mit bescheidenen Mitteln betriebene Anstalt wurde viel beachtet und bewundert und erfreute sich regen Zulaufs. Goethe freilich kritisierte bei einem längeren Besuch der Anstalt, daß das Prinzip übertrieben werde.“ Im Vorfeld des Schuledikts konnten die nassauischen Schulreformer also auf zahlreiche Erfahrungen in der Anwendung der Methode zurückgreifen.

1817 – 1828 hatte Schulrat Dr. Gruner vom Gymnasium Coburg die Leitung des Lehrerseminars in Idstein, Hauptlehrer waren Diehl und Frickhöffer. Diehl und Frickhöffer erhielten eine besondere Ausbildung am Seminar bei Denzel in Eßlingen. Frickhöffer, 1791 geboren, hielt sich außerdem zu Studien in Ifferten bei Pestalozzi auf. Der Inspektor des württembergisschen Schullehrerseminars in Eßlingen, B.G. Denzel, hielt 1816 mit ausgewählten nassauischen Schullehrern einen methodologischen Lehrcurs in Idstein ab, der dann auch als Buchtext veröffentlicht wurde.

2.5 Schulen für Kinder – Schulbesuchsdauer, Schulzeit, Lehrplan, Schulfächer

Von der Pestalozzischen Methode versprach sich die Regierung nicht nur politische und pädagogische Wirkungen, auch für das Kind und seine menschliche Seinsform erwartete man positive Veränderungen.

„Bei Annahme der Pestalozzischen Methode werde man allen Zwang und harte Strafen aus der Erziehung entfernen, nicht dem Gedächtnisse Ideen zur Aufbewahrung geben, sondern durch Ideen den Verstand üben; werde man den Schüler mehr zum Menschen als für eine zufällige Bestimmung bilden, sein Herz veredeln, den Körper abhärten.“

Die Schulpflicht erstreckte sich über acht Jahre, vom sechsten bis vollendetem vierzehnten Lebensjahr. Das Schuljahr begann im Frühjahr mit dem Sommerhalbjahr und endete nach dem Winterhalbjahr mit der Frühlingsprüfung. In den evangelischen Gemeinden fielen Konfirmation und Schulentlassung zusammen, in den katholischen Landesteilen galt, dass die Schüler früher zur Kommunion gehen, aber erst nach acht Schulbesuchsjahren aus der Schule entlassen werden durften.

Die Kinder hatten wöchentlich zwischen 30 und 32 Stunden Unterricht, verteilt auf Vormittags- und Nachmittagsstunden. An Lehrgegenständen bestimmte das Edikt: Richtiges Sprechen der Muttersprache, Religion und Sittenlehre, Singen, Lesen, Recht- und Schönschreiben, Verfertigung schriftlicher Aufsätze für das gewöhnliche bürgerliche Leben, Rechnen, gemeine Erd- und Himmelskunde, allgemeine Kenntnis der Geschichte, Naturgeschichte, Natur- und Gesundheitslehre, allgemeine landwirtschaftliche und Gewerbskenntnisse.

2.6 Lehrerkonferenzen und restaurative Bestrebungen

Die Reformen Anfang des 19. Jahrhunderts basierten auf einer pädagogischen Bewegung. Allerdings reichte es – bedingt durch äußere Einflüsse – nicht zur Autonomie der Pädagogik. Im Laufe der Jahre wurden die pädagogischen Gesichtspunkte immer weiter von anderen Themen zurückgedrängt. Beonders schön läßt sich das an den Themen aufzeigen, welche die Lehrer zu den Lehrerkonferenzen schriftlich ausarbeiten mussten. Die Themenanforderung geschah oft per Rundschreiben; so lautete das Schreiben vom 11.3.1829: „Den Ablieferungstermin setzte es auf den 24ten Juny l.J. fest bei Vermeidung einer zum Vortheile des Lehrer=Lesezirkels Statt findenden, Disciplinarstrafe von Dreißig Kreuzern.“

Anfangs waren die Themen noch für alle Lehrer der Inspektion gleich, später erhielten bestimmte Lehrer bestimmte Themen zur Bearbeitung.

„In wie fern kann die Lectüre ein Mittel seyn, intellectuelle, moralische und pädagogische Bildung zu befördern?“ (1820 in Nassau) „Was muß der Lehrer meiden und thun, um sich der Achtung und Liebe seiner Schüler zu erwerben und zu erhalten?“ (1821 in Nassau) „Was muß der Lehrer thun, um die Aufmerksamkeit seiner Schüler zu erhalten?“ (1822 in Nassau) „Welche Mittel muß der Lehrer anwenden, um bei der Jugend die Sittlichkeit zu befördern?“ (1823 in Nassau) „Welches ist der Zweck der Volksschule und welche Mittel haben insbesondere ihre Lehrer zur Erreichung derselben anzuwenden?“ (1824 in Nassau) „Über den Nutzen zweckmäßig eingerichteter Volksschulen.“ (1825 in Singhofen) „Welches ist im Allgemeinen der Zweck der Belohnungen und Bestrafungen in der Schule? Und was hat der Elementarlehrer zu thun, damit die der Menschenwürde unangemessenen und eben darum, nur in besonderen Fällen anzuwendenden körperlichen Strafen allmählich ganz aus der Elementarschule verbannt werden?“ (1826 in Singhofen) „Was versteht man im Allgemeinen unter Methode beim Unterricht? Und welches sind die charakteristischen Kennzeichen einer guten Methode bei dem Elementarunterricht überhaupt? (1827 in Singhofen) „Vollständige und ausführliche Katechisation über die Stelle 1. Tim.4,8: Die Gottseligkeit ist pp.“ (1828 in Singhofen) „Was ist von dem Certiren, den Censuren und Sittenbüchern als Disziplinarmitteln in Volksschulen zu halten? Sind insbesondere die beiden Letzteren auch in unseren Elementarschulen anwendbar, und wie müßten sie, im bejahenden Falle, eingerichtet werden, wenn sie den beabsichtigten Zweck erreichen sollen?“ (1829 in Singhofen) Ausarbeitung einer Katechisation: Ev. Matth: VI, 33 „Trachtet am ersten – “ (1830 in Singhofen).

Ab 1831 wurden differenzierte Aufsatzthemen gestellt: 1) Warum und wie muß das heilige Ansehen der Bibel bei dem Volke auch besonders durch den Jugendunterricht gesichert und erhalten werden? Zur Ausarbeitung bestimmt für H. Roth zu Ems, Müller zu Singhofen, Helsper in Bremberg, Schenkelberg zu Winden.

2) An welchen nothwendigen Eigenschaften wird ein künftiger Katechet erkannt?

Bestimmt für Brandenburger in Dausenau, Herrmann in Becheln, Fries in Attenhausen, Schneider in Lollschied.

3) Ist eine Vorbereitung auf den Tag der feierlichen Schulprüfung von Seiten des Lehrers und seiner Schüler zulässig? und welche? – Für H. Thomä zu Dienethal, Stötzer in Kördorf, Nix in Niedertiefenbach, Maue in Ems und Rosenbach zu Weinähr.

4) Wie kommt es, daß sich manche Lehrer bei ihrem Unterrichte vorzugsweise nur mit einem Theile ihrer Schüler, etwa nur mit den fähigsten, beschäftigen, und warum muß dieser Gewohnheit entgegen gearbeitet werden? – Für H. Lehrer Huth in Ems, Schmidt in Nassau, Kaff von Seelbach, Schneider zu Geisig.

5) Von der Vorsicht, welche der Elementarlehrer bei der Wahl seiner Gesellschaften und seines Umgangs mit seinen Mitbürgern leiten muß. Für Herrn Lehrer Dietrich zu Scheuern, Reichard in Hömberg, Wagner in Dornholzhausen, Pryibil in Singhofen und Klug in Schweighausen.

6) Eine Katechisation über Lucä 15, 11 – 32. Vom verlorenen Sohn – für H. Lehrer Georg zu Nassau, Küster in Obernhof, Schepp in Gutenacker, Schmidt in Kemmenau.

Neben den schriftlichen Ausarbeitungen wurden auch aktuelle Fragen diskutiert. 1822 unterhielt man sich über den „Wert der Zeit und des Schulgeschäfts“ 1823 hielt der Schulinspektor eine Rede: „Schnelligkeit der Zeit und Wichtigkeit des rechten Gebrauchs derselben“, bei der Herbstkonferenz desselben Jahres wurden „die von Hoher Landes=regierung vorgeschriebenen Punkte vielseitig besprochen“ und 1824 waren im neuerbauten Nassauer Schulhaus „Verhaltensregeln des Schullehrers“ Diskussionsthemen. Im gleichen Jahr hielt der Vorsitzende, Schulinspektor Bickel, eine „kernhafte Rede über die allzustarke Vergnügungssucht unseres Zeitalters“. Man suchte nach „Mitteln, wodurch dieser bei der Jugend vorgebeugt werden könne.“

1826 führten die wohlgewählten Worte des Herrn Schulinspectors Vietor „Über die Zweckmäßigkeit der Einführung der Sonntagschulen“ zu dem Diskussionsergebnis: „Die Zweckmäßigkeit der Sonntagsschulen wurde allgemein anerkannt, nur über die Art und Weise der Einführung derselben, wie auch über die in ihr abzuhandelnden Unterrichtsgegenstände war man nicht ganz einverstanden; jeder war indessen doch entschloßen die Einführung der Sonntagsschulen nach Kraft bewerkstelligen zu helfen.“

1840 wurden nur 3 Themen zur Auswahl gestellt, zwei Katechisationen über Johannes 11, Vers 25 bis 27 und Lukas 17, 11 bis 19 sowie eine Abhandlung über die hohe Wichtigkeit des Gebets in den Schulen.

Die Beiträge wurden „human, doch mit Andeutung der Fehler beurtheilt. Gegründete Klagen fanden ein geneigtes Gehör und wurde deren Beseitigung nach Kraft versprochen.“

3. Dausenau – eine Elementarschule im Herzogtum Nassau

Der erste Dausenauer Elementarlehrer war David Müller, geboren am 2. Dezember 1803 zu Lollschied. Er besuchte das Schullehrer=Seminar zu Idstein vom 17. April 1820 bis zum 19. April 1822. Nach seiner Ausbildung erhielt er seine erste Anstellung in Dausenau als „Lehrervicar“, dort wirkte Müller vom 1.5.1822 – 10.August 1824. Am 10. August 1824 starb er, die Schulstelle wurde kommissarisch durch die Lehrergehülfen Lenz aus Hömberg und Lang aus Kemmenau bis zum 1. Oktober 1824 verwaltet.

Schullehrer Wilhelm Brandenburger war vom 1. Oktober 1824 bis 5. Juli 1835 an der Elementarschule Dausenau tätig. Geboren am 2. Oktober 1800 zu Liebenscheid, Amt Marienberg, besuchte er 1818 – 1820 das Schullehrer-Seminar zu Idstein. Damit gehörte Brandenburger zu den ersten Seminaristen, die im Geiste der neuen Pädagogik und Methode ausgebildet waren. Am 1. Mai 1820 trat er seinen Schuldienst in Waldaubach und Rabenscheid (Amt Herborn) an und er kam nach der Trennung der beiden Schulen am 1. Juli 1822 an die Elementarschule Odersbach im Amt Weilburg, von dort wurde er nach Dausenau versetzt. Seine Eintragungen in der Dausenauer Schulchronik lassen ihn als begnadeten Pädagogen erscheinen, sein Verhältnis zu seinen Schülern und seine innere Haltung zeigen seine Nähe zu Pestalozzi. Im Nachruf schrieb sein Nachfolger: „Die hiesige Schule hat in ihm einen Lehrer von ausgezeichneter Qualification, der sein Amt mit gewissenhafter Treue, Umsicht und Erfahrung eine Reihe von 11 Jahren dahier verwaltete, verloren, und die Lehrer einen treuen Freund und Collegen, einen Rathgeber, ja ein Muster, dem sie daher auch ein unbegrenztes Zutrauen schenkten und sich Alles, was Brandenburger that, zum Vorbild dienen ließen. Mit dem vorzüglichen Lehrergeschick paarten sich in Brandenburger ein sanftes, edles und frommes Gemüth, ein gerader, schlichter und streng rechtlicher Sinn, weßhalb er dann auch von jedem Vernünftigen geachtet, geehrt und geliebt wurde.- Um sich immer mehr auszubilden und für seinen Beruf tüchtiger zu machen, war er stets thätig und gönnte sich kaum die nöthige Erholung.“

3.1 Der Neubau der Schule

Zwischen 1820 und 1830 stieg die Schülerzahl in Dausenau von 85 auf 133 Schüler. Auch für die

Bedürfnisse einer an den neuesten pädagogischen Erkenntnissen orientierten Schule war das kleine Häuschen an der Kirche schon längst nicht mehr ausreichend. Seit den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts finden sich bei den Prüfungsprotokollen immer wieder Hinweise auf einen notwendigen Schulneubau. Hatte doch bereits Lehrer Walther Kritik an dem Zustand geübt, so war es Lehrer Brandenburger, der schließlich den Neubau an der Straße durchsetzte. Am 5. November 1833 konnte endlich das neue Schulhaus eingeweiht werden Sichtlich stolz widmete der Schreiber der Schulchronik dem Ereignis mehrere Seiten. Sie seien hier wiedergegeben.

Erbauung und Einweihung der neuen

Schulhauses.

Wenn man in der neueren Zeit fast daran gewöhnt ist, das größte und schönste Gebäude eines jeden Ortes für die Schule zu halten, so täuscht man sich in dieser Hinsicht dahier gewiß nicht. Denn die hiesige neue Schule ist in der That ein pallastähnliches Gebäude, welches hinsichtlich seiner Pracht und Großartigkeit wohl mit allen Schulen des Herzogthums den Vergleich aushalten dürfte. Sie wurde im Frühjahr 1832 zu bauen begonnen und im Nachsommer 1833 vollendet und steht – ganz Dausenau zur Zierde – an dem obersten Ende des Fleckens zwischen der Lahn und der Straße. Hinsichtlich der Wahl des Bauplatzes waren jedoch früher die Meinungen getheilt. Nach dem anfänglichen Plane sowohl des Herrn Schulinspectors Vietor als des sämmtlichen Schulvorstandes von Dausenau, dem auch Herr Justizrath Sandberger sein Placet verliehen hatte, sollte die neue Schule an die Hirzenpforte in das Oberthal, und zwar dahin, wo jetzt das neue Haus des Heinrich Deusner steht, gebaut werden. Dieser durchaus üblen Wahl kam jedoch Herr Pfarrer Bender dahier durch eine Vorstellung an Herzogliche Landes=Regierung zuvor, indem derselbe alle Mängel und Gebrechen des erwählten Bauplatzes beschrieb und darauf antrug, einen Bau, der wenigstens 12,000 fl. kosten würde und auch wirklich gekostet hat, nicht in den schlechtesten Theil des Ortes, umgeben von den kleinsten Strohhütten der Gefahr des Feuers durch diese ausgesetzt – zu errichten; da außerdem der Boden zu wasserreich und darum zum Graben eines Kellers untauglich sei und der Lehrer in den Wintermonaten wegen der benachbarten Berge – östlich der Katzenberg, westlich der Ramberg – um 3 Uhr Mittags schon während des Unterrichts ein Licht gebrauchen müsse.- Herr Pfarrer hatte nun die Genugthuung, daß der vorerwähnte Vorschlag des Herrn Schulinspectors Vietor, sowie des ganzen Vorstandes und Herzogli. Amtes verworfen wurde, und daß Herr Bauinspector Götz von Herzoglicher Landes=Regierung die Weisung erhielte, sich wegen Bestimmung des Bauplatzes zur neuen Schule blos an ihn – den Herrn Pfarrer – zu wenden.- Zu dieser Zeit hatte nun gerade Herzogl. Chaussee=Kasse behufs der Erweiterung der Straße mehrere Häuser zum Abbruch angekauft und der hierdurch gewonnene Raum wurde nun zum Bauplatz für die neue Schule erwählt und auf Antrag des Herrn Pfarrers der Gemeinde — geschenkt.-

Ein Wort zur rechten Zeit trägt solche Frucht.-

Wie hätte aber die durch den Abbruch der erwähnten Gebäude entstandene Lücke in der Häuserreihe auch auf eine schönere, gefälligere und den ganzen Ort zierende Weiße ausgefüllt werden können, als durch den herrlichen Schulbau? – Schade, wenn derselbe ins Oberthal an die Hirzenpforte gleichsam versteckt worden wäre.-

Durch die Wahl des zweckmäßigeren Bauplatzes, sowie durch die erwirkte Schenkung derselben an die Gemeinde von Seiten Herzogl. Domainenkasse hat sich Herr Pfarrer Bender dahier nicht allein um die Schule, sondern auch um den ganzen Ort unstreitig ein großes und bleibendes Verdienst erworben und Wohl allen Schulen, die da, wo es die Beförderung ihres Besseren gilt, solche Vertreter haben. Die Chronik sagt ihm dafür im Namen des Lehrers und der Schüler hiermit den gebührenden Dank. –

Der Schulbau selbst wurde nun, wie bereits oben schon gesagt, vom Frühjahr 1832 bis Nachsommer 1833, also in einer Zeit von 1 1/2 Jahren, und zwar was die Maurerarbeiten betrifft, von dem Maurermeister Schrupp in Nassau, welcher nebst dem Herzogl. Schultheißen Kaf zu Hömberg Accordant des ganzen Baues war, ausgeführt, so daß derselbe schon mit Eröffnung des Winterkurses 1833/34 am 5 ten November eingerichtet werden konnte. Dieß geschah am Morgen dieses Tages um 10 Uhr, wo sich die sämmtliche Schuljugend mit ihrem Lehrer Brandenburger in einem der beiden neuen Lehrzimmer eingefunden hatte. Nach einem passenden Gesang sprach Herr Pfarrer Bender über den Werth und die Wichtigkeit der Schule und schloß mit Anreden an den Lehrer und die Schüler.-

Sosehr auch der ganze Bau in die Augen fällt und wahrhaft schön genannt werden muß, so ist doch die innere Einrichtung desselben seinem Aeußeren nichts weniger als entsprechend, und man kann durchaus nicht sagen, daß hier das Nützliche mit dem Schönen in Verbindung gebracht worden ist. Ja, man ist in Versuchung zu glauben, daß bei dem Bauplane nur dieses berücksichtigt, jenes aber ganz aus den Augen gesetzt und bei dem ganzen Bau, wenn man besonders die Wohnungen für die Lehrer und die schlechte Einrichtung der ErdEtage, welche doch zur Oekonomie dienen soll und muß, hier in Anschlag nimmt, – überhaupt mehr auf die Vorbeireißenden als auf seine Bewohner Rücksicht genommen worden sei.

Zur Begründung dieses Gesagten mag folgende kurze Beschreibung der inneren Einrichtung des neuen Schulhauses den einzelnen Stockwerken nach dienen.-

Zur Hausthüre hereinkommend tritt man zuerst in einen sehr geräumigen Vorplatz mit 2 Säulen und sieht ringsum 5 Thüren. Die 1te derselben zur Rechten führt zur Treppe auf den 2ten Stock und zugleich zu einer anderen in die ErdEtage. Die zweite Thüre führt in die Gemeindestube, die dritte – der Hausthüre gerade gegenüber – in das Schultheißenzimmer, und die beiden anderen zur Linken führen in die Wohnung des Lehrers. Jedoch tritt man hier zuerst wieder in einen großen Gang von welchem aus rechts eine Thüre in die Küche und zwei andere geradeaus in Wohnzimmer führen: Der Lehrer hat hier vier Zimmerchen, eigentlich Kämmerchen in einer Reihe, ja keins derselben ist so geräumig, daß man es eine Stube nennen kann. Wegen des beengten Raumes dieser Stübchen weiß der Lehrer in seiner ganzen Wohnung noch nicht einmal ein Bett zu stellen; es kommt entweder vor einer Thüre oder vor einer Fenstervertiefung her zu stehen, denn in einer Stube sind sogar drei Thüren. Wer aber das große Haus von außen sieht, der ist gewiß berechtigt zu glauben, in demselben die geräumigsten und schönsten Wohnzimmer zu finden. Der Raum ist aber durch die Große Vorhalle und andere Gänge unnütz verwendet, mithin verschwendet worden. Wie sehr man auf äußere Schönheit ohne Rücksicht auf Zweckmäßigkeit gesehen, geht besonders auch noch daraus hervor, daß, um nur einen schönen und rechtwinkligen Gang zu bekommen, man ein recht großes Kamin in ein Wohnzimmer gesetzt und dasselbe dadurch ganz verunstaltet und unbrauchbar gemacht hat. –

Die Treppe hinauf im oberen Stocke angelangt, kommt man ebenfalls zuerst wieder in einen großen Vorplatz gleich dem im unteren Stocke. Hier sind die beiden Lehrzimmer einander gegenüber und zwischen denselben ein Stübchen und ein Kämmerchen – die Wohnung für einen etwaigen Hülfslehrer. Dieses sind außer einer Küche die Locale im 2ten Stocke. Daß auch die Wohnung für den 2ten Lehrer sehr beschränkt ist und durch den unnöthigen Vorplatz im 2ten Stocke hätte erweitert werden können, ist augenscheinlich. –

Wir gehen nun wieder zurück in den ersten Stock und aus diesem die zwanzigstufige steinerne Treppe hinab in die ErdEtage. Unten angelangt, führt rechts ein Gang in einen der 3 Keller, welche hier in einer Reihe sind, und links von der Treppe kommt man in den Hauptgang, welcher durch den ganzen Bau der Länge nach führt. Zu jeder der beiden Giebelseiten ist eine Thüre. Rechts des langen Ganges befindet sich zuerst ein Behälter fürs Brandholz, dann der Kuhstall und dann ein Behälter zum Aufbewahren der Erdfrüchte und des Geströhs. Neben diesem Behälter erweitert sich vor der oberen Giebelthüre der Hauptgang, und dieser Raum wird zum Behelf als Scheuertenne benutzt. Die Tenne selbst hat übrigens der Lehrer auf seine Kosten machen lassen. – Diese unterste Etage soll die Oekonomiegebäude ersetzen und sie enthält hierzu auch hinlänglich Raum, wenn nur die Einrichtung besser wäre. Wegen der unzweckmäßigen Einrichtung und Verbauung bleibt aber kein Raum für Aufbewahrung des Heus pp übrig, weßhalb dasselbe äußerst mühsam und aller Polizei zuwider die hohe Treppe hinauf auf den Speicher gebracht werden muß. Hierzu kommt noch, daß nicht einmal ein Thor in einer Giebelseite angebracht worden ist, weßhalb man im eigentlichen Sinne des Wortes vor der Scheuer abladen muß. –

Hieraus ist ersichtlich, wie wenig Rücksicht man bei aller Größe und äußerer Pracht dieses Schulbaus auf die Wohnung und ökonomischen Bedürfnisse des Lehrers genommen hat, welches aber um so auffallender erscheinen muß, da doch der Ertrag des Schulguts zu der Besoldung des Lehrers gehört und derselbe darum auch die nöthigen Oekonomiegebäude wohl mit Recht in Anspruch nehmen kann. Schade daher, daß sich nicht auch in dieser Hinsicht ein Vertreter der Rechte des Lehrers vorgefunden und vor dem Aufbau eine Aenderung des Planes hinsichtlich der inneren Einrichtung dieses Hauses erwirkt hat.-

Hinter dem Schulhause steht noch ein kleines Gebäude, worin ein Schweinestall und die nöthigen Abtritte angebracht sind. Auf ersterem hat der Lehrer auf eigene Kosten ein Hühnerhaus errichten lassen.-

Neben den Mängeln der Innenaufteilung zeigte sich alsbald noch ein weiterer Nachteil, bedingt durch die Lage an der Lahn. Lehrer W. Rückert schrieb

1841

Die Lahn in der Schule

Der Winter 1840/41 war besonders streng. Anhaltende strenge Kälte u. eine ungewöhnliche Masse von Schnee ließen schon frühe bei eintretendem Thauwetter eine Überschwemmung der Lahn befürchten. In der Mitte Januar trat Thauwetter ein; der Eisgang ging glücklich vorüber, darauf wuchs aber die Lahn zu einer solchen Höhe, welche sie vielleicht seit einem Menschenalter noch nicht erreicht hatte, nämlich 12 Fuß über dem gewöhnlichen Wasserstande. In der Nacht vom 17ten auf den 18ten Jan. trat sie auch in die unterste Etage des Schulhauses u. stellte sich 2 Fuß hoch in die Keller, Stallung, Scheuertenne, überhaupt in den ganzen unteren Schulbau einige Tage lang. Das Wasser trat erst zur unteren Thüre herein, schwellte aber auch sogar über die Ringmauer hinter der Schule, sodaß es auch zur oberen Giebelthüre herein floß.- Schreiber dieses sah zu, daß im Schulhofe von der Straße aus Fische gefangen wurden. Nach zurückgetretenem Wasser wurde es wieder so kalt, daß die Lahn zum 2ten Male zufror.-

Auch das „Jahrhunderthochwasser“ vom Februar 1909 verschonte das Schulgebäude nicht. Lehrer Schreck hielt für die Nachwelt fest: Wer nun von meinen verehrten Herrn Nachfolgern noch gern wissen möchte, wie es in der Schule aussah, der vernehme, daß hier das Wasser fast 2 m hoch in allen Kellern stand und soviel Schlamm zurückblieb, daß ich ungefähr 100 Schubkarren voll herausfahren mußte. Dabei war derselbe so … und verbreitete ein solches Aroma, daß man denselben sobald als möglich fortschaffte. Herr Oberregierungsrat Petersen mit Frau kam pers., um sich von dem Schaden, den das Wasser im Orte und besonders an der Schule angerichtet hatte, zu überzeugen. Er war sehr liebenswürdig und schickte nach einigen Tagen Herrn Kappus, der sich während der Wasserkatastrophe besonders ausgezeichnet hatte, dreihundert und mir als Entschädigung einhundert Mark, die wir beide recht gut gebrauchen konnten.

3.2 Die Lehrer

Von Herbst 1834 bis zu Brandenburgers Tod wurde die Schule von Schulkandidat Wilhelm Rosmainth provisorisch verwaltet. Nach dem frühen Tod des Lehrers Brandenburger trat Wilhelm Rückert seine Nachfolge an. Rückert hatte ebenfalls in der Anfangsphase das Seminar in Idstein besucht, war dann Lehrer in Schweighausen und in einem Schulbezirk des Amtes Usingen. Im Schuljahr 1835/36 übernahm er die Dausenauer Elementarschule mit 127 Schülern. Erst im Schuljahr 1842/43 setzte die Landesregierung einen „Hülfslehrer“ ein; die Elementarschule wurde in die I. und II. Schule geteilt. Rückert blieb erster Lehrer bis zu seiner Pensionierung 1870, während die „Lehrgehülfen“, zumeist junge Seminarabsolventen, regelmäßig wechselten und die beiden Schulen auch zeitweilig zusammengelegt wurden,

3.2.1 Lehrer in nassauischer und preußischer Zeit – Herkunft, Ausbildung

Nach dem nassauischen Schuledikt vom 24. März 1817 wurden alle Lehrer von der Landesregierung angestellt. Sämtliche Anstellungsdekrete sind in Kopie in der Dausenauer Schulchronik Band I zu finden.

Die 12 Lehrer, die während der herzoglich-nassauischen Zeit in Dausenau wirkten, stammten ausnahmslos aus kleinen Dörfern des Taunus und des Westerwalds. Bei 2 Lehrern wurden zum Beruf des Vaters keine Angaben gemacht, 5 Lehrer waren Söhne von Lehrern, 4 gaben als Beruf des Vaters „Landmann“ an und ein Lehrer hatte einen Bäcker zum Vater.

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts mussten alle Lehrer des Herzogtums ihren dreijährigen „Lehrkurs“ in Idstein absolvieren. Seit den vierziger Jahren gab es von katholischer Seite Bestrebungen gegen dieses Simultanseminar, mit Verordnung vom 25. September 1851 wurde das Seminar in Idstein aufgehoben, gleichzeitig entstanden die Seminare in Usingen und Montabaur, ab 1874 wurde ein drittes Seminar in Dillenburg eingerichtet. Obwohl bei der Genehmigung der Aufhebung die Landstände nur unter der Bedingung einwilligten, dass der simultane Charakter der Anstalten auch nach der Trennung erhalten bliebe, so entwickelten sich diese doch zu konfessionellen Lehrerbildungsanstalten.

Von den 8 Lehrern, die zwischen 1820 und 1866 nach Dausenau versetzt wurden, besuchten 3 das Lehrerseminar in Idstein und 3 das Seminar in Usingen, bei 2 Lehrern finden sich keine Angaben. Zwischen 1866 und 1911 erhielten die meisten Dausenauer Lehrer ihre Ausbildung in Usingen oder Dillenburg.

Die Lehrerin Frau Stephan könnte möglicherweise Absolventin des Lehrerinnen-Seminars Montabaur gewesen sein, in der Chronik gibt es dazu aber keine Angabe.

3.2.2 Zwischen Einkommen und Auskommen – Lehrerbesoldung

Die Besoldung des Lehrers aus der Gemeindekasse sollte auch die Unabhängigkeit des Lehrers von der Kirche unterstreichen. Daneben verfügte der Lehrer aber weiterhin über zusätzliche Einnahmen. Auch hier sollten die finanziellen Verhältnisse des Lehrers D.A. Walter aufgezeigt werden, um Änderungen gegenüber der alten Besoldung (s.o.) zu verdeutlichen:

Diese bemerkte Besoldung wurde im Jahre 1818 von Hochpreislicher Landes=Regierung in Wiesbaden neu regulirt, und besteht laut folgender Abschrift des hierüber ertheilten Decrets:

Copia

Ch. S. Nr. 5 – 40 xr

Ad. Nr. Reg: 27 495.

Des Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn,

Herrn Wilhelm, souverainen Herzogs

zu Nassau pp.

Wir zu Höchstdero Landes=Regierung verordnete Präsident, Directoren, Geheime=, Geheime Regierungs=, Regierungs=, Kirchen=, Oberschulräthe= und Assessoren ernennen hiermit den bisherigen Schullehrer David August Walther von Dausenau zum Lehrer an der neu eingerichteten Elementarschule daselbst und zugleich zum Organisten und Glöckner an der dortigen evangelischen Kirche und bewilligen ihm eine vom

1ten Oktober laufenden Jahres anfangende, in Quartal=Raten aus der dortigen Gemeindekasse zahlbare jährliche Besoldung von einhundertzehn Gulden, sodann fl. xr.

1) Freie Wohnung, angeschlagen zu 20 Gulden 20. –

2) Ertrag des Schulgutes -fünf und vierzig Gulden- 45. –

3) Zinsen von Schulcapitalien -zwölf Gulden- 12. –

4) Von der Castor Mühle 1 Nassauer Mltr. Korn -zehn Gulden- 10. –

als Organist

5) Besoldung aus dem Kirchenfond -acht und zwanzig Gulden- 28. –

als Glöckner pp.

6) Aus dem Kirchenfond mit Niederschlagung der

Stolgebühren -fünf und zwanzig Gulden- 25. –

Wir ertheilen demselben hierüber gegenwärtiges Decret zu seiner Legimitation.

Urkundlich der gewöhnlichen Unterschrift und des beigedrucketen Regierungs=Siegels.

Wiesbaden, am 17ten Oktober 1818

Lange

Stemp: – 40 xr

fr. Bibl. 1 fl 1 xr.

Moehn

Laut Pensionsurkunde für Herrn Walther erhielt dieser jährlich 150 Gulden, „bestehend in 13 Gulden, zahlbar aus der dortigen Gemeindecasse – in freier Wohnung, angeschlagen zu zwanzig Gulden- sodann in der Benutzung des Schulguts, angeschlagen zu fünf und zwanzig Gulden – und in dem Bezug von Zinsen von Schulcapitalien von zwölf Gulden, so wie in dem Bezug von zehn Gulden von einem von der Kastor=Mühle zu entrichtenden Ein Nassauer Malter Korn“ und die Ernennungsurkunde für den Schulcandidaten David Müller bestimmte „aus der dortigen Gemeindecasse zahlbare“ jährliche Besoldung von 97 Gulden zum „Vicar“ an der Elementarschule zu Dausenau, und außerdem zum Glöckner und Organisten an der evangelisch-christlichen Kirche, wofür er für den Glöcknerdienst 25 und den Dienst als Organist 28 Gulden jeweils aus dem Kirchenfond bezog. Die Gemeinde musste demnach jährlich 180 Gulden für Lehrergehälter bereitstellen. Nach dem Tod der beiden Lehrer wurde der neue Lehrer zu den gleichen Bedingungen wie Lehrer Walther angestellt. Erst 1835 wurde das Grundgehalt des Lehrers aus der Gemeindekasse um 40 Gulden erhöht, so dass sich die Besoldung des Lehrers auf 280 Gulden belief.

Neben der Tätigkeit als Organist und Glöckner, deren Vergütung voll in dem Lehrergehalt eingeplant war, waren die Lehrer stets bemüht, am Ende des Schuljahres für geleistete gute Unterrichts- und Erziehungsarbeit eine Gratifikation zu erhalten. Sie betrug in der Regel 20 Gulden. Als 1837 die Gratifikation wegen der Schulgröße 30 Gulden betragen sollte, die Gemeinde aber nur 15 fl. zahlen wolle, musste die Landesregierung eingreifen und die Gemeinde anweisen, dem Lehrer die im Prüfungsprotokoll in Aussicht gestellte Summe auszuzahlen.

Nachdem 1859 die Barzahlung an den Lehrer erheblich gestiegen war, kam es im darauf folgenden Jahre ebenfalls zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer und Gemeinde, weil man vergessen hatte, die kapitalisierten Gewinne aus dem Anrecht auf Most, das der Lehrer im Herbst in Anspruch nehmen konnte, bei der Besoldungsneuordnung schriftlich zu vereinbaren. Weil jedoch dieser Mostbezug niemals als Besoldungstheil war angerechnet gewesen, vielmehr von jeher ein kleines Einkommen außer der Besoldung gebildet hatte, so glaubte der zeitl. Lehrer, ihn auch ohne besondere Verfügung hoher Behörde nicht für alle Zeiten schwinden lassen zu dürfen, reichte deßhalb ein Gesuch um hochgeneigte Entscheidung ein u. es wurde von Herzogl. Hoher Landes=Regierung resolvirt wie folgt: Da die Besoldung des Lehrers Rückert zu Dausenau vom 1. Juli 1858 an neu regulirt worden ist u. in dem Regulirungsdecret vom 15. Jan. 1859 ad Reg. 55.338 die Zinsen von den 19 fl. 12 xr Reluctionskapital nicht aufgenommen worden, dieselben vielmehr als unter dem Baarbezug aus der Gemeindekasse enthalten zu betrachten sind, so erscheint die Gemeinde nicht verbunden, die fraglichen Zinsen vom 1. Juli 1858 an weiter an den Lehrer zu entrichten.

3.2.3 Aufgaben und Nebentätigkeiten des Lehrers

Neben dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag bestimmte ein Regierungsschreiben, dass die Elementarlehrer verbunden sind, das Heizen des Lehrzimmers, so wie auch das Auskehren desselben unentgeldlich zu besorgen.

Als Organist musste der Lehrer mit den Schulkindern die Kirchenlieder für den Sonntag einstudieren. Zur Verbesserung des, in der evangelischen Kirche einen wesentlichen Theil des Kultus aus machenden, Kirchengesangs ist es erforderlich, daß die an den Sonn= und Feiertagen in der Kirche während des Gottesdienstes abzusingenden Lieder vorher in der Schule eingeübt, und da, wo sich eine Orgel befindet, von dem, mit dem Organistendienste beauftragten Lehrer der Choral ebenfalls eingeübt und auf ein passendes Präludium Bedacht genommen werde. Sie haben zu dem Ende die Ihnen untergebenen Schullehrer anzuweisen, … den Freitag oder spätestens am Samstag in der Frühe von den Herrn Pfarrern die Nummern der beiden, am darauf folgenden Sonntage zu haltenden, Gottesdienste, abzusingenden Kirchenlieder sich angeben zu lassen, und die Melodien in der letzten Schulstunde des Vormittags einzuüben. …

Uebrigens sind außerdem die Lehrer noch im Allgemeinen anzuhalten, die Melodien der Kirchenlieder überhaupt mit den Schulkindern evangelischer Confession öfters einzuüben.

Die Leistungen des Lehrers und seiner Schüler wurden bei Kirchenvisitationen überprüft, an denen auch der Zimmerschieder Lehrer mit seinen Schülern teilnahm. Am 11. Decbr (1861) war sogenannte stille Kirchenvisitation dahier. Bei dieser Gelegenheit wurden dann auch die Schüler der oberen Klassen in der Religion und dem Choralgesang, und zwar diesmal, weil es in der Kirche schon ziemlich kalt war, in der Schule – geprüft. Zuerst wurde ein Choral dreistimmig gesungen, und ein Gebet gesprochen. Sodann zeigte Herr Decan Ninck in einer längeren Rede die Notwendigkeit des Unterrichts in den verschiedenen Religionsgegenständen; er wies namentlich nach, daß der Katechismus, die biblische Geschichte, Kirchengeschichte, geistliche Lieder u. die Predigt nothwendig in der Schule behandelt werden müßten. Hiernach wurden die Schüler in der biblischen und dann in der Kirchengeschichte geprüft. Hinsichtlich der ersteren wurde nach der Bestimmung des Herrn Decans die Geschichte Johannes des Täufers – und in Hinsicht der letzteren die Geschichte der Vorreformatoren vorgenommen.- Gesang und Gebet, das Herr Decan selbst sprach, machten den Beschluß.-

Traditionell war mit dem Schulamt auch das Amt des Glöckners verbunden. 1833 erfolgte die Trennung von Lehramt und Glockenamt, doch schon ab dem 1. Januar 1836 wurde der Glöcknerdienst wieder vom Lehrer versehen, der dafür weiterhin 25 Gulden erhielt.

Die in dem auf die Besoldung angerechneten Erträge aus dem Schulgut dienten im wesentlichen der Nahrungsmittelversorgung des Lehrers. Selbstverständlich hatte der Lehrer auch ein Interesse daran, die erwirtschafteten Erträge aus dem Schulgarten zu erhalten. Sie standen ihm auch nach dem Regierungsschreiben Nr. 8525 vom 3.4.1829 als „Entschädigung für Dung, Samen und sonstigen Aufwand“ zu. Der Lehrer bearbeitete nicht nur selbst das Land, er legte oft auch auf seine Kosten Gärten an.

Baumschule (1828): Eine solche wurde vor der hiesigen Ackerpforte angelegt und mit 300 Wildlingen bepflanzt, die jedoch, weil es größtentheils Wurzelausschläge waren und zu spät angekauft und gepflanzt wurden, meistens während des Nachsommers verdorrten.

Neue Anlage eines Mustergartens (1840): In Folge der Verfügung hoher Landes=Regierung, daß in jedem Schulorte ein Mustergarten angelegt werden solle, wurde zu diesem Behufe dahier schon im Nachsommer 1839 jenseits der Lahn auf dem sogenannten Wasen ein Flächenraum von ohngefähr 12 Ruthen durch eine Mauer u. einen darauf gesetzten Stachetenzaun eingefriedigt. Im Frühling d.J. wurde nun dieser neue Garten gerodet u. dem Lehrer übergeben. Dieser legte denselben an, bearbeitete ihn u. zog schon im Sommer in dem wilden Boden die schönsten Gewächse. Aber leider schon im ersten Winter, nämlich im Januar 1841 – wurde diese neue Anlage durch das Hochwasser der Lahn wieder gänzlich zerstört. Nicht nur der Stachetenzaun, sondern selbst die Mauer wurde durch die Eisschollen u. getriebenen Bauhölzer zerstört u. fortgerissen. Dieser Garten muß also nun schon zum 2ten Male eingefriedigt u. angelegt werden.- 1845 berichtete dann Lehrer Rückert: Der Winter 1844/5 war ungemein streng und lang. Anhaltende Kälte u. eine ungewöhnliche Masse Schnee zeichneten ihn vor vielen anderen aus. Schon im Monat Dezember 1844 fror die Lahn zu u. behielt die Eisdecke ununterbrochen bis Ostern 1845. Nach eingetretenem Thauwetter brach das Eis am 2ten Ostertage los. Das Wasser wuchs jetzt zu der Höhe, wie im Jahre 1841 und stand mehrere Tage lang wenigstens 1 1/2 – 2 Fuß hoch in der ErdEtage des Schulhauses. An Felder und Wiesen verursachte diese Fluth einen weit größeren Schaden als in 1841. Der Mustergarten jenseits der Lahn wurde zum 2ten Male ruinirt u. ist vorläufig auch nicht wieder hergestellt, sondern in seinem zerstörten Zustand zu Vortheil der Gemeindekasse verpachtet worden.

Gelegentlich musste sich der Lehrer auch gegen die Gemeinde durchsetzen, wenn die für ihre Zwecke über Teile des Schulgutes verfügte.

Entschädigung der Schule durch Ankauf einiger Felder auf der Gaß (1838): Die Accordanten des neuen Schulbaues (siehe pag:128) hatten behufs der Gewinnung der Mauersteine einen Steinbruch auf der Gaß angelegt und dadurch unter andern auch ein Schulfeld unbrauchbar gemacht. Hierfür, sowie für den bei der alten Schule gelegenen und gleichzeitig mit derselben verkauften Schulgarten machte die Schule auf Entschädigung Ansprüche. Die Accordanten erboten sich daher, die auf beiden Seiten des Schulfeldes gelegenen und käuflich an sich gebrachten Felder an die Schule abzutreten. Da hierdurch die Schule aber für das betreffende Feld mehr als entschädigt worden wäre und der Maurermeister Schrupp nach einer neueren Rechnungs=Revision noch ein gewisses Sümmchen an die hiesige Gemeinde zurückzahlen sollte, so schloß der Ortsvorstand mit demselben einen Vergleich ab, wornach Schrupp die neben dem besagten Schulfeld gelegenen u. ihm zugehörigen Felder der Schule theils als Entschädigung u. theils verkäuflich gegen die an die Gemeinde zurückzuzahlende Summe überließ.- Auf diese Art wurde die Schule für das durch den Steinbruch ruinirte Feld auf der Gaß ganz, für den alten Schulgarten aber – nach Ansicht des Chronikschreibers – doch nur theilweise entschädigt.-

Anlässlich des Eisenbahnbaus wurde auch Land des Schulguts benötigt. Im Jahre 1858 gingen an der Schulwiese in der Au, Emser Gemarkung, 11 Ruth. 55 Sch. u. 1859 wieder 7 Ruth. 95 Sch. u. eine andere ebenfalls in der Au hiesiger Gemarkung in beiden Jahren ganz zum Eisenbahn(bau) ab und das dafür erlöste Kapital floß in die Gemeindekasse. Daß der Lehrer für diesen Abgang am Schulgute entschädigt werden mußte, war selbstverständlich u. der verehrliche Schulvorstand reichte deßhalb in diesem Betreff einen Bericht bei Hoher Landes=Regierung ein, worauf folgendes Decret gegeben wurde: Wir genehmigen, daß die Zinsen von dem Kapital von 242 fl. 45 xr, welches von den zum Bau der Eisenbahn abgegebenen Schulländereien erlöst worden ist, an den ersten Lehrer zu Dausenau so lange aus der Gemeindekasse bezahlt werde, bis anderes Schulgut hierfür wieder angekauft seie. Anschließend wurde vermerkt, dass das Kapital jedoch erst 217 fl 45 xr betrage und die jährl. Zinsen sich auf 10 fl. 521/2 xr beliefen.-

Auch später verfügte die Gemeinde über den Landbesitz des Lehrers: Als erste Arbeit des neuen Schulvorstandes bildete die Beschlußfassung über den Verkauf eines Schulackers auf dem vorderen Röder an die Civilgemeinde Dausenau. Nach kurzer Beratung wurde dem Verkauf zugestimmt und einigte man sich dahin, daß die Gemeinde 80 Mark für denselben bezahlen und das Kapital zinslich anlegen soll. Die Zinsen gehören als Besoldungsteil dem ersten Lehrer. 1908 hieß es dann weiter: Die Beschlüsse des Schulvorstandes und der Gemeindevertretung von Dausenau, betr. Verwendung eines Schulackers zu einem Viehanger, sind von Königl. Regierung genehmigt worden. Da der Lehrer Schreck die Nutzung des bertr. Ackers verliert und dafür die Zinsen von 80 M erhält, so ist eine Abänderung der Diensteinkommensverordnung nicht erforderlich … Die oben erwähnten 80 M wurden bei der Nass. Landesbank zinslich angelegt und sind die Zinsen am 1. XII. j.Js. fällig.

1890 kaufte die Gemeinde Ems ein Stück von einem Schulacker. Es handelte sich um den Verkauf eines Abschnitts des Schulackers St.B. No. 8089 in dem Distrikt Langenäckern der Gemarkung Ems in Größe von 3 Ruthen 4 Schuh zum Preise von 10 M. pro Ruthe, im Ganzen von 30 M 40 Pf., geschrieben Dreißig Mark 40 Pf. an die Gemeinde Ems zur Anlage einer Wasserleitung. Der Verkaufspreis ist zinslich anzulegen; die Zinsen gebühren dem jedesmaligen Inhaber der ersten Lehrerstelle zu Dausenau.

Schließlich führten sogar Streitigkeiten um die Nutzungs- und Ertragsrechte zum Zerwürfnis zwischen Lehrer und Gemeindeverwaltung: Dieses Jahr (1902) ist mir besonders denkwürdig durch einen langen Konflikt mit dem hiesigen Gemeinderat. Vor einer Reihe von Jahren war nämlich seitens der Gemeinde der obere Teil des Schulplatzes mit Kirschbäumen bepflanzt worden; der Ertrag derselben sollte den Schulkindern gehören. Als nun im Sommer d.Js. die Bäumchen recht voll hingen, ließ der Bürgermeister Fischer dahier die Kirschen ganz plötzlich versteigern. Meine Beschwerde gegen dieses Vorgehen wurde vom Landrat mit der Begründung abgewiesen, daß der Schulplatz Gemeinde=Eigentum sei und der Ertrag dieses Gemeinde=Eigentums der Gemeinde gehöre. Die K. Regierung zu Wiesbaden schloß sich den Ausführungen des H. Landrats an. Nun verklagte mich der Gemeinderat bei der K. Regierung, ich habe mir ein Stück vom Schulplatz – also Gemeinde=Eigentum rechtswidrig angeeignet und in Benutzung genommen (es handelt sich um ein kleines Gärtchen am Hause). Der H. Geheimrat Hildebrandt kam nun selbst hierher um die Schule zu untersuchen (am 10. Oktober).- Ich war glücklicherweise in der Lage nachweisen zu können, daß schon mein Vorgänger diesen Platz in Benutzung und auch teilweise umzäunt hatte; ich hatte im Frühjahr 1886 den Platz ganz umzäunen und mit Bäumen bepflanzen lassen. Nach langen Verhandlungen und umfangreichem Schriftwechsel kam eine Einigung dahin zu stande, daß ich mich bereit erklärte, eine jährliche Pacht von zwei Mark für das Gärtchen zu zahlen unter der Voraussetzung, daß das Schulstück zwischen Pfarrhaus und der Lahn vom Schulgut abgetrennt wird und als Hausgarten dem Inhaber der 1. Schulstelle dahier zur Verfügung steht; das Schulgut solle dann wenigstens um 2 Mark niedriger veranschlagt werden. Der Lehrer bewarb sich daraufhin auf eine andere Schulstelle: Bei dieser Gelegenheit aber möchte ich die in der Umgebung des Schulhauses befindlichen Obst=Bäume und =Sträucher, die sämtlich von mir und auf meine Kosten gepflanzt wurden, ebenso wie die Umzäunung des Gärtchens, nicht in das Eigentum der Gemeinde übergehen lassen, sondern sie sollen Privat=Eigentum meiner Nachfolger sein. So scheide ich denn von dieser Stelle mit der Bitte, daß Gottes reicher Segen fernerhin mit uns allen sein möge!

In der Schulchronik finden sich immer wieder genaue Beschreibungen der Witterungs- und Ernteverhältnissen, die belegen, wieviel dem Lehrer an guten Erträgen gelegen war. So berichtete Brandenburger 1828:

Witterung und Felderzeugniße.

In der Mitte Februar trat eine überaus strenge und bittere Kälte ein, am 19ten desselben erreichte sie den 23ten Grad, und zerstörte die Traubenstöcke gänzlich, auch hatten die Nußbäume durch sie sehr gelitten. Die Witterung des Frühlings war günstig, schon am 6ten Mai boten die Futterkräuter hinlängliche Nahrung den Hausthieren dar. Während des Vorsommers war eine anhaltende Dürre, wodurch die Gemüße litten. Die Heuernte fiel gut, die des Grummets schlecht aus, das Getreide war mittelmäßig gerathen, Zwetschen, Trauben, Nüße pp. sah man nirgends in der Gemarkung, Aepfel gab es nur in dem so genannten Schimming. Für Dausenau war das Jahr 1827 ein Mißjahr.

3.2.4 Moral und sittlicher Lebenswandel

Vom Lehrer erwartete man nicht nur eine gewissenhafte Dienstführung, auch außerhalb der Schule hatte er sich vorbildlich zu verhalten. Nicht nur die Residenzpflicht ermöglichte hier eine strenge soziale Kontrolle, auch der Pfarrer war per Dekret gehalten, die Führung des Lehrers am Ende des Schuljahres dienstlich zu beurteilen. So hieß es 1830 in einem Regierungsschreiben an den Schulinspektor Vietor: In unserem General=Rescript vom 25. Oktober 1819 ad Num. Reg: 22, 456 ist der Besuch des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen sämmtlichen Schullehrern zur Pflicht gemacht worden.

Da Wir indeß in Erfahrung gebracht haben, daß man diesem Gebot nicht überall auf gleiche Weise Folge geleistet hat; so beauftragen Wir Sie, die in Ihrer Inspection befindlichen Lehrer durch den Ortsschulvorstand an die … ihnen auferlegten Pflichten ernstlich erinnern zu lassen, daß die Schullehrer, wenn sie nicht die triftigsten Gründe abhalten, wovon alsbaldige Anzeige an den Orts= resp. Kirchspiels=Geistlichen zu machen ist, jedem öffentlichen Gottesdienste ihrer Confession … jedesmal beiwohnen, auch dann, wenn mehrere Schullehrer im Orte angestellt sind oder der andere keinen kirchlichen Dienst als Cantor, Organist oder Küster dabei zu verrichten haben sollte.“ Der Schulinspektor und die Schulvorstandsdirektoren werden angehalten, das Versäumnis gewissenhaft in den Kirchenversäumnislisten zu notieren und die Versäumnislisten pünktlich am Ende eines jeden Semesters mit ihrem Generalberichte an die Regierung in Wiesbaden zu senden.

Von einem „Hülfslehrer“ hieß es: Er wurde mit dem 1ten Mai dieses Jahres nach Gutenacker befördert. Er war sehr gewissenhaft u. diensteifrig u. hatte sich durch sein gesetztes u. musterhaftes Benehmen die Achtung u. Liebe seiner Vorgesetzten u. aller hiesigen Einwohner erworben.-

Einem anderen bescheinigte der Chronikschreiber: Der nunmehr 4 Jahre lang dahier wirkende Lehrgehülfe wude mit dem 1. August d. J. nach Lindscheid bei Langenschwalbach versetzt resp. zum Lehrer befördert. Dadurch hat die hiesige II. Schule einen recht fleißigen, treuen u. gewissenhaften Lehrer verloren. Ueberhaupt ist er ein anspruchsloser, stiller u. ruhiger Mann, der darum auch von seinen Vorgesetzten, seinen Schülern u. allen hiesigen Einwohnern geliebt u. geachtet wurde. Besonders rühmt sein alter College dahier das angenehme, ja familiäre Verhältniß, worin beide zu einander standen. Mit den besten Wünschen von allen Seiten ist er darum auch von hier geschieden.

Entsprach ein Lehrer nicht den an ihn gestellten Erwartungen, musste er öffentlich für seine Lebensgestaltung Rede und Antwort stehen. In der nach der Prüfung gehaltenen Sitzung des Schulvorstandes wurden dem Lehrgehülfen von wegen seines Lebenswandels von Seiten des Herrn Schulinspectors einige ernste Vorhalte gemacht u. derselbe dringend ermahnt, sich eines anderen, namentlich eines nüchteren u. geregelteren Lebens zu befleißigen.

Über einen anderen Lehramtskandidaten urteilte der Schriftführer bei dessen Abgang: Zu bedauern hat die Schule diese Versetzung nicht, denn er führte – gelinde gesagt – einen ziemlich unregelmäßigen Lebenswandel. Möge er daher in der Folge ein ordentliches Leben u. durch eine gesegnetere Wirksamkeit in seiner neuen Schule sich in ein besseres Licht stellen! Hiermit scheidet die Chronik von ihm.-

Nicht alle Lehrer hielten diesen moralischen und fachlichen Anforderungen Stand. Anfang des 20. Jahrhunderts berichtete ein Chronikschreiber:

Herr Lehrer P. erbat und erhielt von Königl. Regierung mit 1. Oktober seine Entlassung aus dem Schuldienste. Nach seiner eigenen Aussage hatte er noch nie Freude am Lehrerberufe und waren seine Erfolge in der Schule auch dementsprechend. Wenn er auch nur 5 Jahre an der hiesigen Schule tätig war, so war diese Zeit für dieselbe doch schon zu lange, da er die Schule in einem jammervollen Zustande zurückgelassen hat. Zu seiner Ehre sei ihm an dieser Stelle noch gesagt, daß er ein sehr guter Mensch u. ein großer Musiker war.

3.3 Von Kinderleid und Kinderfreud: Zur Lage der Schüler, Rechte und Pflichten der Kinder, Kinderarbeit, Wohn- und. Familienverhältnisse

Als die schwedische Pädagogin Ellen Key im Jahre 1900 das „Jahrhundert des Kindes“ verkündete, wandte sie sich gegen die objektivistische Einseitigkeit der Pädagogik des 19. Jahrhunderts. Ellen Key war die radikalste Vertreterin einer reformpädagogischen Bewegung vom Kinde aus. Aus der Kritik an der alten Schule, welche die Persönlichkeit vernichte, den Geist töte und den Menschen vergewaltige, forderte sie zu einer Erziehung auf, die ruhig und langsam die Natur zu sich selbst helfen lasse und nur zusehe, dass die umgebenden Verhältnisse die Natur unterstützen. Klasseneinteilung, Zwang und Strafen sollten abgeschafft, Gartenarbeit, Sport und Handwerksarbeiten mehr im Mittelpunkt der Schularbeit stehen.

Wogegen kämpfte diese Frau so vehement? Ein kleiner Absschnitt aus der Schulchronik könnte den gesellschaftlichen Stand der Kinder im 19. Jahrhundert uns auch emotional näher bringen:

Das Läuten zur Schule.

Das Läuten zur Schule gehört nach pag: 57 dieser Chronik nicht mit zum Glöcknerdienste, wurde erst im Jahr 1824 von dem Lehrer Brandenburger freiwillig eingeführt und sofort durch die Schulknaben verrichtet. Hierbei kamen jedoch öfters Unordnungen vor, denn die Mittagsschüler waren zu diesem Geschäfte theils zu schwach u. hatten theils auch durchaus kein Geschick dazu; es wurde daher einmal gar nicht und das andere Mal sehr schlecht geläutet. Auch wurde es nicht selten von denen, an welchen die Reihe war, vergessen oder wegen Abwesenheit versäumt. Hierzu kommt noch, daß sich oft eine große Anzahl Knaben viel zu früh bei der Kirche versammelte und lärmte u. den Kirchhof zum Spiel- und Tummelplatz machte, auch zuweilen, falls ein Glockenseil fehlte, in den Glockenthurm stiegen, worurch leicht ein Unglück hätte entstehen können pp. Dieß sind Gründe genug, wozu endlich auch noch das Verbot des Läutens durch die Schulknaben überhaupt kommt, um den Schulvorstands=Director, Herrn Pfarrer Bender, in einem Schreiben an den Lehrer zu folgender Bestimmung zu veranlassen:

„Das Läuten zur Schule Morgens 7 Uhr u. Mittags um 1 Uhr

„durch die Schulknaben muß von heute an aufhören. Da

„einige Zeichen mit der Glocke jedoch zur Handhabung der

„Ordnung als nothwendig erscheinen, so habe ich den Herzoglichen

„Schultheißen Tiefenbach beauftragt, dieß Läuten durch die

„Wittwe Rinker besorgen zu lassen.

„Ich setze Sie hiervon in Kenntniß.“-

Dieser Bestimmung u. Anordnung gemäß hört nun das Läuten zur Schule durch die Schulknaben seit dem 7ten Juny auf u. wird durch den Glöckner Wittwe Rinker, modo Philipp Wagner, besorgt. –

Fröhlich verspielte Kinder mit Bewegungsdrang und Lust am Experimentieren werden durch rigide Bestimmungen von Erwachsenen in ihre Schranken verwiesen.

Dabei war eine unbeschwerte Kindheit im vorigen Jahrhundert eher die Ausnahme. Die Armut weiter Bevölkerungskreise führte zur Einbindung von Kindern in die Erwerbsarbeit. Sie waren als Erntehelfer voll eingeplant, die „Herbstferien“ waren „Ernteferien“. Als bei einer großzügigen Beschenkung der Schule auch für die Ortsarmen Geld bereitgestellt wurde, kaufte der Lehrer Kittel und Kleider, damit diese doch wenigstens eine Zeit lang ihre Armuth zudecken konnten.

Pflichten

Die verbalen Aufforderungen und Ermahnungen an die Schüler, auch anläßlich von Visitationen und Revisionen, lassen auf eine strenge Erziehung schließen. Schon von den jüngsten Schülern wurde in der Schule die Gewöhnung zur Ordnung verlangt und ihre Pflichten in der Schule hatten sie gewissenhaft und pünktlich zu erfüllen. Die konkreten Erwartungen der Schule und der Familie waren auch Lerngegenstand; mündlich wurden die Pflichten gegen die Eltern und die Pflichten gegen die Geschwister abgefragt. Den Lehrer sollten die Schüler wie ihren zweiten Vater ehren, seine Lehren und Vorschriften genau befolgen und sittsam leben sowie sich mit den Mitschülern vertragen. Sie hatten pünktlich und reinlich im Unterricht zu erscheinen und diejenigen, welche nicht so erscheinen, wird der Lehrer sogleich nach Hause schicken, damit sie alsbald reinlich zurückkehren. Dann mussten die Schüler die ihnen vom Lehrer zugewiesenen Plätze einnehmen, dem Lehrervortrag aufmerksam folgen, auf äußerste Stille bedacht sein und jede Störung vermeiden. Die fleißigsten und besten Schüler erhielten die ersten Plätze; an bestimmten Tagen erhielten auch schlechtere Schüler unter „Wettbewerbsbedingungen“ Gelegenheit, ihr Können zu beweisen und den ihnen gebührenden besseren Platz zu erobern. Die Schulabgänger sollten diese Erziehung nicht vergessen, der Schulinspektor ermahnte sie mit wohlwollenden und gutgemeinten Worten, sich für den genossenen Unterricht dankbar zu erweisen, von dem Gelernten im Leben einen guten Gebrauch zu machen und auf dem weiteren Lebensweg in dem bereits bewiesenen Fleiße zu verharren.

Wenn die Schule auch verstärkt die Kinder zur Übernahme von Pflichten erzog, so hatte der Lehrer doch kein Recht, die Kinder für sich arbeiten zu lassen.

In einem Schreiben vom 29.6.1886 hieß es: Anläßlich wiederholt hier zur Sprache gebrachter Vorgänge sehen wir uns veranlaßt, den Lehrern jede Benutzung von Schulkindern zu Arbeiten im eigenen Nutzen, sei es außerhalb oder während der Schulzeit, strengstens zu untersagen. Für die Lehrer innerhalb des ehemaligen Herzogtums Nassau nehmen wir hierbei noch auf den Paragraphen zwanzig der allgemeinen Schulordnung für die Volksschulen im Herzogtum Nassau Bezug.

Abwanderung und Tod

Die Kindersterblichkeit war enorm hoch. Es verging in Dausenau in der Ära des Herzogtums fast kein Schuljahr ohne den Tod eines Kindes, das war ein enorm hoher Prozentsatz. Unterernährung – in der Schulchronik ist von Schwächlichkeit des Körpers die Rede-, Scharlach und Diphterie rafften zahlreiche Kinder dahin. Die Betroffenheit der Lehrer beim Tode ihrer Schüler spürt jeder beim Lesen der Texte.

Sterbfälle

In diesem Jahre wurden der Schule 3 Schüler durch den Tod entrissen. Es waren Karl Wilhelm Deusner, Hermann Bender u. Therese Kraft. Der älteste von ihnen hatte noch nicht das 9te Lebensjahr erreicht. Sie waren alle gesunde, muntere und lebensfrohe Kinder und recht fähige, fleißige u. brave Schüler. Ein recht schmerzlicher Verlust hat darum die Schule durch ihren Tod erlitten, weßhalb auch Thränen der Wehmuth an ihren Gräbern reichlich flossen.-1832 starben sogar 5 Kinder. Der Ausbruch von Epedemien war mehrfach Anlaß, die Schule zu schließen.

Der Director des Schulvorstandes, Pfarrer Bender, dahier, an Herrn Lehrer Brandenburger

den auf 14 Tage angeordneten Schluß der Elementarschule betreff.

Um der weiteren Verbreitung des Scharlachfiebers Einhalt zu thun, haben Herr Medicinalassistent Dr. Held und ich es für gut befunden die Schule für alle Kinder vom 25ten August an bis 8. September zu schließen. Ich habe so eben dem Herzogl. Schulinspector, Herrn Pfarrer Vietor, hiervon die schuldige Anzeige gemacht, und beauftrage Sie, von Morgen an das Schulhalten zu sistiren, und die Kinder von dieser Anordnung in Kenntniß zu setzen.

Dausenau d. 24. August 1829

Hochachtungsvoll verharret Bender.

Ein Jahr später waren viele Kinder an Scharlach oder an Röteln erkrankt. Brandenburger trug in die Schulchronik ein: In der ersten Hälfte des Monats November wurde bei weitem die Mehrzahl der hiesigen Schulkinder theils vom Scharlachfieber und theils von den Rötheln so stark befallen, daß die Schule bis Januar 1831 geschloßen werden mußte, und selbst in diesem Monat fand noch immer ein sehr mangelhafter Schulbesuch statt. Zwei Schüler der 1ten Klasse, nämlich Gottlieb Kraft und Andreas Linkenbach und eine Schülerin der vierten Klasse Namens Clara Kraft starben am Scharlachfieber. Wohl ihnen, daß dem Auge ihrer Lehrers eine Thräne wehmuthsvoller Erinnerung entrinnt, während er hier als Chronikschreiber ihren Tod meldet; ein sprechenderes Zeugnis ihres gottgefälligen Wandels mag es wohl nicht geben.

1909 starben zwei Schulkinder auf tragische Weise.

Am 7. August ertrank beim Baden der sechsjährige Willi Achter von hier. Seine Eltern waren erst vor einigen Tagen von Ems nach hier gezogen. Da es schon spät am Abend war und tiefe Dunkelheit das Tal bedeckte, konnte die Leiche nicht gefunden werden. Erst am anderen Vormittag wurde dieselbe unter der Baggermaschine – zwischen hier und Ems – geländet. Nach Aussage des Arztes hatte der Junge einen Herzschlag bekommen.

Am 14. Oktober c. starb zu Gießen nach glücklich überstandener Operation die 12jährige Schülerin Elisabeth Bruchhäuser von hier. Die Teilnahme an dem Schmerz der Eltern war allgemein. Die Schulkinder der beiden Klassen gaben der Verstorbenen das letzte Geleit und legte der Lehrer Sch. einen Kranz am Grabe nieder.

1859 wird die Gemeindegröße mit 192 Familien angegeben, die Schülerzahl betrug 114. Der Lehrer und die Gemeindeverwaltung rechneten mit einem Anstieg der Schülerzahlen. Tatsächlich blieb die Entwicklung aber uneinheitlich und nur die Begrenzung der Schülerzahl auf 90 pro Klasse führte zur Wiedereinrichtung einer zweiten Lehrerstelle. Aus den Aufzeichnungen der Schulchronik kann nicht eindeutig geschlossen werden, dass die Auswanderungswelle nach Amerika auch die Schulgröße wesentlich beeinflußte. Es ist überliefert, dass 1844 „durch das Auswandern mehrerer Familien von hier nach Amerika im Nachsommer d.J. die Schule 3 Schüler, nämlich 2 Knaben u. 1 Mädchen“ verlor, dass 1846 „im Laufe des Sommersemester wegen Auswanderung nach Amerika aus der I. Schule 3 Schüler und aus der II. Schule 2 Schüler entlassen“ wurden, 1849 ein Schüler mit seinen Eltern auswandert und 1853 abermals drei ältere Schüler die Schule wegen Auswanderung verlassen.

Nicht immer sind Tod und Auswanderung Erklärung für das Schwanken der Schülerzahlen. Auch Umzüge und Übergänge auf andere Schulen können nachgewiesen werden. 1863 werden 7 Schüler „wegen Ueberzugs ihrer Aeltern“ aus der Schule entlassen, 1864 verminderte sich die Schülerzahl „durch Wegzug um 4. Während des Sommerhalbjahres 1832 wurden der Schule entlassen Joh. Wilhelm und Joh. Philipp Anton Fischbach, ferner Moses Herz; der erste wegen Aufnahme in die Volksschule zu Bendorf, der zweite wegen Aufnahme ins Taubstummen=Institut zu Kamberg und der letzte wegen Besuchs der Schule zu Montabaur.

Schuleintritt

Das Nassauische Schuledikt, durch spätere Erlasse spezifiziert, verlangte:

Nach dem Gesetze muß ein jedes, im Laufe des Jahres das 6te Lebensjahr erreichende, Kind auf Ostern in die Schule aufgenommen werden und darin bis zu völlig ausgehaltenem Cursus 8 ganze Jahre verweilen.

Demnach wurden in herzoglicher Zeit zu Ostern bzw. zum 1. April die Kinder in die Schule aufgenommen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres sechs Jahre alt wurden. Einmal berichtete der Lehrer von einer Zurückstellung. Von den Schulneulingen konnte eins davon nämlich wegen körperlicher Schwäche und geistiger Unfähigkeit im vorigen Frühjahr noch nicht aufgenommen werden, was erst nach der Frühlingsprüfung 1843 geschehen wird.-

Eine Tradition hielt sich bis in unsere Tage, die „runde Kuche“, ein Hefegebäck mit Rosinen, zum ersten Schultag. Wann mit dem Beschenken der Schulneulinge begonnen wurde, geht allerdings nicht aus der Chronik hervor.

Im 19. Jahrhundert wurden in der Regel pro Schuljahr zwischen 10 und 20 Schulneulinge aufgenommen. Jeweils zwei Schuljahre waren zu einer Klasse zusammengefasst.

Schülerbewegungen (Anzahl der in herzoglicher Zeit)

Durch die genauen Eintragungen der Schülerzahlen bis ca. 1870 lassen sich die Schülerbewegungen zwischen 1820 und 1867 gut rekonstruieren.

Zusammensetzung nach Klassen, Geschlecht und Konfession

Leider ist es nicht möglich, geschlossene Entwicklungsreihen aufzustellen, lediglich die Angaben zwischen 1854 und 1859 können uns einen Ausschnitt vermitteln:

Aus späterer Zeit liegen nur unregelmäßige Angaben zu Schülerzahlen vor, erst nach dem 2. Weltkrieg wurden die Anzahl der Schulkinder und ihre Verteilung nach Klassen und Konfession wieder regelmäßig in der Schulchronik notiert.

Mädchen und Jungen – spezifische Erziehungs- und Bildungsziele

Das Schuledikt vom 24. März 1817 ordnete die Einrichtung von Elementarschulen an, die jedem Menschen die notwendige allgemeine Bildung ermöglichen sollten, ohne Unterschied des Geschlechts, der Religion, des Standes und der künftigen Bestimmung. In elf Städten des Herzogtums Nassau wurden außerdem Realschulen für die männliche Jugend eingerichtet, um in denselben die für Handwerker, Künstler und ein landwirtschaftliches oder ein anderes Gewerbe in größerer Ausdehnung künftig zu treiben bestimmte Individuen nötige erweiterte Bildung, als allgemeine Vorbereitung zu ihrem künftigen Beruf zu erwerben. Die Realschulen des Herzogtums Nassau waren gehobene Elementarschulen, sie zählten nach der preußischen Auffassung nicht zu den höheren Lehranstalten; der Lehrplan der Realschulen entsprach einem erweiterten Lehrplan der Elementarschulen. Elementarschule und Realschule waren Volksschulen.

Es ist hierbei überall von der Ansicht auszugehen, daß die wahre Volksbildung, mithin auch der Unterricht in der Elementarschule, nicht in vielerlei zum Theil ganz unnützen und nur aufblähenden u. verflachenden Kenntnissen, sondern in einem gründlichen, geordneten, auf den Standpunkt des Bürgers und Landmanns wohl berechneten, ächt praktischen u. auf die Veredlung des Herzens u. Befestigung des Willens u. Charakters vor Allem gerichteten festen Wissen besteht. Diese Ansicht ist als Grundsatz beim Elementarunterricht festzuhalten u. vorzuführen.

Jungen aus Dausenau besuchten in der Regel die Realschule in Montabaur, die nächste Realschule befand sich in Diez.

In den Elementarschulen galt ursprünglich für Jungen und Mädchen der gleiche Lehrkanon. So ermahnte der Amtmann Sandberger aus Nassau anläßlich einer Schulvisitation im Jahre 1825 die Dausenauer Knaben zum Besuche der Industrieschule, wozu solche dann auch bald hernach vom Lehrer angehalten wurden. In einem Regierungsschreiben vom 3. Februar 1828 wurde verordnet, dass am Mittwochnachmittag während der Wintermonate Unterricht im Spinnen durch die Industrielehrerinnen den Mädchen, auch Knaben, die zur Theilnahme zu ermahnen seien, so weit es der Raum in dem Unterrichtszimmer gestattet, zu ertheilen sey. Zur Erhöhung des Fleißes und der Aufmerksamkeit sollen in den nächsten Versammlungen des Landwirthschaftlichen Vereins jährlich Vertheilungen von passenden Preisen für feines Flachs= und Hanfgespinnst angeordnet werden. In einem Schreiben der Landesregierung vom 17.9.1830 wurde Schulinspektor Vietor noch einmal ausdrücklich angewiesen, dass er alle ihm zu Gebote stehenden erlaubten Mittel anzuwenden habe, um, wie das bisher schon an vielen Orten geschehen, sämmtliche Schulknaben seiner Inspection zur thätigsten Theilnahme am Industrieunterricht, namentlich auch im Spinnen zu bewegen. Anläßlich der Frühlingsschulprüfung 1830 notierte der Lehrer: Auch in der Industrieschule war zur Zufriedenheit gewirkt worden und mehrere Schülerinnen hatten sich besonders im Spinnen vervollkommnet.

1836 zeigen noch alle Kinder ihre Industriearbeiten vor, ab 1838 sind es aber immer nur Mädchen, deren Industriearbeiten nach den Schulprüfungen begutachtet wurden.

Den männlichen und weiblichen Schülern der oberen Klassen sollte der Lehrer den beabsichtigten practischen Unterricht im Gartenbau zu ertheilen, und diese anzuweisen, was und wie sie den Garten bearbeiten, besaamen, die Pflanzen pflegen sollen und dergleichen. Sie haben es sich angelegen seyn zu lassen durch Zutheilung gewisser Pflanzen oder Beete an bestimmte Kinder bei diesen Neigung für das Geschäft zu erwecken.

Auch die Sonntags- und Abendschulen waren ursprünglich für Jungen und Mädchen konzipiert; im Wintersemester 1827/28 unterrichtete der Lehrer 20 Dausenauser Schüler und Schülerinnen. Allerdings wurde diese Form der Weiterbildung schon im Wintersemester 1828/29 wieder abgebrochen, da die Gemeinde kein Holz für die Beheizung des Schulsaales zur Verfügung stellte. 1839 wurde dann die Sonntags- und Abendschule für die aus der Schule entlassenen vierzehn- bis sechszehnjährigen Jungen eingerichtet.

Dauer des Unterrichts

Die Schulkinder hatten vom ersten Schulbesuchsjahr an vormittags und nachmittags Unterricht. Nach § 3 des Höchsten Edicts vom 24. März 1817 sollen auf den Unterricht in den Elementarschulen wöchentlich 30 bis 32 Lehrstunden verwendet werden. Es ist damit gesagt, daß zur Ertheilung von mindestens so viel Lehrstunden jeder Lehrer, Lehrvikar od. Lehrgehülfe verpflichtet sei; es ist damit aber nicht gesagt, daß jede Klasse der Elementarschule ebensoviele Lehrstunden erhalten müsse. Wir erinnern vielmehr daran, daß schon in der „besonderen Instruction zur successiven Einführung des Lehrplans in den Elementarschulen“ pag. 4 ausdrücklich verfügt ist, daß die Kinder v. 6. bis 7. Jahre Vormittags nie mehr als zwei u. Nachmittags nur eine Unterrichtsstunde haben u. nach deren Beendigung entlassen werden sollen. Auch für die Kinder v. 7. bis 8. Jahre reicht ein täglicher Unterricht von vier (am Mittwoch u. Samstag zwei bis drei) Stunden vollkommen aus.

Die Allgemeine Schulordnung beansprucht in § 62 für den täglichen Schulunterricht in der Regel sechs Stunden, Mittwochs u. Samstags aber nur die Vormittage. Nach derselben Schulordnung § 58 sind die schulfreien Nachmittage für den Industrieunterricht bestimmt. Da, wo der Religionsunterricht wegen localer Verhältnisse auf die schulfreien Nachmittage mit Unserer Genehmigung hat verlegt werden müssen, ist es zu erstreben, daß sowohl diesem Religions= wie dem Industrie=Unterrichte eine angemessene Zeit gewidmet werde.

Die Festsetzung der täglichen Schulstunden nach Ausdehnung u. Tageszeit hat sich den örtlichen Verhältnissen u. Besonderheiten anzuschließen, soweit dies ohne Beeinträchtigung der wesentlichen Zielpunkte der Schule geschehen kann.

Es hat sich die Praxis ausgebildet in die Stunden von 7 – 10 (Sommer), 8 – 11 (Winter), den Nachmittagsunterricht von 1 – 4 zu legen, jedesmal mit einer zwischen die zweite und dritte Lection fallenden Pause von 15 Minuten, welche der Erholung der Schüler u. Lehrer, sowie der Lüftung des Schulzimmers gewidmet sein soll. Gegen diese Praxis ist für die größte Zeit des Jahres nichts einzuwenden, aber es können doch Modificationen derselben nothwendig werden. Wir rechnen dahin, daß in den heißen Sommertagen der Unterricht früher, am Nachmittag später beginnen muß, daß in denselben der Morgenunterricht um eine dem Nachmittagsunterrichte zu entziehende Stunde ausgedehnt wird, daß in den kürzesten Tagen der Unterricht besser von halb neun bis halb zwölf dauert: – Alles Modificationen, deren Eintritt Wir für die Zukunft von der Anordnung des Schulvorstands=Dirigenten abhängig machen. Nur wo es sich empfehlen könnte, während der dringendsten Feldarbeiten des Nachmittags die Schüler der beiden oberen Klassen vom Besuche der Schule zu dispensiren, sei’s auf einige Tage od. Wochen, bedarf es dazu der Genehmigung des Herzogl. Schulinspectors.

Eine Zusammenlegung der sechs täglichen Unterrichtsstunden unmittelbar hintereinander, wie solche vorgekommen ist, kann aber so wenig zugestanden werden, wie die gleichfalls hie u. da eingetretene Umwandlung der zwei schulfreien Nachmittage in einen ganzen schulfreien Tag.

Die Schulvorstände haben darüber zu wachen, daß die einmal festgesetzte tägliche Stundenzahl unverkürzt dem Unterricht gewidmet werde, ohne willkürliche Ausdehnung der Pausen, mit pünktlichem Beginn u. Schluß der Lehrstunden.

Ursprünglich musste sogar der wegen eines Feiertages in der Woche ausgefallene Unterricht an dem freien Samstagnachmittag nachgehalten werden. Selbstverständlich waren alle Kinder an der Teilnahme des sonntäglichen Gottesdienstes verpflichtet.

Sitzenbleiber

Die nassauische Schulordnung sah eine Klassenwiederholung nicht vor. Die Schulprüfungen dienten in erster Linie der Revision der Schule und der Beurteilung der Lehrer. Das von den Schülern Vorgetragene wurde als die Leistung des Lehrers und nicht als die des Schülers angesehen. Unfähige Schüler sind, wie bei allen Unterrichtsgegenständen, und hier besonders mit Nachsicht zu behandeln, damit ihnen der Religionsunterricht nicht zuwider werde. Erst nach Ablauf von acht Schulbesuchsjahren wurden die Schüler nach der feierlichen Frühlingsprüfung unter Erteilung eines den Grad ihrer (vorzüglichen, guten oder hinreichenden) Befähigung ausweisenden Zeugnisses aus der Schule entlassen. Schüler, welche nach zurückgelegtem vierzehnten Jahr noch nicht hinlänglich befähigt erscheinen, müssen noch ein halbes Jahr länger die Schule besuchen, und werden dann auf ähnliche Weise mit einem ihre notdürftige Befähigung enthaltenden Zeugnisse nach der Herbstprüfung entlassen.

In Dausenau wurden diese Maßnahmen selten angewandt.

1837 musste „ein Knabe jedoch wegen mangelnder Lesefertigkeit die Schule noch bis zum 17ten April besuchen, an welchem Tage er noch einmal im Lesen vom Schulvorstands=Director geprüft und entlassen wurde.“

1840 wurde ein Knabe, welcher auch das 14te Lebensjahr erreicht hatte, wegen zu geringer Befähigung noch ein Jahr zurück gesetzt. –

Ein Mädchen, das wegen körperlicher Gebrechen 1826 aus humanen Gründen nicht aus der Schule entlassen wurde, starb noch im Laufe des Jahres.

Schulstrafen

Die Schulordnung gebot, dass solche Schüler, die sich durch Unfleiß oder Ungehorsam den gerechten Tadel ihrer Lehrer zuziehen, durch sanfte Zurechtweisung über den begangenen Fehler belehrt und zu dessen künftiger Vermeidung aufgefordert werden sollten. Erst im Wiederholungsfall durften die Kinder auf einen schlechteren oder besonderen Platz gesetzt werden, und erst dann, wenn diese gelinderen Strafmittel nicht helfen, werden mäßige körperliche Strafen zur Anwendung kommen. Auf keinen Fall waren dem Lehrer Züchtigungen erlaubt, vielmehr sollten die Kinder human, freundlich aber ernst und mit Bestimmtheit behandelt werden und pädagogische Maßnahmen vor harter Bestrafung stehen. Die Problematik der Schulstrafen wurde auch bei Lehrerkonferenzen thematisiert. Gelegentlich kam auch die Züchtigung der Schüler durch den Lehrer wegen Forstfrevels, zu dem sie von den Eltern gezwungen würden, zur Sprache, wo Gründe für und gegen aufgestellt wurden, ohne daß sich ein Endresultat herausstellte.

Entlassung

Die Entlassung der Schüler hatte nach 8 vollen Schulbesuchsjahren nach der Frühlingsschulprüfung zu erfolgen. Ein recht ausführliches Protokoll dieser Prüfung aus dem Jahre 1858 sei hier wiedergegeben:

Frühlingsschulprüfung. Sie wurde den 26. März unter der Leitung des Herrn Schulinspectors Schneider dahier und in Gegenwart sämmtlicher Mitglieder des verehrlichen Schulvorstandes abgehalten. Wie gewöhnlich wurden die Schüler der beiden oberen Klassen des Vormittags u. die der beiden unteren Klassen des Nachmittags geprüft. Nachdem die Prüfung durch einen dreistimmigen Choralgesang u. ein der Feier entsprechendes Gebet eröffnet worden war, wurde auf Vorschlag des Herrn Vorsitzenden zuerst biblische Geschichte des N.T. vorgenommen und die Schüler legten durchs Erzählen derselben den Beweis ab, daß sie mit derselben hinlänglich bekannt waren. Nach diesem Gegenstand folgte das Lesen, u. während eine Klasse las, fertigte die andere einen schriftlichen Aufsatz. Jetzt wurde gerechnet und nachdem die Schüler hinreichende Proben, sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Rechnen abgelegt hatten, wurde noch Geographie vorgenommen und dann machten Gesang u. Gebet den Beschluß. Probeschriften lagen zur gefälligen Einsicht bereit.-

Die Fortsetzung folgte des Mittags um 1 Uhr. Nach Gesang u. Gebet wurden mit der 1. Klasse Sentenzen, Sprüche u. kleine Erzählungen und mit der 2. Klasse neutestamentliche Geschichte vorgenommen. Hiernach wurde gelesen, u. eine Probe in den schriftlichen Arbeiten – namentlich von der 2. Klasse – gefertigt, dann mündlich u. schriftlich gerechnet u. mit dem Gesang mehrerer Lieder u. einem Gebete geschlossen.

Am Schlusse der Vormittagsprüfung wurden 13 Schüler, nämlich 6 Knaben u. 7 Mädchen aus der Schule entlassen. Herr Schulinspector richtete herzliche Worte der Mahnung, von dem Gelernten nun auch im Leben einen guten Gebrauch zu machen, an sie u. legte ihnen besonders ans Herz, gegen die Versuchungen der Welt, denen sie nunmehr ausgesetzt würden, standhaft zu kämpfen u. einen ächt christlichen Lebenswandel zu führen.-

Nach den gesetzlichen Bestimmungen fiel die Beeendigung der Schulzeit für die Schüler nothwendig in dasjenige Jahr, in welchem das Kind früher oder später das vierzehnte Lebensjahr erreicht. Mehr als achtjährigen Cursus verlangt das Gesetz nicht, vorausgesetzt, daß das Kind befähigt ist. 1831 konnte der Schulinspektor aus Termingründen die Frühlingsschulprüfungen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abhalten. Deshalb konnten auch die zur Entlassung anstehenden Dausenauer Schüler nicht entlassen werden und müssen sich dießmal den durch die Umstände gebotenen, etwa einige Wochen währenden, längeren Schulbesuch gefallen lassen.

3.4 Der Unterricht

Winter- und Sommersemester

Die Einteilung des Schuljahres in Sommer- und Wintersemester hatte im Grunde nur formale Bedeutung. Beide Halbjahre endeten mit einer Schulprüfung, wobei die feierliche Frühlingsschulprüfung unter Leitung des Schulinspektors im Beisein des Schulvorstandes stattfand und die Eltern dazu eingeladen wurden. Jedem Kind wurde durch den öffentlichen Charakter dieser Prüfung Gelegenheit zur Darstellung seines Fleißes gewährt.

Lehrplan und Unterrichtsfächer

1838 nannte der Lehrer Religion, Sprachlehre, Orthographie und Stylübungen (Aufsätze) als die wichtigsten Bereiche des Elementarunterrichts, denen hinlänglich Zeit gewidmet werden müsse. Trotzdem beschwerte sich Seminardirektor Schellenberg über die schlechten Leistungen der Schulabgänger bei der Aufnahmeprüfung in das Idsteiner Seminar. Namentlich geschieht das Lesen sehr oft nicht mit der Fertigkeit, Geläufigkeit u. richtigen Betonung, wie man es beim Austritte aus der Schule zu erwarten berechtigt ist. In schriftlichen Arbeiten (stylistischen Uebungen u. Aufsätzen) scheint an sehr vielen Orten noch viel weniger zu geschehen, u. in der Orthographie sieht es fast durchgängig sehr schlimm aus. Auch die Calligraphie scheint auf eine strafbare Weise von vielen Lehrern vernachlässigt zu werden.

Es bedarf wohl nur der Erwähnung dieses Gegenstandes, damit Sie die zum Ziele führenden Maßnahmen treffen u. die Lehrer mit allem Nachdruck anweisen, daß sie diese großen Mängel in ihren Schulen, wo sie sich finden mögen, mit ernster Sorgfalt und entschiedenem Fleiße zu entfernen suchen.

Die Unterrichtsgegenstände und Methoden

Die geläufigste Lehrmethode der Elementarschule war die Belehrung. Das zeigt auch das folgende Zitat. Herr Schul=Inspector hielt sehr auf Gründlichkeit des Vortrags und beurkundete dadurch, daß er das Wesen der neuen Lehrmethode, welches nicht sowohl wie manche Schulaufseher und Lehrer irrig wähnen, in dem Wie=weit, sondern vielmehr in dem Wie=gründlich besteht, in seiner Wurzel erfaßt habe.

Was im einzelnen tatsächlich in der Schule erarbeitet wurde, kann nachträglich nur aus den Themen der Schulprüfungen geschlossen werden. Den breitesten Raum nehmen auch in den Prüfungsprotokollen die religiösen Themen ein. Nach der Prüfungseröffnung durch mehrstimmige Choräle und Gebete wurden in Dausenau Buße und Besserung und Pflichten der Barmherzigkeit sowie die Ausbreitung des Christentums in Deutschland und die Vorreformatoren aus dem Bereich der Katechese und der Kirchengeschichte behandelt. Biblische Geschichten aus dem Alten Testament wurden erzählt: Die Schöpfungsgeschichte, Abraham und Isaak, Moses vor Pharao, Daniel, Elias, Elisa und Naeman, Naboths Weinberg, die Geschichte von Saul und David. Aus dem Neuen Testament wurden durchgenommen: Das Gespräch Jesu mit der Samariterin am Jakobsbrunnen, Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen und Gleichnißreden samt den darin enthaltenen Religionswahrheiten, Heilung des Gichtbrüchigen, Auferweckung des Lazarus, Petrus verleugnet Jesus.

Aus dem Fach Deutsch wurden folgende Themen genannt: Gegenstände der Sprache, Einiges von der Lehre vom einfachen Satz, Die Lehre vom Substantiv, Unterscheidung ähnlichklingender Wörter in Bezug auf die Schreibart als Unterrichtsgegenstände und Beschreibung aus dem Tierreich als Aufsatzthema. Auch religiöse Themen gehörten in den Deutschunterricht: Lesen des Briefes von Paulus an die Römer, Lesen eines Gesangbuchliedes sowie Deklamieren von Bibelsprüchen und Kirchenliedern.

Im Rechnen standen „Regel de Trie“ (Dreisatz), Zahlenlehre, Auf- und Abwärtszählen mit Einer, Zweier pp. bis Hundert, Vervielfältigen und Teilen, Kopf- und Tafelrechnen an.

Folgende Themen aus dem Bereich der Realien wurden bei Schulprüfungen in Dausenau behandelt: Gesundheitslehre, aus der Naturgeschichte die Säugetiere und Pflanzenkunde, aus der Naturlehre die Lehre von den wäßrigen Lufterscheinungen und Geographie. Bei der Frühlingsschulprüfung 1836 wurden in Geographie in dieser Hinsicht die Lage, Begrenzung, Länder, Hauptstädte und Flüsse Europas und im Besonderen Deutschlands angegeben und die Geographie des Herzogtums Nassau.

Besonders in Dorfschulen schien der Realienunterricht vernachlässigt. In solchen Schulen besteht das Geschäft des Lehrers rücksichtlich des Realunterrichts darin, die dahin gehörigen Lehrstücke von den Schülern mit Aufmerksamkeit lesen zu lassen u. dem Gelesenen, insbesondere soweit es dem Gebiete der Naturgeschichte und Naturlehre entnommen ist, einfache und möglichst kurze Erläuterungen beizufügen.

Überhaupt nahmen verbale Belehrungen großen Raum ein.

In einem Regierungsschreiben an die Schulinspektoren wurde 1838 die Meinung vertreten, neben den der Fassungskraft der Kinder u. dem Standpunkte der Elementarschulen entsprechender zu bearbeitenden Lehrstücken auch unterhaltende und bildende Lesestücke, also Erzählungen und Geschichten, Gespräche und Gedichte pp in das neue Lesebuch für die oberen Klassen aufgenommen werden möchten. Hiermit stimmten die von mehreren Schulbehörden u. Lehrern noch besonders eingezogenen ausführlichen Gutachten im Allgemeinen überein.

In Dausenau wurden 1831 der allgemeine evangelisch-christliche Katechismus für die beiden oberen Klassen und 1837 die neue Ausgabe des Lesebuchs für die oberen Klassen der Elementarschule verbindlich eingeführt.

1820 wurden für die Schule einige Landkarten und Bücher auf Gemeindekosten angeschafft. In der Dausenauer Schulbibliothek standen beispielsweise das erste Heft der Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung, Dieters Schullehrerbibel des neuen Testaments und ein Programm des Schullehrerseminars zu Idstein von 1829. Außerdem mussten auf Anraten des Schulinspektors die deutschen Giftpflanzen auf zwei illuminirten Tafeln und zwei dazu gehörenden, die Abbildungen zweckmäßig erklärenden Heften von Plato in Leipzig herausgegeben, zu 3 fl. 12 xr p. Exemplar auf Pappen aufgezogen, und Schmidts Biblische Geschichte für Kinder zum allgemeinen Gebrauche in den Volksschulen Baierns. 3 Theile in 6 Büchern. München 1825. für die Schulen der Inspektion angeschafft werden. Zu Schmidts biblischer Geschichte bemerkte der Schulinspektor: Die ersten 3 Bändchen enthalten die Geschichte des Neuen- und die 3 letzten die des Alten Testaments und kosten zusammen ohne Einband, nur 1 fl. 12 xr.

Von Anschauungsmaterial ist in der Schulchronik sehr wenig die Rede. Einmal wurde ein Globus erwähnt und 1825 erhielt der Amtmann von Nassau den Auftrag, Geld zum Ankauf von Rechensteinen für die ärmeren Kinder der Schule bereitzustellen.

Weiterbildung: Sonntags- und Abendschulen

Mitte der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts wünschten Regierung und Schulverwaltung die Einrichtung von Sonntagsschulen. Die auf der zweiten Lehrer=Conferenz des Jahres 1826 vielseitig besprochene und für zweckmäßig erkannte Sonntagsschule trat zu Anfang dieses Wintersemesters fast auf allen Ortschaften der Inspection ins Leben. Auch in Dausenau errichtete man eine solche, welche gegenwärtig von etlichen zwanzig, der Elementarschule bereits entlassenen Schülern und Schülerinnen besucht wird. Diesen wird durch den Elementarlehrer während des Wintersemesters 1827/28 Unterricht in Gesang, Zahl, Sprache und Weltgeschichte ertheilt und zwar von 3 – 4 Uhr des Nachmittags. Das erforderliche Holz zur Heizung des Lehrzimmers während dieses Unterrichts muß, zufolge Amts=Rescripts, die Gemeinde dem Lehrer verabreichen.

Doch diese Einrichtung war nur von kurzer Dauer. Ein Jahr später meldete der Lehrer: Da weder die Nachlieferung des vom Lehrer bereits vorgelegten Holzes pro 1827/28 geschah, noch für die Anschaffung des erforderlichen Brennholzes pro 1828/29 gesorgt wurde, so mußte ganz natürlicher Weise die Sonntagsschule während des überaus strengen Winters 28/29 bis zur Wurzel hinein erfrieren. Denn die Schrift sagt: „wer sich selber Schaden thut, den nennt man billig einen Erzbösewicht“-

Die Nachfolgeeinrichtung waren ab 1839 die Sonntags- und Abendschulen.

In einem verehrlichen Rescripte drückte hohe Landes=Regierung den Wunsch aus, daß an allen Orten des Herzogthums Sonntags=u. Abendschulen für die aus der Elementarschule entlassene männliche Jugend errichtet werden mögten u. übertrug den Herrn Schulinspectoren die Anordnung u. Errichtung derselben. Die in dieser Schule zu behandelnden Lehrgegenstände, als: Sprache, Rechnen, Schreiben, Gesang u. freies Handzeichnen wurden jedoch von hoher Landes=Regierung bestimmt, so wie die nöthigen Anschaffungen, als: Bücher, Holz, Licht pp verfügt.-

Uebrigens blieb es dem freien Willen eines Jeden überlassen, an diese Anstalt Theil zu nehmen oder nicht und den Elementarlehrern, welche sich in Betreff dieser Schulen eine besondere Mühe geben würden, wurde eine angemessene Gratification zugesichert. Unter diesen Aussichten traten diese Anstalten auf Anordnung des Herrn Schulinspectors Bender dahier nach einem von demselben entworfenen Lehrplane in hiesiger Inspection mit dem Beginn des Wintersemesters ins Leben. In Dausenau ertheilte der Lehrer wöchentlich zwei Mal, nämlich Sonntags von 3 – 5 u. Mittwochs von 6 – 8 Uhr in den oben genannten Lehrgegenständen Unterricht. Gegenwärtig besuchen an 30 Schüler männlichen Geschlechts vom 14ten bis 16ten Lebensjahre diese Sonntags=und Abendschulen sehr regelmäßig u. dem Anschein nach mit vielem Interesse.

Der Unterricht in der Sonntags- und Abendschule wurde teilweise vom ersten und vom zweiten Lehrer erteilt, die Leistungen wurden ebenfalls einer öffentlichen Prüfung unterzogen. Die Sonntags=u. Abendschule, welche im Herbst 1839 ins Leben trat u. wovon pag: 171 & 172 Näheres gesagt ist, wurde später an einem Sonntage geprüft. Gesang, schriftliche Aufsätze, Rechnen u. Schönschreiben waren die Gegenstände, über welche sich die Prüfung erstreckte.

Auf Antrag des Herrn Schulinspectors verwilligte hohe Landes=Regierung dem Lehrer für die Sonntagsschule de 1839/40 eine Belohnung von 20 fl.-Brandholz ist für dieses Institut bis jetzt nur 1/4 Klftr per Winter gegeben worden.-

Die Sonntags- und Abendschule wurde 9 Winter hindurch gehalten. Im Winter 1848/49 ist keine Abendschule gehalten worden, weil der Ortsvorstand in Folge der Verordnung vom 29. März 1848 (Verordnungsblatt Nro 11 de 1848) keine Ausgaben für dieselbe verwilligen wollte.-

Erst in Preußischer Zeit wurde diese Einrichtung wieder aufgegriffen. Das „Gesetz betreffend die Verpflichtung zum Besuch ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1904“ führte auch in Dausenau zur Einrichtung einer solchen Institution. Die Fortbildungsschule war drei Winterhalbjahre für männliche Jugendliche unter 18 Jahren verpflichtend. Allerdings verhehlt der Lehrer nicht seine Enttäuschung über die Arbeitshaltung seiner Schüler. Im Rahmen der Frühlingsschulprüfung wurden am 23. März 1906 die Schüler der in diesem Jahre wieder eingerichteten Fortbildungsschule in Naturkunde, Deutsch und Rechnen geprüft und erklärten sich mit dem Ausfall der Prüfung sowohl der Herr Schulinspektor als auch der Schulvorstand recht zufrieden. Ich aber muß an diese Stelle offen erklären, daß nach der Arbeit und Mühe des Lehrers noch weit bessere Resultate hätten erzielt werden müssen, wenn bei den Schülern das rechte Interesse vorhanden gewesen wäre. Einzelne Schüler machten allerdings inbezug auf regelmäßigen Besuch und Interesse an der Sache eine rühmliche Ausnahme.

Industriearbeiten und die Industrielehrerinnen

Industrielehrerinnen in Dausenau waren bis Juni 1825 Elisabethe Friesenhahn (Näherin) mit 12 Gulden Gehalt und Georg Phillipp Mayen Wittwe (Stricken), bis 1826 Philippine Schneider (Strickerin) und Anne Marie Krekel verwittwete Mayin (Näherin).

Die nächsten beiden Industrielehrereinnen waren jeweils Lehrersfrauen. Verständlich, dass der Chronikschreiber auf S. 59 dies von sich gab: „Anordnung einer anderen Industrielehrerin. Die beiden provisorisch angeordneten Industrielehrerinnen Phillipine Schneider und Anne Marie Krekel wurden mit Ende des Jahres 1826 wegen Mangel an Kenntnißen und Diensteifer für ihr Fach ihres Dienstes entlassen und an ihre Stelle Christiane Brandenburger gegen einen jährlichen Lohn von 22 Gulden accordirt.“ (accordirt = akkordiert i. d. Bed. von vereinbart, übereingekommen). Sein Nachfolger schrieb auf S. 138: „Anordnung einer neuen Industrielehrerin. Da die bisherige Industrielehrerin Christiane Brandenburger nach dem Tode ihres Mannes zu ihren Aeltern nach Dienethal überzog, so wurde zu Anfange des zweiten Semesters 1835 deren Nachfolgerin Elise Rückert von dem Schulvorstande dahier gewählt und gegen denselben jährlichen Gehalt, welchen auch die vorige Industrielehrerin bezogen hat – nämlich 22 flin – angeordnet.“ Auf S. 204 berichtete Rückert: „Die Industrieschule ist seit dem 1. April d. J. ebenfalls eingegangen. Nach der oben angeführten Verordnung Herzoglicher Landes=Regierung ist es nämlich behufs Ersparungen in der Gemeinde=Verwaltung dem Ermessen der Gemeinden überlassen, ob fernerhin Ausgaben für gewisse Anstalten, wohin auch die Industrieschule gehöre, bestritten worden, oder unterbleiben sollen. Diese Freiheit benutzend, beschloß daher auch der hiesige Gemeinderath mit Zustimmung der Gemeinde, daß die Industrieschule eingehen solle. Und so ist denn diese nach der Ueberzeugung des Chronikschreibers besonders für die hiesige weibliche Jugend wichtige Anstalt seit dem 1ten April d.J. aus dem Leben getreten!-“ Die Industrieschule war vom 1. April 1848 bis 31. Januar 1851 ausgesetzt. Am 1. Februar 1851 erfolgte die „Wiederanordnung der Industrieschule. Durch eine zweijährige Erfahrung die Nachtheile einsehend, welche der gänzliche Mangel des Unterrichts in den weiblichen Arbeiten für die hiesige weibliche Jugend in der Folge haben müsse und dadurch eines Besseren belehrt, hat der Gemeinderath die seit dem 1. April 1849 durch dessen Beschluß eingegangene Industrieschule (. vide pag. 204) mit dem 1. Februar d.J. wieder angeordnet. Zur Industrielehrerin hat er die Margarethe Achtstein, Ehefrau des Wendel Achtstein dahier, gewählt und derselben einen jährlichen Gehalt von 15 fl. bewilligt.-“ Margarethe Achtstein blieb bis 1856 Industrielehrerin, dann erfolgte die Anordnung einer neuen Industrielehrerin. Die seitherige Industrielehrerin Achtstein konnte wegen Kränklichkeit den Industrieunterricht ohne öftere Unterbrechung nicht mehr ertheilen. Es wurde daher nach abgehaltener Frühlingsprüfung die Wahl einer neuen Industrielehrerin in Antrag gebracht u. deren Nothwendigkeit allgemein anerkannt. Die Wahl fiel auf die Henriette Wilhelmine Linkenbach, Tochter des Heinrich Christian Linkenbach dahier, welche nun seit dem 1. April d.J. den Industrieunterricht für 15 fl. jährlichen Gehalt ertheilt.-

1862 wurde Elisabethe Fischer zur Industrielehrerin mit 25 Gulden Gehalt ernannt. Es wird hier noch nachträglich bemerkt, daß auch schon der vorigen Industrielehrerin der Gehalt von 15 fl. auf 25 fl. erhöht worden war.-

Industriearbeiten

Kindern, deren Eltern nicht die Mittel hatten, Material für den Industrieunterricht zu kaufen, wurde durch Regierungsverfügung Geld aus dem lokalen Armenfonds zur Beschaffung von Arbeitsstoffen zur Verfügung gestellt. Das Material sollte unter Aufsicht der Schulvorstände und der Lehrer verarbeitet werden; die gefertigten Arbeiten sind zu möglichst hohen Preisen zu verwerthen u. es ist der Gewinn, welcher sich daraus ergeben wird, an die armen Kinder, welche die Arbeit gefertigt haben, mithin nach Abzug der aus dem Localarmenfonds geleisteten Vorschüsse, zur Aufmunterung zu verabreichen, dagegen der bei dem Verkaufe der gefertigten Arbeiten sich etwa ergebende Verlust auf den betreffenden Localarmenfonds zu übernehmen.

Neben den Textilarbeiten hatte die Regierung ebenfalls ein Interesse daran, dass Industrielehrerinnen auch Anleitung zur Verfertigung von mancherlei Geräthschaften, z.B. hölzernen Schüsseln, Löffeln, Fruchtmannen, wollenen, strohenen, und hölzernen Schuhen, Bienenkörben, Bürsten pp. erteilen sollten. Die Kinder sollten ihre eigenhändig hergestellten Werke, ihre Strick- und Näharbeiten selbst bei der Schulprüfungen vorzeigen. Das war ein zusätzlicher Reiz, die Dinge sorgfältig anzufertigen.

Schulprüfungen und Ferien

Es wurde bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass zum Abschluss des Sommersemesters im Herbst und zum Abschluss des Wintersemesters im Frühjahr die Schulprüfungen stattfanden und im Anschluss daran die Ferien erteilt wurden. 1862 wurde in einem ausführlichen Regierungsschreiben noch einmal die Ferienregelung vorgeschrieben.

Was die jährlichen Schulferien anbetrifft, so sollen dieselben nach der allgemeinen Schulordnung § 64 im ganzen Jahre nicht über acht Wochen betragen. Obwohl dieß Ferienmaß in verschiedenen Generalrescripten festgehalten worden ist, wird eine Ausdehnung desselben unter verschiedenen Vorwänden erstrebt, theils durch Abzug der in die Ferien fallenden Sonn= u. Festtage, theils durch andere gesuchte eigenthümliche Berechnungen.

Um in dieser Hinsicht allen Schwankungen zu begegnen, setzen Wir nunmehr folgende Ferien fest:

1. Die Weihnachtsferien vom Tage vor dem Feste bis zum 2. Januar incl.

2. Die Osterferien vom Gründonnerstage bis Mittwoch nach dem Feste incl.

3. Pfingstferien vom Samstag vor bis Mittwoch nach dem Feste einschließl.

4. Zwei Wochen unmittelbar nach der Herbstprüfung.

5. Vier Wochen in angemessener Vertheilung auf die Zeiten der Heu=, Grummet=, Getreide=, Kartoffelerndte, der Weinlese, des Beerensuchens, der Holz= und Laubtage u. dergl., oder einer landwirthschaftlichen Hauptarbeit (Kartoffelsetzen u. dergl.)

Die Vertheilung dieser letzten Ferien auf die angemessenen Zeiten des Jahres bleibt dem Herzoglichen Schulinspector anheimgestellt, der die Wünsche des betreffenden Schulvorstands beachten wird. Die Herbstberichte des Schulvorstandsdirigenten haben sich darüber auszulassen, in welcher Weise die genannte Vertheilung geschehen ist.

Außerdem bleibt am Geburtstage des Durchlauchtigsten Landesherrn, sowie am Tage vor u. nach der Frühlingsprüfung, am Tage der Hauptconferenz der Lehrer einer Inspection, endlich an allen innerhalb der Schulzeit fallenden gesetzlichen Feiertagen der Unterricht ausgesetzt.

Die Schüler mussten in den Ferien nicht nur im elterlichen Betrieb mithelfen, sie hatten auch Schulaufgaben anzufertigen. Immer wieder drängten die Schulinspektoren und die Lehrer ihre Schüler, in den Ferein das Gelernte nicht zu vergessen, in den Ferien ihre Lektionen zu wiederholen oder zu üben. 1839 bekamen die Schüler sogar schriftliche Aufgaben:

Die gesetzlichen Herbstferien traten nun ein. Herr Schulinspector, welcher die Schüler zum Fleiße u. zur sorgfältigen Benutzung der Schulzeit ermahnte, traf zugleich auch die Bestimmung, daß jeder Schüler der oberen Klassen täglich eine Seite schreiben u. die geschriebenen Lectionen ihm Samstags vorzeigen mußte.-Auch 1840 mussten die Schüler in den Herbstferien täglich eine Lektion schreiben und ihre Arbeit samstags vorzeigen und 1842 ermahnte „Herr Schulinspector“ ebenfalls wieder die Schüler zur sorgfältigen Benutzung der jetzt eintretenden Ferienzeit u. traf zugleich wieder die Anordnung, daß jeder Schüler der oberen Klassen täglich eine Seite schreiben und ihm die geschriebenen Lectionen vorzeigen mußten.

Aber es gab auch außerplanmäßige Ferien. Nach der Herbstprüfung 1833 konnte das Wintersemester nicht pünktlich beginnen. Am 1. September traten die gesetzlichen Erndteferien ein, die Schule konnte jedoch nach Ablauf derselben wegen Mangel an Subsellien nicht pünktlich begonnen werden, sondern nahm erst gegen Ende Oktobers ihren Anfang.

Man hatte nämlich in den ersten Tagen nach der Herbstschulprüfung die alten Schultische und Bänke, in der Voraussetzung, daß mit Anfang des Wintersemesters die neue Schule bewohnbar und die im Lehrzimmer nöthigen schon im Sommer vom hiesigen Schreinermeister Poths übernommenen Subsellien verfertigt seyen, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt.

1838 erhielten die Kinder eine Woche Kälteferien. Der Winter 1838 war überaus streng. Die Kälte stieg in der ersten Hälfte des Monats Januar bis zu 18 Grad u. dauerte bei vielem Schnee bis Ausgangs Februar anhaltend fort. Die Lahn fror schon in den ersten Tagen des Januars zu u. ging erst den 25ten Febr. wieder auf.- Die Schulstube konnte ungeachtet der stärksten Feuerung des Schulofens nicht warm u. das Eis nicht von den Fenstern gebracht werden. In der Hoffnung, die Witterung werde bald etwas gelinder werden, wurde die letzte Hälfte Jan. der Schulunterricht 8 Tage lang ausgesetzt.-

3.5 Die Schulaufsicht

Zu der Schulinspektion Nassau gehörten die Elementarschulen folgender Gemeinden: Attenhausen, Bad Ems, Becheln, Bremberg, Cramberg, Dausenau, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig, Gutenacker, Hömberg, Kemmenau, Kördorf, Lollschied, Nassau, Niedertiefenbach, Obernhof, Scheuern, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Weinähr, Winden und Zimmerschied.

Für Dausenau zuständige Schulinspektoren waren:

Bickel, Dornholzhausen bis 1825

Vietor, Singhofen 1825 bis 1830

Spieß, Bad Ems 1831 bis 1839

Bender, Dausenau 1839 bis 1845

Schnelle, Obernhof 1845 bis 1848

Zeiger, Obernhof 1848 bis 1851

Schneider, Dausenau 1851 bis 1864

Cuntz, Dausenau 1864 bis 1873

Klein, Schweighausen 1873 bis 1889

Heydemann, Ems 1889 bis 1890 (interimistische Verwaltung)

Kreisschulinspektion Nassau II

Kreisschulinspektor Pfarrer Müller, Dausenau 1890 bis 1899

Kreisschulinspektor Pfarrer Martin, Dienethal ab 1899 (1907 als Kreisschulrat bezeichnet)

(Schulrat Risch 1888 Revision der Dausenauer Schule, ebenso Schulrat Hildebrandt 1896 und 1900)

Schulvorstand

Personen, die dem Schulvorstand in Dausenau angehörten und die in der Chronik namentlich aufgeführt sind, waren: Pfarrer Kolb, Pfarrer Bender, Pfarrer Schupp, Schultheiß Stricker, Schultheiß Fischbach, Schultheiß Tiefenbach, Bürgermeister Christian Reinhardt, Johann Philipp Tiefenbach, Johann Adam Deutesfeld, Johann Philipp Zappei, Heinrich Karl Deutesfeld, Heinrich Fischbach, Friedrich Keck, Wendel Krekel, Wendel Deusner, Philipp Schulz, Heinrich Blum, Carl Gebenroth, Johann Philipp Kraft sowie Schulvorsteher Christian Bruchhäußer.

4. Dausenauer Volksschule – eine Volksschule mit zwei Lehrern

Mit keinem Wort erwähnte der Chronikschreiber im Jahre 1866 die politischen Veränderungen im Herzogtum Nassau. Das Herzogtum wurde zu einem preußischen Landesteil, Wiesbaden, früher Sitz der nassauischen Landesregierung, wurde zum Sitz der „Königlichen Administration für Nassau“.

Für die Elementarlehrer änderte sich auch nichts in ihrem Schulalltag und ihrer täglichen Unterrichtsarbeit. Tatsächlich erleichterten die gemeinsamen geistigen Wurzeln und die Mitarbeit bedeutender Persönlichkeiten bei beiden Schulverfassungen den Umgang zwischen Schulverwaltung und Schulpersonal. Dennoch werden zahlreiche Lehrer durch die ungewisse Zukunft verunsichert Entlassungsgesuche eingereicht haben, denn die Königliche Regierung sah sich unter den gegebenen Umständen veranlaßt, eine Erklärung abzugeben: Verschiedene Berichte der Königlichen Schulinspectoren haben Uns erkennen lassen, daß viele Lehrer der Elementarschulen sich in folge von absichtlich oder unabsichtlich verbreiteten Gerüchten der Befürchtung hingeben, diejenigen Berechtigungen, wenn nicht früher, doch mit dem 1. Oct. d.J. zu verlieren, welche ihnen nach der bisherigen Schulgesetzgebung zugestanden haben. Gesuche verschiedener Gemeindevorstände um Minderung der durch die Verordnung vom 12. Juni 1858 neu regulirten u. durch das Gesetz vom 26. März 1862 anerkannten Schulkompetenzen fließen dem Anschein nach aus denselben Quellen.

Wir nehmen daher Veranlassung zu der Erklärung, daß zu einer solchen Befürchtung kein Grund vorliegt.

4.1 Verfügungen und gesetzliche Neuregelungen

Zunächst blieben die bestehenden nassauischen Gesetze weiterhin gültig; sie waren ohnehin überwiegend mit der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 vereinbar.

Änderungen traten hinsichtlich des abzuleistenden Militärdienstes für Elementarlehrer und Lehramtskandidaten ein. Die von den nassauischen Bestimmungen abweichenden Paragraphen der „Militär-Ersatz-Instruction für die Preußischen Staaten vom 9.12.1858“ musste Lehrer Wilhelm Rückert als Verfügung vom 18. Juli 1867 in die Schulchronik eintragen. Noch im selben Jahr wurde der zweite Lehrer zum Militärdienst eingezogen. Mit Beginn der Herbstferien ging der Lehrgehülfe Henche behufs seiner sechswöchigen militärischen Ausbildung nach Frankfurt a/M und die II. Schule wurde deßhalb von dem Lehrer 3 Wochen lang mitversehen.

Zwei gesetzliche Neuregelungen beeinflussten späterhin auch die Dausenauer Schule: Das Gesetz, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens vom 11. März 1872 und die Allgemeine Verfügung über Einrichtung, Aufgaben und Ziele der preußischen Volksschule vom 10. Oktober 1872. Im ersteren wird die Zuständigkeit der staatlichen Aufsicht über das Schul- und Unterrichtswesen festgeschrieben. Die staatlich ernannten Schulinspektoren konnten dieses Amt als Neben- oder Ehrenamt verwalten, der Gemeinde wurde eine Teilnahme an der Schulaufsicht zugebilligt.

Schulaufsicht durch die Schulinspektoren erstreckte sich gemäß den Bestimmungen der Dienstinstruktion für Kreisschulinspektoren vom 24. 3. 1890 insbesondere auf die Sorge für die Bildung der Schulbezirke, Anlage und innere Einrichtung der Schulen und beinhaltete die Dienstaufsicht über die Lehrer. Zur Sorge für die Bildung der Schulbezirke, Anlage und innere Einrichtung der Schulen gehörte auch die Sorge für die Anlage des Schulhauses (§6) und die Sorge für die Errichtung von Schulinventarien (§8). Die Aufsicht über die Lehrer im Allgemeinen (§9) erstreckte sich auf deren persönliche Verhältnisse, also die Anstellung der Lehrer (§10), die Diensteinsetzung der Schullehrer (§11), die Untersagung des Betriebes von Gewerben und Annahme mit dem Schulamte unvereinbarlicher Dienste (§12), die Beurlaubung der Schullehrer und Sorge für die interimistische Dienstversehung (§13), Belohnung und Beförderung verdienter Schullehrer (§14), Entlassung und Versorgung der Schullehrer (§15) und Unterstützung der Witwen und Waisen (§16) ebenso wie in Beziehung auf deren Dienstführung, welche sie durch Einforderung monatlicher Berichte (§17), durch Schulvisitatioonen (§18), durch Konduitenlisten (§19) und durch Disziplinarstrafen (§20) wahrnahmen; daneben trugen sie Sorge für die Fortbildung der Schullehrer durch besondere Unterrichtserteilung (§21), durch Errichtung von Lesezirkeln (§22), durch Veranstaltung von Konferenzen (§23), durch Aufgabe von Ausarbeitungen (§24) und durch Aufsicht über den Unterricht im Allgemeinen. Hier überwachten sie die Klassenaufteilung (§26), die Einteilung der Schüler nach dem Geschlecht (§27) und nach der Konfession (§28), die Schulzucht (§29), die öffentlichen Prüfungen (§30) sowie die Entlassung der Schüler aus der Schule (§31). Sie erteilten Dispensation vom Besuche öffentlicher Schulen (§32) und übten ihre Aufsicht auch über auf Privat-Lehrinstitute (§33) aus.

Das preußische Gesetz und die Dienstinstruktion gehen von einer Schulaufsicht durch allgemeine Beamte aus. Erst die Weimarer Verfassung betraute im Artikel 144 mit der Ausübung der Schulaufsicht hauptamtlich tätige und fachmännisch vorgebildete Beamte.

Durch die Allgemeine Verfügung über Einrichtung, Aufgaben und Ziele der preußischen Volksschule wurde die Dausenauer Schule, die in früheren Jahren weitgehend als einklassige Elementarschule geführt wurde, zu einer Schule mit zwei Lehrern. Volksschulen, bei denen die Schülerzahl über 80 lag, konnten als Halbtagsschulen von einem Lehrer geführt werden; die Klasse wurde in zwei Abteilungen unterrichtet. Der Ober- und Mittelstufe (4. bis 8. Schuljahr) erteilte der Lehrer 20 Wochenstunden, der Unterstufe, also dem 1. bis 3. Schuljahr, 12 Wochenstunden. Überstieg an einer Schule die Schülerzahl 100, so mussten zwei Klassen gebildet und zwei Lehrer angestellt werden. Der Lehrplan der preußischen Volksschulen sah für Mittel- und Oberstufe folgenden Stundenansatz vor: Religion 3 Wochenstunden, Deutsch 6 Wochenstunden, Rechnen und Raumlehre 3 Wochenstunden, Realien 3 Wochenstunden, Zeichnen 1 Wochenstunde, Gesang 2 Wochenstunden und 2 Wochenstunden Turnen beziehungsweise für die Mädchen Handarbeit.

4.2 Vater und Sohn – ein herzoglich-nassauischer Elementarlehrer und ein preußischer mittelbarer Beamter

1870 ließ sich Lehrer Wilhelm Rückert pensionieren. Nachdem der seitherige Lehrer Rückert 34 1/2 Jahre dahier gewirkt u. überhaupt 47 Dienstjahre zählte, wurde er auf Ansuchen vom 1. Januar 1870 ab in den Ruhestand versetzt u. ihm die gesetzmäßige Pension (284 Thlr.) bewilligt.

Nicht gerade hohes Alter oder Körperschwäche, sondern eine schon seit Jahren bei ihm im Anzuge begriffene u. jetzt weit fortgeschrittene Augenkrankheit machten dieses notwendig.

Daß er während dieser langen Zeit dahier Vieles erlebt u. eben sowohl manche traurige als auch freudige Erfahrung gemacht hat, wird ihm gewiß Jeder gerne zugestehen. Lehrer Wilhelm Rückert war mit seinem Lehrerdasein in Dausenau recht zufrieden und er behauptete am Ende seiner Dienstzeit, seine ganze Zeit und Kraft nur der Schule gewidmet zu haben. Außerdem lobte er das freundschaftliche Verhältnis zu seinen Vorgesetzten, dem Herrn Schulinspektor Pfarrer Cuntz und dem Schulvorstand der Gemeinde Dausenau. So ist es durchaus verständlich, dass es von beiden Seiten wünschenswert erschien, den Lehrer auch nach seiner Versetzung in den Ruhestand in Dausenau zu halten und das angenehme Verhältniß mit der Gemeinde in seinem Sohne, dem Lehrer zu Niedertiefenbach, fortgesetzt werde. Da der Herr Schulinspector Cuntz dahier, welcher, was hier namentlich betont wird, dem alten Lehrer stets mit ausgezeichneter Freundlichkeit und Wohlwollen begegnet ist, diesem Wunsch auch zu dem seinigen gemacht, u. darum die Realisierung desselben bestens befürwortete, so wurde das gemeinsame Wirken dieses Herrn Vorgesetzten u. der Gemeinde von der Königlichen Regierung der Beachtung gewürdigt u. der Lehrer Fr. Wilhelm Rückert zu Niedertiefenbach vom 1. Januar 1870 ab zum Lehrer dahier ernannt. So hat nun der Vater sein Amt dem Sohne abgetreten! Möge dieser dasselbe zur Ehre Gottes u. zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten u. der Gemeinde recht lange begleiten!-

Am 3. Januar 1870 trat Friedrich Wilhelm Rückert seinen Dienst in Dausenau an; Vormittags 10 Uhr wurde derselbe von Herrn Schulinspector Cuntz dahier im Beisein des gesammten hiesigen Ortsschulvorstandes in sein Amt eingeführt. Die Feier wurde mit Gesang u. Gebet eröffnet u. auch geschlossen.-

Mit Friedrich Wilhelm Rückert wurde ein ehemaliger Schüler der Elementarschule Dausenau zum Lehrer an der Volksschule Dausenau. Als vierjähriger Knabe kam er mit seinem Vater nach Dausenau, war aber dann mehr als fünfzehn Jahre beruflich in einem Dorf des Westerwaldes und in Taunusdörfern tätig, bis er schließlich 1870 nach Dausenau zurückkehrte. Seine Biographie kann durchaus als Beispiel für Bildungswege Dausenauer Kinder im 19. Jahrhundert angesehen werden. Friedrich Wilh. Rückert, Sohn des Lehrers Wilhelm H. Rückert, wurde am 10. Juli 1831 zu Hundtstadt A. Usingen geboren. Nachdem derselbe die Schule seines Vaters, der unterdessen hierher versetzt worden war, 8 Jahre besucht u. sich noch weiter einige Jahre, theils bei seinem Vater, theils auch durch den Besuch der Realschule in Ems zur Aufnahme ins Lehrer-Seminar zu Idstein vorbereitet hatte, erfolgte diese im Frühjahr 1849. Nach absolvirtem 3jährigen Seminarkursus (1852) verblieb derselbe noch über 2 Jahre im elterl. Hause, bis er im Herbste 1854 als Lehrgehilfe an die Schule zu Mogendorf, A. Selters, dirigirt wurde. Nach etwa 3jähriger Wirksamkeit daselbst versetzte ihn Hohe Behörde als Lehrer nach Hettenhain, A. L.Schwalbach. Mit dem 1. Octbr. 1859 erfolgte von da seine Versetzung nach Niedertiefenbach, A. Nahsau, von wo er nach zehnjähriger Wirksamkeit mit dem 1. Januar zum Nachfolger seines Vaters dahier ernannt wurde.-

Zumindest einmal erwies sich die Nachfolgerregelung für die Dausenauer Schule als vorteilhaft. Vater und Sohn versahen nämlich von Februar bis April 1870 gemeinsam die Unterrichtstätigkeit. Friedrich Wilhelm Rückert trug dazu das folgende in die Schulchronik ein: Während der Abwesenheit des Hrn. Henche übernahm freiwillig mein, mit Neujahr 1870 bereits schon pensionierter Vater die hiesige 1. Schule, wodurch ich meine ganze Wirksamkeit der hiesigen 2. Schule widmen konnte.-

4.3 Besuche und Wohltaten – „Wir feiern mit Majestät“

Mehr noch als wir uns es heute vorstellen können, gehörten Feiern zur nationalen Identitätsfindung und Sinnstiftung. Dabei waren solche Feste und Feiern stets eng mit der Person des Regenten verhaftet. Rituale, an denen viele aktiv teilnehmen, und Feste, die alle mitgestalten konnten, setzten Glanzpunkte in den tristen Alltag und „Belohnungen“ in Form von kleinen Geschenken und Gebäck sollten die Erinnerung daran lange aufrechterhalten.

Doch zunächst seien hier noch drei Episoden aus nassauischer Zeit wiedergegeben.

1838 erhielt die Dausenauer Schule einen außergewöhnlichen Besuch.

Hoher Besuch und Beschenkung der Schule.

Wenn auch fast kein Sommer vergeht, daß die hiesige Schule nicht von Fremden, namentlich von Curfremden aus dem nahen Ems, die besonders das große und äußerlich prachtvolle Schulgebäude anzieht, besucht wird, so wurde sie doch vorzugsweise in diesem Jahr mit einem Besuch beehrt, der hier um so mehr bemerkt zu werden verdient, weil ein ähnlicher ihr u. vielleicht auch allen andern Schulen wohl noch nie zu Theil geworden ist u. der in seinen Folgen auch so segensreich war, daß gewiß die Schüler, sowie die Ortsarmen sich dessen noch lange erinnern werden.

Der Generaladjutant u. ein anderer Officir des Großfürsten Thronfolgers von Rußland, welcher in diesem Sommer als Curgast mehrere Wochen lang in Ems verweilte, waren es nämlich, die im Monat August laufenden Jahres die hiesige Schule durch einen Besuch beglückten. Daß dieser jedoch nicht beabsichtigt, sondern vielmehr zufällig war, geht daraus hervor, daß diese hohen Herrschaften vorbei reiten wollten u. erst dann umkehrten u. eintraten, nachdem sie durch das Singen der Schüler auf die Schule aufmerksam gemacht worden waren. Eben so wenig sind sie durch den Reiz des Gesanges herbei geführt worden, indem der Lehrer mit den Schülern die einzelnen Stimmen eines neuen Liedes einübte. Genug, sie kamen u. baten den Lehrer, fortzufahren. Dieser ließ nun ein gutgeübtes Lied mehrstimmig singen, woran sie Gefallen zu haben schienen. Nach diesem erkundigten sie sich nach Mehrerem, z. B. wie stark die Schülerzahl sei, wie lange täglich Schule gehalten würde, in welchen Gegenständen Unterricht ertheilt werde, welche die fleißigsten Schüler seien, ob auch arme darunter pp.

Nach erhaltener Auskunft auf diese ihre Fragen baten sie den Lehrer, doch noch Einiges aus der Geographie vorzunehmen. Da dieser nun gemerkt, mit welchen Landsleuten er es zu thun hatte, so suchte er ihrem Nationalstolz etwas zu schmeicheln u. that mehrere Fragen über Rußland. Hierauf gab es — Gold!

Dieses wurde nach ihrer Bestimmung folgendermaßen vertheilt:

Für sämmtliche Schüler der Morgenschule ein Fünfrubelstück –

9 fl. – 45

Für die fleißigsten Schüler eine Ducate, ausgewechselt zu –

5 fl. – 45

Für die ärmsten Schüler eine dergleichen 5 fl. – 45

Für die Ortsarmen eine doppelte Friedrichs d’or 20fl. – 24

u. ein Fünfrubelstück 9 fl. – 45

_________________

zusammen 51 fl.- 24 xr

Diese Geschenke, welche dem Lehrer zur Austheilung eingehändigt worden waren, wurden ganz der Bestimmung der Geber gemäß vertheilt u. zwar in Baarschaft; nur für das für die ärmsten Schüler bestimmte Geld kaufte er diesen Kleidungsstücke u. zwar einigen Buben Kittel u. einem Mädchen ein Kleid, damit diese doch wenigstens eine Zeit lang ihre Armuth zudecken konnten.-

Den hochherzigen Gebern sagt hiermit die Chronik im Namen der Empfänger den gebührenden Dank.-

Die Höhe des Betrages, immerhin ein Drittel des Lehrer-Jahresgehaltes, lassen in der Tat auf eine sehr hochgestellte Persönlichkeit des Zarenreiches schließen.

Zweimal mussten die Untertanen des Herzogs mit der herzoglichen Familie trauern, 1825 und 1839:

1825, am 6ten April wurde die Gemahlin unseres Souveränen Herzogs von Nassau durch den tödlichen Hintritt aus dem Dießseits in das Jenseits gerufen. Sie war eine geborene Prinzessin von Sachsen=Hildburghausen, Namens Charlotte Louise Friederike Amalie und geboren den 28sten Januar 1794, vermählt den 24sten Juni 1813. Ihre Ehe hatte Gott mit 8 Kindern, nämlich mit 4 Söhnen und 4 Töchtern gesegnet, wovon gegenwärtig noch 3 Söhne und 2 Töchter leben. Im wahren Sinne des Wortes war Sie Mutter des Landes. Die stillen häuslichen Freuden zog Sie den öffentlich prangenden vor; nahm den redlichsten Antheil an der Erziehung Ihrer Kinder, und überließ diese nicht, wie es an anderen Höfen zu geschehen pflegt, fremden Händen allein. Besonders mitleidsvoll und teilnehmend schlug Ihr Herz den Armen entgegen. Sogar selbstverfertigte Sachen soll Sie diesen zum Geschenke gemacht haben. Trefflich waren daher die Worte: „Offenb. Joh. Cap. 14 V.13“: „Selig sind die Todten, die in dem Herrn sterben von nun an. Ja der Geist spricht, daß sie ruhen von ihrer Arbeit und ihre Werke folgen ihnen nach.“ von unserer Hohen Landes=Regierung zur Gedächtnißrede Ihrer, die am 15ten Mai in allen Kirchen des Vaterlandes Statt fand, gewählt worden. Vier Wochen lang erscholl aus allen Kirchen und Kapellen des Herzogthums ein Trauergeläute; sechs Wochen schwiegen die Orgeln und auf ein halbes Jahr war alle Tanzmusik streng verboten.

1839 starb Herzog Wilhelm von Nassau. Auch in der Schule nahm man daran Anteil.

Wichtiges Ereigniß im Vaterlande.

Am 20ten August wurde der regierende Herzog Wilhelm I. von Nassau im 48sten Lebensjahre zu Kissingen durch plötzlichen tödlichen Hintritt aus diesem in jenes bessere Leben abgerufen. Er starb zu früh für die Seinen, zu früh für sein Volk. Doch hat Er des Guten viel gethan u. war im eigentlichen Sinne des Wortes Vater des Landes. Die Aufgabe eines Fürsten hatte Er in ihrer ganzen Bedeutung erkannt u. war darum restlos bemüht, für des Landes Wohl in jeder Hinsicht zu sorgen. Namentlich war Sein Augenmerk auf die Bildung des Volkes gerichtet und das Schulwesen hatte sich daher während seiner 23jährigen Regierung einer neuen Reform u. besseren Gestaltung zu erfreuen, so daß das Herzogthum Nassau auch in dieser Beziehung jedem anderen deutschen Staate zur Seite gestellt werden kann. Wohl dem Volke, das einen Fürsten besitzt, der Schulen erbauen läßt u. die geistige Bildung nach Möglichkeit befördert.-

Wegen dieses Trauerfalls erscholl 6 Wochen lang aus allen Kirchen des Herzogth. ein Trauergeläute u. eben so lange schwiegen die Orgeln beim Gottesdienste. Während der 6monatlichen Landestrauer war von der Schulinspection auch unter den Lehrern angeordnet, einen schwarzen Flor um den Hut zu tragen u. alle Dienstschreiben schwarz zu siegeln.-

Von seinem Nachfolger, Herzog Adolf, berichtete erst zwei Generationen später Lehrer Julius Schreck in der Schulchronik: Am 17. November 1905 starb auf Schloß Hohenburg der Großherzog von Luxemburg. Er wurde am 17. Juli 1817 als Sohn des Herzogs Wilhelm von Nassau geboren, dem er 1839 in der Regierung folgte. Nachdem er 1866 als Herzog von Nassau sein Land verlassen hatte, lebte er längere Zeit auf Reisen, hielt sich abwechselnd in Frankreich, der Schweiz, in Wien und Frankfurt a.M. auf. Während der schweren Erkrankung König Wilhelms III. von Holland, als Vater der Königin Wilhelmine, sicherte er 2x die Regentschaft des Luxemburger Landes, dessen Großherzog der König der Niederlande war. Am 23. November 1890, dem Todestag des Königs, bestieg als sein Nachfolger Herzog Adolf als 73jähriger den luxemburgischen Thron. Anfangs April 1902 hat er dann durch die Ernennung seines einzigen Sohnes zum Statthalter des Landes seinem langgehegten Ruhebedürfnis entsprochen, und damit die Zügel der Regierung nach 111/2 Jahren definitiv in die Hände des Erbgroßherzogs Wilhelm gelegt. Seinen ständigen Wohnsitz nahm der Großherzog nunmehr auf seinem bayerischen Schlosse Hohenburg bei Tölz, während sein Sohn Schloßburg, wo er residierte, verließ, um dauernd das in der Hauptstadt gelegene großherzogliche Schloß zu beziehen.

Erst die Abschrift der offiziellen Anordnung der Geburtstagsfeier des neuen Souveräns zeigt, dass man auch in der Schule von der Zugehörigkeit zu Preußen Notiz genommen hat.

Nach bisheriger, auch in den alten Provinzen bestehender Sitte, ist der Geburtstag des Landesherrn in allen Unseren Lehranstalten festlich begangen worden. Wir bestimmen demgemäß, daß vom laufenden Jahre an diese Feier am 22. März, als am Geburtstage des jetzt regierenden Königs Majestät stattfindet.

Wie sich bisher diese Feier nach den Kräften bemessen hat, über welche die Anstalt verfügen kann, so wird auch für die Zukunft in den Gymnasien, den Schullehrer=Seminarien, dem Pädagogium und den größeren Realschulen der Tag durch einen Redeactus ausgezeichnet werden, abgesehen von der kirchlichen Feier, welcher, wo eine solche stattfindet, die Schüler beizuwohnen haben.

In den anderen Schulen genügt es, wenn die Feier nicht in ähnlicher Weise begangen werden kann, die Schüler zu versammeln und nach einem religiösen Gesange und Gebete durch eine Ansprache des Lehrers auf die Bedeutung des Tags hinzuweisen und die Schulfeier durch Absingung von Nationalliedern zu schließen.

Das Festlocal wird nach Möglichkeit festlich geschmückt sein. Da wo die Anstalt einen Versammlungssaal (Aula) besitzt, wird auf die Anschaffung einer wohlgelungenen, ähnlichen Büste des Königs, wie eine solche nebst Wandpiedestal (Sockel) zu dem Preise von drei und einem halben Thaler bei dem Gypshändler Mering zu Coblenz zu haben ist, Bedacht genommen werden. Die Kosten derselben sind bei den Staatsanstalten auf das Budjet des laufendenden Jahres (unvorhergesehene Ausgaben) zu nehmen, sonst auf die Gemeindekassen anzuweisen.

Der Unterricht fällt in allen Schulen an dem Tage gänzlich aus. Gemeinsame Spaziergänge von Lehrern und Schülern am Nachmittage, soweit dieselben durch die Witterung gestattet sind, werden der Feier einen geeigneten Schluß geben.

Die Schule wird auch bei dieser Gelegenheit der hohen Verpflichtung eingedenk sein, bei dem heranwachsenden Geschlechte die Kenntniß der vaterländischen Geschichte, das Verständniß vaterländischer Einrichtungen und Zustände, der in ihnen hervortretenden Persönlichkeiten und Thaten zu vermitteln und damit die Liebe zu dem Herrscherhause zu begründen und zu fördern.

So wurde denn am 22. März 1867 der Geburtstag des Königs in der hiesigen Schule gefeiert. Das Lehrzimmer der I. Schule war festlich bekränzt. In Gegenwart des gesammten Schulvorstandes begann die Feier mit Gesang. Hierauf sprach der Lehrer ein Gebet, dann wurde wieder gesungen u. darnach hielt der Lehrer eine der Feier angemessene Ansprache an die Schüler, wobei er sich hauptsächlich auf geschichtlichem Boden bewegte. Der Gesang mehrerer Vaterlandslieder machte den Beschluß, wonach jeder Schüler auch etwas Materielles, nämlich eine Pretzel erhielt.- 1868 fiel der Geburtstag des Königs auf einen Sonntag und man feierte ihn diesmal in der Dausenauer Kirche; des Nachmittags machten indessen die Schüler beider Schulen mit ihren Lehrern u. dem Herrn Schulinspector einen gemeinsamen Spaziergang, wobei mehrere passende Lieder gesungen wurden.- Bei der Feier 1870 wurde den Schülern in einem Vortrage Mancherlei aus des Königs Wilhelm Jugendzeit mitgetheilt.

Einen geradezu grandiosen Eindruck auf die Schüler muss die Ausgestaltung der Feier 1871 hinterlassen haben. Die Feier des Geburtstags unseres erhabenen Kaisers und Königs Wilhelm I. wurde im Beisein Sr. Hochwürden des Hrn. Schulinspectors Cuntz dahier, des hiesigen Herrn Bürgermeisters u. einiger Einwohner von hier in der festlich mit Kränzen geschmückten Schulstube dahier bei versammelter Schuljugend gefeiert.

Um 9 Uhr genannten Tages versammelten sich sämmtliche Schüler von hier in dem Schullocale. Gegen 1/2 10 Uhr wurde die Feier mit Gesang und Gebet eröffnet. Hierauf suchte der Lehrer den Schülern die Bedeutung des Geburtstags Sr. Majestät, unseres erhabenen u. vielgeliebten Kaisers u. Königs warm ans Herz zu legen, indem er auf Grund der weltgeschichtl. und wahrhaft wunderbaren, herrl. u. glorreichen Ereignisse der letzten Zeit den Geburtstag unseres erhabenen Fürsten schilderte:

1) als eine ernste Aufforderung zum herzlichsten Dank gegen Gott,

2) als eine ernste Aufforderung zum festesten Vertrauen auf Gott und

3) als eine ernste Aufforderung zu rechter Unterthanentreue.

Hierauf wurden von einzelnen Schülern, der Feier entsprechende Gedichte declamirt, dann noch mehrere Vaterlandslieder gesungen und dann mit Gesang u. Gebet die Feier beendet. Am Nachmittage genannten Tages machten der Lehrer mit sämmtl. Schülern einen Ausflug auf die Berge u. erhielten alle Schüler bei der Rückkehr Wecke.-

1887 trug Lehrer Karl Engelbrecht in die Schulchronik ein: Die Vollendung des 90. Geburtstags Sr. Majestät unseres Kaisers wurde am 22. März auch hier gefeiert. Um 9 Uhr Vormittags war Schulfeier, um 10 Uhr Gottesdienst und um 11 Uhr wurde auf dem Turnplatze der Schule eine Kaiser-Eiche gepflanzt. Unter die Eiche wurde eine Flasche mit Akten vergraben. Während der Pflanzung sangen die Schulkinder die Nationalhymne, worauf Herr Schulinspektor Pfarrer Klein eine Ansprache hielt. Die Feier wurde mit dem Choral „Nun danket alle Gott“, gesungen von der ganzen Gemeinde, geschlossen. Es war die letzte Geburtstagsfeier für Kaiser Wilhelm: Nachdem man schon von einer ernstlichen Erkrankung Sr. Majestät des Kaiser Wilhelm I. Kenntnis hatte, durchlief am Morgen des 9. März (1888) die Nachricht von dem Tode des Monarchen das Land, was auch bald bestätigt wurde. Sr. Majestät war am 9. März 8 1/2 Uhr morgens gestorben. Auf Befehl des nunmehrigen Kaisers Friedrich III. wurde in der Schule am 22. März (Geburtstag weiland Kaiser Wilhelms) eine Trauerfeier abgehalten.

Zu Kaiser Wilhelm I. hatten die Bürger Dausenaus sowie die Lehrer der Schule ohnehin eine positive Einstellung, hatte er doch durch eine großzügige Spende zum Wiederaufbau der Kirche beigetragen. Lehrer Rückert berichtete von der Einweihung der Kirche im Jahre 1884: Am Nachmittage des 21. Dezembers 1884 wurde dahier ein seltenes, schönes, erhebendes Fest gefeiert. Die hiesige neu restaurierte Kirche wurde eingeweiht. Die hiesige Kirche war sehr baufällig geworden und eine Renovation absolut notwendig, aber die Gemeinde war nicht im stande dies auszuführen. Auf Vorstellung und Bitten des hiesigen Ortsgeistlichen, des Herrn Pfarrers und Schulinsp. Klein u. sein dankenswertes, rastloses Sorgen zur Abhilfe eines großen Uebelstandes, hatte unser geliebter Kaiser die hohe Gnade, 21.000 Mrk. zum Aus= u. Umbau d. Kirche der Gemeinde hier zu schenken. Die Gemeinde legte noch etwa die Summe von 3800 Mark zum Baue der Kirche zu. So wurde dies von Ostern l.J. bis jetzt schön u. dauerhaft wieder hergestellt u. ist gewiß eine Perle unter den Kirchen an d. Lahn.- Um 1 Uhr des 21. Dezbr bewegte sich unter den Klängen zweier Militärkapellen ein gar stattlicher Zug des hiesigen Kirchenchors, des Gesangvereins, der Schuljugend von hier u. Zimmerschied, die verschiedenen Handwerker u. Handwerksmeister, des Kirchenvorstandes, einiger Herren Geistlichen u. sonstiger zahlreicher Festgäste vom hiesigen Pfarrhause durch die mit Tannenbäumchen reich u. herrl. geschmückte Straße, deren sämtl. Häuser, selbst die der Israeliten nicht ausgenommen, mit Kränzen u. Tannengr. wieder reich geputzt waren, nach der Kirche. Vor dem Einzug derselben überreichte der betr. Bauführer mit kurzen Worten und einem 2maligen Hoch auf des Kaisers Majestät dem Herrn Decan Wilhelmi v. Braubach den Kirchenschlüssel. welcher denselben unter einigen Worten dem Ortsgeistl. Hrn. Pfarrer Klein dahier, überreichte; dieser öffnete nun die Türe zum Gotteshause im Namen des dreieinigen Gottes. Nach Absingen des 4stimmigen Liedes: „Lobet den Herrn“ pp durch den Kirchenchor sprach zuerst H. Decan über den Weihnachtsgruß: „Ehre sei Gott in der Höhe“ pp u. weihete dann die Kirche ein. Dann sprach Herr Pfarrer Heydeman von Bad Ems das Altargebet u. las den 100. Psalm. Hierauf sang der gemischte Chor das 4stimmige Lied: „Laßt Jehova hoch erhaben“ pp. Nun sang die Gemeinde in Begleitung der neu hergestellten Orgel das Lied: „Nun danket alle Gott“ pp, Herr Pfarrer Klein hielt nun die schwung= und weihevolle Festpredigt über Philipper 4, Vers 4 – 7. Wie diese ergreifende Predigt aus vollem Herzen kam, so ging sie auch wieder zu den Herzen.- Nun sang der gemischte Chor 4stimmig das Lied: „Der Herr hat Großes an uns gethan“ pp. Nachdem die Gemeinde noch einen Schlußvers gesungen, hatte die erhebende kirchl. Feier ihr Ende erreicht. Nach Schluß dieser kirchl. Feier u. zwar mit Eintritt der Dämmerung, bewegte sich ein Fackelzug der hiesigen Feuerwehr mit Musik durch den lampionbeleuchteten alten Flecken zum Pfarrhause u. zurück an die Kirche, die alsbald in bengalischem Lichte feenhaft strahlte. Raketen wurden abgebrannt u. zahlreiche Böllerschüsse, wie am Vorabend des Festtages schon, abgefeuert. Die hiesigen Ortseinwohner u. die auswärtigen Festbesucher zerstreuten sich nun nach den verschiedenen Gasthäusern, darinnen reges Leben bis zu den späten Nachtstunden fortdauerte.-

Aus den Berichten des Jahres 1906 können wir entnehmen, dass auch weiterhin rege Anteilnahme an dem Privatleben der kaiserlichen Familie genommen wurde: In gewohnter Weise wurde auch dieses Jahr am 27. Januar der Geburtstag unseres Kaisers und Königs dahier festlich begangen. Einen Monat später – am 27. Februar – wurde die Silberhochzeit unseres Kaiserpaares im ganzen deutschen Reich in Schulen, Kirchen und Vereinen gefeiert. Schon am Abend vorher wurde dieselbe durch Glockengeläute eingeleitet. Zur Erinnerung an diesen Tag wurden viele milde und wohltätige Stiftungen ins Leben gerufen. An demselben Tage feierte Prinz Eitel Fritz mit der Herzogin Sophie Charlotte, einer Prinzessin von Oldenburg, seine Hochzeit, nachdem im Juni des vorigen Jahres der älteste Sohn, unser jetziger Kronprinz die Prinzessin Cäcilie von Mecklenburg als Gemahlin heimgeführt hatte.

4.4 Emanzipation – die erste Lehrerin in Dausenau

Bis 1945 war Frau Bertha STEPHAN aus dem Forsthaus Altendiez bei Diez/Lahn die einzige Lehrerin in Dausenau. Sie wirkte dort vom 15.6.1882 – 31.10.1885. Bertha Stephan ist aus dem Schuldienst ausgeschieden; aus der Schulchronik erfahren wir nicht, ob sie nach bestandener Prüfung den Lehrerberuf aufgegeben hat, ob sie geheiratet hat und deshalb nicht weiter Lehrerin sein durfte oder ob ihr Ausscheiden andere Gründe hat. Während ihrer Dienstzeit wurde durch die Vesetzung des Lehrers F. W. Rückert nach Braubach die erste Lehrerstelle frei. Heute hätten wir erwartet, dass Frau Stephan als voll ausgebildete Fachkraft wenigstens interimistisch die Stelle erhalten hätte, statt dessen wurde sie 15.8.1885 bis 30.9.1885 von Schulinspektor Pfarrer Klein versehen. Über Frau Stephan Weggang lesen wir: Die Lehrerin Fräulein Bertha Stephan trat mit dem 1. November aus dem Schuldienst, wodurch auch die 2. hiesige Schulstelle vakant wurde. Dieselbe wurde indes mit genanntem Tage wieder durch den Schulamtskandidaten Herrn Großmann besetzt. –

Obwohl sich die gesellschaftliche Stellung der Frau nach 1919 änderte, blieb doch der Anteil an weiblichen Lehrkräften gering. Auch das spätere Reichsbeamtengesetz trug dazu bei, dass nur unverheiratete Lehrerinnen nicht aus dem Beamtenverhältnis und damit aus dem Lehrerberuf entlassen werden durften. Das dürfte erklären, warum in Dausenau zwischen 1885 und 1945 keine Lehrerinnen Kinder unterrichteten.

4.5 Schüler erleben ihre Schulzeit anders

Darüber, was Schule ist und sein sollte, waren und sind Lehrer und Schüler nicht immer einer Meinung. 1868 hatte sich nach Meinung des Lehrers den Sommer über sich ein recht böser Geist in beide Schulen einzuschleichen gesucht; nämlich eine besondere Unruhe, Geschwätzigkeit u. Frechheit machten sich bemerkbar u. es mußte mit Macht eingeschritten werden, um diesen Geist wieder auszutreiben.- Das, was der Lehrer als negative Begleitumstände des Unterrichts wahrnimmt, sehen Kinder sicher anders und könnten aus ihrer Perspektive als Lebhaftigkeit, Aufgewecktheit und Kritikfähigkeit gedeutet werden.

Was wäre die Schulzeit ohne Streiche und lustige Begebenheiten? Auch wenn es manchen Lehrer ärgert, die Lerninhalte des heimlichen Lehrplans bekommen alle Kinder mit – und es ist gut so, denn es sind die Begebenheiten, die bis ins Alter die liebevolle Erinnerung an die Schule wachhalten und das triste Einerlei des Paukens verklären in eine „glückliche Kindheit“.

Nicht immer waren Streiche harmlos oder geschmackvoll oder rücksichtsvoll. Da wurden auch schon mal zurückgebliebene Kinder aufs Korn genommen oder unüberlegt oder wohlbedacht Angeber bloßgestellt.

So machte es den Jungen ungeheuren Spaß, unwissende Mitschüler im Winter ihre Zunge auf das Eisengeländer am Schulhof legen zu lassen. Das war eine nicht ungefährliche Art, Eisen als guten „Kälteleiter“ kennenzulernen.

Das Heilkräutersammeln war eine ungeliebte Pflichtübung. Die Schüler entwickelten regelrechte Strategien, wie sie den Lehrer überlisten konnten. Da wurden Heu und Stroh unten in die Tüten gestopft, um viele Kräuter vorzutäuschen, die Tasche hastig hinter dem Rücken des Lehrers mit bereits vorhandenen getrockneten Kräutern gefüllt oder morgens gepflückte Blätter noch schnell im Ofen getrocknet – nur damit dem Lehrer die Verfehlung nicht auffiel und man keine Hiebe bezog. Schläge setzte es auch, wenn die Kinder anstatt Echter Kamille Hundskamille anbrachten.

Entgegen allen Verordnungen hatte sich in der Schule die Prügelstrafe als Gewohnheitsrecht des Lehrers gehalten. Ein Junge war sogar für das Besorgen geeigneter Ruten zuständig, und als er scherzeshalber einmal Kerben in den Stock schnitt, dass der beim ersten Schlag abbrach, bekam er sogar mit seinem eigenen Knüppel Prügel.

Kurz vor Ostern boten ein paar ganz gewiefte Knaben den Mädchen Brausepulver zum Lecken an – aber in den Tütchen war Ostereierfarbe. Klar, dass der Lehrer solche Vergehen mit körperlicher Strafe ahndete. Hin und wieder ließ er aber auch mit sich reden. So verfehlte dieser Spruch an der Tafel selten seine Wirkung:

„Lieber Lehrer, wir wollen lieber im Freien schwitzen,

als hier auf der Schulbank sitzen.“

Dann ging es hinaus an die Lahn, in die Lahnwiesen oder auf die Hügel; dieser Unterricht im Freien, in der schönen heimatlichen Natur, blieb auch den wildesten Jungen lange in Erinnerung.

5. Von Rechten und Reformen

Als Lehrer Julius Schreck 1910 den ersten Band der Dauseneuer Schulchronik mit den Sätzen beendete: Damit schließt nicht allein das Schuljahr 1910, sondern auch diese Chronik. Während der Zeit, die verflossen ist, seit der Anlage bis zum Schluß derselben, hat der Segen des Herrn sichtbarlich auf dem Lehrerstand geruht. Möge der Herr weiter helfen, ahnte er wohl kaum, wie sehr die nun folgende Zeit dieser Segenswünsche bedurft hätte. Zwei Weltkriege, Massenarbeitslosigkeit, Weltwirtschaftskrise und die nationalsozialistische Diktatur haben zwar ihre Spuren in der Erinnerung der ehemaligen Dausenauer Schüler hinterlassen, aber sie sind aus der Schulchronik ausgelöscht. Auch die Bemühungen der Lehrer, nach dem zweiten Weltkrieg wichtige Ereignisse aus dem Gedächtnis nachträglich aufzuzeichnen, ändern nichts an der Tatsache, dass durch die Vernichtung der Originalaufzeichnungen die Authentizität verloren gegangen ist. Die in einem Zeitabschnitt gemachten persönlichen Beobachtungen, Gedanken und Erfahrungen fließen in Form subjektiver Aussagen immer in eine Chronik ein. Wunsch- und Verdrängungsprozesse verändern Erinnerungen, sie werden von nachträglichen Interpretationen und Rechtfertigungen überlagert und außerdem zeichnet die selektive Wahrnehmung ohnehin ein subjektives Bild der Wirklichkeit. So nehmen in den Ausführungen Lehrer Michels die militärischen Ereignisse in den letzten Kriegsmonaten einen breiten Raum ein, während bei Lehrer Robert Schütz das Nachkriegselend, die Not und der Hunger, thematisiert werden.

Für die Zeit zwischen 1910 und 1945 müssten wir also auf allgemeine Schulzustände zurückgreifen und uns auf Erzählungen ehemaliger Dausenauer Schüler verlassen.

Der demokratische Neuanfang nach dem ersten Weltkrieg brachte für Schüler und Schule freiheitlichere Gesetze. Schon vor dem Krieg hatte die Jugendbewegung Rechte eingefordert.

Wir wissen nicht, welchen Leitbildern Dausenauer Lehrer in dieser Zeit verpflichtet waren. Haben sie während ihrer Ausbildungen die Gedanken der Reformpädagogik kennengelernt? Könnten wir uns den Unterricht in Dausenau so vorstellen, wie ihn Reichwein, ein Sohn unserer Heimat, in Tiefensee verwirklicht hat? Oder sind eher nationalistische Erziehungsziele verfolgt worden? Haben die Lehrer Gemeinschaftserlebnisse gefördert oder mehr Persönlichkeitsbildung angestrebt? Größtenteils wäre ich bei der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen auf Vermutungen und Spekulationen angewiesen, daher schreite ich zu den Fakten und Veränderungen, die in den letzten fünfzig Jahren die Bildungslandschaft und insbesondere die Dausenauer Schule geprägt haben. Es bleibt aber zu wünschen, dass die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen in einem größeren Rahmen und nicht nur auf Dausenau beschränkt aufgearbeitet werden müsste.

5.1 Nach dem zweiten Weltkrieg – Wiederaufbau und Neuorganisation des Schulwesens

Am 20.12.1944 begannen die Weihnachtsferien, und kein Mensch konnte ahnen, daß damit der Schulbetrieb bis zum 1. Oktober 1945 ruhen würde, schrieb Lehrer Michel zu Beginn des Schuljahres 1948/49. Die Kriegsereignisse, Einquartierungen zurückweichender Kampfverbände und Kriegshandlungen, machten einen geordneten Unterrichtsbetrieb unmöglich. Offiziell ruhte der Unterricht aber erst seit dem Einzug der Amerikaner am 27. März 1945. Diesen Tag schilderte Georg Friedrich Michel sehr datailliert:

In den Morgenstunden besetzte die zurückgehende deutsche Luftwaffenabteilung Dausenau, um die vordringenden Amerikaner aufzuhalten. Der Plan mußte jedoch gegen 11 Uhr aufgegeben werden, da der Feind schon über Welschneudorf vorgedrungen war und auf der Kuckslei bereits Maschinengewehre in Stellung bringen konnte. Nun begannen für D. lange erwartungsvolle Stunden. Was würde die nächste Zukunft bringen? Ängstlich warteten die Menschen in den Kellern und Bunkern. Ab und zu dröhnte aus der Richtung Bad Ems ein Schuß. Die letzten deutschen Soldaten passierten die Dorfstraße, dann folgte unheimliche Stille. Nur selten wagte sich ein Mutiger auf die öde Straße. Auf dem Kirchturm hing eine weiße Fahne. Die Spannung stieg aufs höchste. Da näherten sich von Ems her die grauen Kolosse der amerikanischen Panzer, ab und zu einen Schuß abgebend. Jetzt hatten sie das Dorf erreicht. Von den letzten deutschen abziehenden Soldaten aus den Bergen beschossen, feuerten die Amerikaner, getäuscht durch das Echo im engen Lahntal auf das südliche Flußufer und schossen das friedliche Anwesen des Landwirts Adolf Fischbach in Brand, das nur mit Mühe gelöscht werden konnte. Nach diesem Aufenthalt rollten die Panzer durchs Dorf nach Nassau zu, das Ende war da.

Was der Schreiber mit „Ende“ bezeichnet, bleibt unklar; für die Demokratie auch in der Schulverfassung war es jedenfalls die Chance eines Neubeginns. Die Amerikaner begannen zunächst mit ihrem Re-Education-Programm die Erwachsenen an demokratische Strukturen heranzuführen; nach dem Abzug der Amerikaner etablierte sich am 10. Juli 1945 die französische Militärregierung. General Billotte, Befehlshaber der französischen Zonen Rheinland und Hessen-Nassau, bestellte „auf den 22. August 1945 die Regierungspräsidenten von Koblenz und Trier, Dr. Boden und Dr. Steinlein nach Bad Ems, um ihnen die Grundsätze der französischen Besatzungspolitik darzulegen. … Er verlangte die Wiedereröffnung der Schulen zum 1. Oktober 1945 und erklärte, es müsse ein interkonfessionelles Schulsystem geschaffen werden.“ Die in der Folgezeit ausgearbeitete Verfassung des neu zu gründenden Bundesstaates Rheinland-Pfalz bestimmte aber in Artikel 29: Die öffentlichen Volksschulen sind Bekenntnis- oder christliche Simultanschulen. Und: Die Bekenntnis- und Simultanschulen, die vor 1933 bestanden, sind aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Den Erziehungsberechtigten wurde insoweit Antragsrecht auf Umwandlung oder Neueinrichtung von Bekenntnis- oder Simultanschulen zuerkannt, wenn dadurch nicht ein geordneter Schulbetrieb beeinträchtigt würde. Das Volk von Rheinland-Pfalz war am 18. Mai 1947 zur Abstimmung über den Verfassungsentwurf aufgerufen. Weil die Schulartikel der Verfassung in der Landesversammlung wegen des künftigen konfessionellen Charakters der Volksschulen besonders heftig umstritten waren, wurden sie gesondert zur Abstimmung gestellt. In den Regierungsbezirken Rheinhessen und Pfalz stimmten nur 33 bzw. 36,8 % für die Schulparagraphen, während in den Regierungsbezirken Trier, Koblenz und Montabaur diese mit großer Mehrheit akzeptiert wurden.

Zur Überwindung der konfessionellen Unterschiede und zur Wahrung einer größeren weltanschaulichen Neutralität hat sich der Landtag erst in den sechziger Jahren und nach erbittert ausgetragenen Wortgefechten für die christliche Gemeinschaftsschule als Schultyp für Grund- Haupt- und Sonderschulen ausgesprochen. Damit ist eine Erziehung im christlichen Geist gewährleistet, die aber kein bestimmtes Bekenntnis bevorzugt, so daß der Unterrichtung auch Andersgläubiger an diesen Schulen nichts im Wege steht.

Zwischen Oktober 1945 und Oktober 1947 unterrichteten nicht weniger als 6 Lehrerinnen und Lehrer die Kinder der Volksschule Dausenau. Zuerst wirkten hier die Lehrerinnen Ursula Stillger und Hilde Kaffine aus Bad Ems. Es folgten dann im bunten Wechsel die Lehrer Heller (Nassau), Lindenschmidt (Bad Ems) als Vertreter, Hans Knippel, der nur ein paar Tage in Dausenau blieb und dann an das Pädagogium in Alzey versetzt wurde, und Lehrerin Isolde Groß aus Bad Ems. Dieser ständige Wechsel hat sich natürlich ungünstig ausgewirkt.

Bezeichnenderweise waren es gerade Lehrerinnen, die jetzt verstärkt den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule wahrnahmen, weil viele männliche Kollegen gefallen oder in Gefangenschaft oder aus politischen Gründen vom Dienst suspendiert waren. Aber diese Frauen waren es auch, deren Stellen dann zur Disposition standen, als es galt, alte Verhältnisse wiederherzustellen. Lehrer Deusner wurde am 1.9.1948 nach Dausenau zurückversetzt; er blieb jedoch nur 4 Wochen bis 1.10.48 hier, worauf seine Versetzung nach Obernhof erfolgte. An seine Stelle kam Fräulein Kaffine, die mit einer kurzen Unterbrechung (Frühjahr 1948 – 1.10.1948) seit dem 1. Oktober (1945) hier die 2. Lehrerstelle versah. Sie legte auch hier ihre 2. Lehrerprüfung ab; die Prüfungskommission bestand aus Herrn Regierungsrat Gerlach, Herrn Schulrat Römer und Herrn Rektor Hainbuch aus Scheuern. Fräulein Kaffine tauschte am 1. September 1949 mit Lehrer Deusner; ihr Scheiden wird hier allgemein bedauert; ihr Fleiß, ihre Leistungen und vor allem das Vertrauensverhältnis zu ihren Schülern haben ihr ein bleibendes Gedenken in Dausenau gesichert.

Und es waren Frauen, die sich um die Schulkinder kümmerten, deren Zustand erbärmlich war.

Infolge der andauernd schlechten Ernährungslage sind viele Kinder unterernährt und gegen Krankheiten weniger widerstandsfähig. Die Bekleidung ist meist alt u. abgetragen, da es noch nicht einmal Flicklappen zu kaufen gibt. Bei Schuhwaren macht sich der Mangel am stärksten bemerkbar. Mit Holzschuhen, Sandalen u.s.w. kommen sie zur Schule. Im Unterricht zeigen sie schon nach 2 – 3 Stunden Ermüdungserscheinungen, weil die physischen Kräfte zu schwach sind. Der angespannten Ernährungslage der Kinder begegnete man mit der Austeilung der Schulspeisung. In der Schulchronik ist zu lesen: Seit Mai 1949 ist auch in Dausenau die amerikanische Schülerspeisung eingeführt worden, an der fast alle Schüler teilnehmen. Gekocht wird auf dem oberen Flur zwischen den beiden Schulsälen. Frau Kraft kochte den Kindern die Mahlzeiten – sicher keine leichte Aufgabe bei Versorgungsengpässen unter noch nicht wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen. Wenn auch das Essen nicht immer jedem schmeckte, so waren alle doch über die Schokoladentäfelchen froh, die einmal wöchentlich ausgeteilt wurden. Die Schulspeisung war jedenfalls eine erfolgreiche Aktion. Seit die Ernährung besser und reichlicher geworden ist, hat sich der Gesundheitszustand der Schüler erheblich gebessert. Ansteckende Krankheiten, die wie im vergangenen Jahr dreimal zur vorübergehenden Schließung der Schule führten, sind seit Oktober nicht mehr aufgetreten.

Auch im Schuljahr 1948/49 waren die Kriegsfolgen noch allzu gegenwärtig: Leider sind die Kriegsschäden durch Bombenwurf, Ariebeschuß und Brückensprengung heute noch sichtbar. Zwar ist die zerstörte Westwand des Schulhauses wieder aufgebaut, jedoch sind die Fensterscheiben nur zum geringen Teil ersetzt, während an den zerbrochenen Türen im Hause u. im Keller noch nichts geschehen ist.

Unter diesen Umständen muss die große Schülerfahrt nach Frankfurt/M. am 27. August 1949 für die Kinder eine angenehme Abwechslung gewesen sein. Dank einer großherzigen Zuweisung von 200 DM aus der Gemeindekasse, wofür der Gemeindevertretung auch an dieser Stelle herzlich gedankt sei, konnte der langgeplante Ausflug in 2 großen Autobussen starten. Besucht wurden nach einer herrlichen Fahrt durch die prächtigen Taunuswälder das Römerkastell Saalburg, der Zoologische Garten und der Palmengarten, wohl das Schönste, was die Fahrt bot. Eine Rundfahrt durch das anläßlich des 200. Geburtstags Goethes festlich geschmückte Frankfurt zeigte den Kindern die traurigen Folgen des ruchlosen Bombenkrieges, aber auch den starken Aufbauwillen der hart getroffenen Stadt.

Auch in den nächsten Jahren veranstaltete die Schule Ausflugsfahrten. 1957 führte der große Jahresausflug, den Dausenauer Schüler und Lehrer gemeinsam mit anderen Schulen des Kreises unternahmen, mit der Bahn nach Rüdesheim und verlief bei günstigem Wetter gut u. eindrucksvoll.

Eine Theaterfahrt der „großen Schule“, wie die Oberklasse auch genannt wurde, führte nach St. Goarshausen. Am 2. Juli 1959 unternahm die Oberklasse eine Busfahrt zur Loreley; es nahmen noch 12 Schüler und 5 Erwachsene von Dienethal daran teil. Die Fahrt kostete pro Teilnehmer 3.- DM und die Mittagsvorstellung des Festspiels „Götz von Berlichingen“ pro Person 2.- DM.

Eine größere Veranstaltung organisierte die Kreisverwaltung 1963. Die Oberstufe beteiligt sich am 17.6. an der Fahrt aller Schulen des Kreises an den Main. Ein Sonderzug bringt über 1000 Kinder mit einigen Eltern nach Aschaffenburg am Main. Ein Mainschiff erwartet uns dort und bringt uns bei strahlendem Sonnenschein mainaufwärts bis nach Miltenberg. Stadtbesichtigung und Wanderungen am Main entlang lassen alle die Schönheiten der Mainlandschaft erkennen.

Woher die Kinder das Geld für die Ausflüge hatten, erklärte Lehrer Deusner in seinen Ausführungen von 1958. Zugleich zeigt der Text auch das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schülern und schließlich läßt die gute Meinung, die Deusner von seinen Kindern hat, sicher auch Rückschlüsse auf seinen Unterrichtsstil und seinen Umgang mit den Schülern zu.

Zur Entlassung kamen am 28. März d. J. 15 Schüler, 9 Jungen u. 6 Mädchen. Durch die Umstellung ihrer Aufnahme von Herbst auf Ostern war die Mehrzahl 1/4 bis 1/2 Jahr älter, was sich sehr günstig in ihren Leistungen zeigte. Es war ein sehr aufgeschlossener Jahrgang: unvergeßlich werden mir die Schulausflüge sein, die wir im Bild (Photobuch) festhielten. Bei Schulaufnahme betrug ihre Zahl 24, die bei der Entlassung auf 15 sank, da 5 zur höheren Schule gingen, die restlichen 4 verzogen. 7 war der Vater im Felde gefallen. Durch Hilfsbücherei und Kinderlandverschickung konnte mancher Mutter geholfen werden. Sie waren alle sehr eifrige Leser unsrer Gemeindebücherei, jeder ist im Besitz der Mappe „Dausenau einst und jetzt“. Sie halfen mir willig bei der Anlegung der Schmetterlings- und Steinsammlung, sie sammelten Drogen für 107 DM, Brombeeren für 15 DM und für sich Schnecken im Wert von 300 DM. Wir waren in der Lage 10 Tamburine anzuschaffen, einen Elektromotor für 22 DM und hatten Geld für unsere Ausflüge.

Die Demokratisierung der Schule ist ohne Mitwirkungsrechte der Eltern nicht denkbar; als Schulverfassungsorgan nahm der Elternbeirat diese Funktion wahr. Die Wahl zum hiesigen Elternbeirat fand am 12.3.56 in der Schule statt. Dem Elterbeirat gehören an:

1. Heinrich Schneider als Vorsitzender,

2. Walter Merz als Schriftführer u.

3. Frau Luise Habel.

Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: 1. Heinrich Zimmermann, 2. Walter Ruppert u. 3. Frau Hanna Meuer.

Walter Merz wurde als Mitglied zum Schulausschuß vorgeschlagen. Bis zum 31. März sollten nach Anordnung der Regierung die Schulausschüsse gebildet sein. Der Hiesige wurde erst am 15.5.56 gewählt:

1. Bürgermeister Heinrich Stricker als Vorsitzender nach Best. des Schulgesetzes

2. Pfarrer Wilhelm Schwehn als Vertreter der ev. Kirche

3. Schulleiter Karl Deusner, Vertreter der Schulleitung

4. Lehrer Wilhelm Diehl, gewähltes Mitglied der Lehrerschaft

5. Walter Merz, Vertreter des Elternbeirats

Vertreter der Gemeindevertreter 6. Willi Pfaff und 7. Robert Linkenbach. Bisher war ein Lehrer Vorsitzender des Schulvorstandes, jetzt kann das nur noch der amtierende Bürgermeister sein. M.E. ist das eine wenig zu begrüßende Neuerung im Zuge der Selbstverwaltung der Gemeinden: 1. Bürgermeister wie Gemeindevertreter treten bei nicht Wiederwahl ab; 2. Herrschende Parteizwistigkeiten können dadurch Einzug in den Schulausschuß halten. 3. Die Lehrervertreter u. die gewählten Vertreter des Elternbeirats können von der Gemeindevertretung abgelehnt werden. 4. Das Ansehen des Lehrerstandes hat schwer gelitten, ein Sinken der Arbeitsfreudigkeit des Lehrers u. ein Abgleiten der Schulleistungen sind in vielen Fällen zu erwarten. Ich hoffe, daß man recht bald höheren Ortes zur selben Erkenntnis im Interesse der Schule kommt.

5.2 Von der Volksschule zur Grundschule

Am 14.April 1958 trug Lehrer Deusner in die Schulchronik ein: Das Wiesengelände nordwärts der Minors Mühle erwarb die Gemeinde für rund 5000 DM als Baugrundstück der neuen Schule, mit der man wegen des ständig zunehmenden Straßenverkehrs in der Lahnstraße rechnen muß.

Begründete Deusner noch die Notwendigkeit eines Neubaus mit der Lage der „alten Schule“ an der Durchgangsstraße und den damit verbundenen Lärmbelästigungen sowie der Unmöglichkeit der Vergrößerung des Schulhofes, so sollte ein anderes Ereignis die Bildungspolitik und das Schulwesen viel stärker verändern:

Am Sonntag, den 13. September 1959 verwirklichte sich ein uralter Wunschtraum der Menschheit, der erste Flug zu einem Himmelskörper. Als Vorläufer eines bemannten Raumschiffes ging um 22.02 Uhr erstmals eine unbemannte Rakete auf dem Mond nieder, die am Samstag (12.9.59) in der Sowjetunion gestartet worden war.

In Dausenau ist man vorerst mit dem Bau einer neuen Volksschule beschäftigt. Ende November 1961 beschloß der Schulausschuß unter Vorsitz von Herrn Bürgermeister Gebenroth neben dem laufenden Schuletat, darunter Anschaffungen und Unterhaltung des Schulgebäudes, in Höhe von 5950 DM noch den namhaften Betrag von 100000,- DM als Rücklage für den Schulneubau der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. In der nächsten Gemeinderatsitzung wurde dieser Vorschlag einstimmig von den Gemeinderatsmitgliedern bewilligt.

Schulleiter Wagner berichtete dann von der vorbereitenden Sitzung zum Schulneubau. Am 1.12. fand im Schulsaal eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Auf der Tagesordnung stand als einzigster Punkt: Schulneubau.- Eingeladen war dazu Herr Dipl.-Ing. Rauch, Nassau Lahn. Dieser legte seine ausgearbeiteten Bau- und Finanzierungspläne vor. Vorgesehen sind eine 4klassige Volksschule mit Nebenräumen, Pausenhalle, Turnhalle und ein Lehrerhaus mit 2 Wohnungen.- Obwohl in dieser Sitzung noch nicht einmal der Beschluß gefaßt werden sollte, ob überhaupt ein Schulneubau errichtet werden soll, sondern lediglich zur Debatte stand, ob die Pläne über das Kreisschulamt, Bezirksregierung, an das Kultusministerium in Mainz eingereicht werden sollen, um die Höhe der Zuschüsse zu erfahren, kommt es gleich zu Anfang zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Bürgermeister und der Liste Bruchhäuser. Die Sitzung droht fast in einer Schlägerei unterzugehen. Nur durch die Besonnenheit des Bürgermeisters kann die peinliche Situation gerettet werden. Nach geheimer Abstimmung erhält der Bürgermeister mit knapper Mehrheit vom Gemeinderat die Zustimmung, die Pläne an die zuständigen Behörden einzureichen. Der Vorschlag der Liste Bruchhäuser, weitere Architekten hinzuzuziehen (Architektenwettbewerb) wird damit überstimmt.

Jeder, der die Schulverhältnisse der Dausenauer Volksschule kennt, müßte eigentlich die Notwendigkeit eines Schulneubaues einsehen. Trotzdem gibt es auch noch viele Dausenauer, die auf dem Standpunkt stehen: Wir sind schon in die alte Schule gegangen, sie ist auch heute noch gut genug! So wird es bis zum ersten Spatenstich wohl noch ein weiter Weg sein. Viele Schwierigkeiten müssen noch aus dem Wege geräumt werden, bis eines Tages das Gute auch in Dausenau Einzug hält.

Um bei ihren Entscheidungen neue Schularchitektur berücksichtigen und beurteilen zu können, holten sich Gemeindevertreter und Lehrer Anregungen bei Schulneubauten im Unterlahnkreis und im Loreleykreis. Hauptlehrer Wagner trug in die Chronik ein: Am 20.3.1963 startet der Bürgermeister Gebenroth, der Gemeinderat, Dipl. Arch. Rauch sowie das Lehrerkollegium der Schule in den frühen Morgenstunden zu einer Besichtigungsfahrt von neuen Schulen in die nähere Umgebung. Nach und nach werden die Schulen von Becheln, Dachsenhausen, Miehlen, Katzenelnbogen und der Rohbau in Holzappel eingehend besichtigt. Angeregt waren die Unterhaltungen, aufmerksam wurde gelauscht, wenn die Bürgermeister über Finanzierungen, Planungen und Gestaltungen berichteten. – Bei froher Abschiedsrunde in der Weinstube Haxel, Obernhof, waren sich Gemeinderat, Schulausschuß und Elternbeirat einstimmig einig, den anderen Gemeinden nachzueifern: und eine neue Schule zu bauen. Damit war der Zweck der Fahrt voll und ganz erfüllt.

1964 konnte der Chronikschreiber aufatmen: Nach langer Planung war es endlich so weit. Groß war die Freude im ganzen Dorfe, als im Frühjahr die ersten LKWs der Firma Lanio, Bad Ems, mit Baumaterial und Baumaschinen anrückten. Bald verwandelte sich „Minor’s Wies“ in Dausenaus größte Baustelle. Leider blieben alle Verhandlungen mit der Bezirksregierung ergebnislos, auch den zweiten Bauabschnitt, zwei weitere Klassenräume mit Gruppenraum, zu bezuschussen, damit dieser Trakt auch mit hochgezogen werden kann. Damit könnte ein größerer Gymnastikraum erstellt und der Unterrichtsbetrieb würde nicht durch den Erweiterungsbau gestört werden.

Leider bewahrheitete sich auch, was der Chronist aus dem Jahre 1833 berichtete. Er bezeichnete dieses Gelände als zu naß, um dort eine Schule zu errichten. Als die Bagger anfingen die Baugrube auszuheben, füllte das Loch sich sehr schnell mit Grund- und Bergwasser. Dadurch war es unmöglich geworden, die Fundamente auszugraben. Nach langen Überlegungen entschlossen sich Architekt, Bauleitung und die Gemeindevertreter, ein Plattenfundament zu gießen. Die Mehrkosten von rd. 30 – 40000.- DM sollen im gesamten Baukomplex aufgefangen werden.

Die Grundsteinlegung erfolgte am 3. Juni 1964, die Dausenauer Schulkinder trugen zur Gestaltung der kleinen Feier Lieder und Gedichte vor. Die eingemauerte Urkunde wurde von der Lehrerin Frau Ursula Breiter in selbstloser Weise entworfen und künstlerisch gestaltet.

Die Bauarbeiten gingen im Laufe des Sommers so zügig weiter, daß schon im September der bunte Richtbaum das Gebäude schmückte. Zum Richtschmaus versammelten sich alle, die zum Gelingen des Werkes beigetragen haben. Lange sitzen Arbeiter, die Herren der Bauleitung, Planer, der Bürgermeister mit den Gemeindevertretern, die Lehrerschaft sowie die Geistlichen beider Konfessionen bei Wurst, Weck und Bier in froher Runde zusammen.

Doch die Freude über den Neubau währte nicht lange. Gesetzliche Änderungen waren der Grund für Unruhe und Verärgerung:

Völlig veränderte Situation brachte das neue Volksschulgesetz von Rheinland-Pfalz vom 1.6.1964 für die hiesige Schule. Die Zusammenführung der Oberstufenkinder aller weniggegliederter Schulen in Mittelpunktschulen wird ab Ostern 1965 für die Dausenauer Schule wirksam. In einem Zeitungsausschnitt ohne weitere Angaben erfährt der Schulchronikleser dann, dass unter dem Druck der Verhältnisse die Gemeindevertreter von Dausenau in einem nun endgültigen Beschluss dem Gastschulbesuch in Bad Ems zugestimmt haben. Sie schränkten jedoch ein, dass dies nur Gültigkeit habe, bis der neue Lehrer kommt. Im Text heißt es dann weiter: „Nach einer lebhaften Debatte entschloß sich die Elternschaft unter dem Druck der Zeit und des bedauerlichen Lehrermangels, ihre Kinder vorerst als Gastschüler in die Freiherr-vom-Stein-Schule Bad Ems zu schicken. Angesichts der hohen Baukosten für die neue Volksschule ist es besonders hart, daß die Schule nicht als Ganzes erhalten bleibt. Die Dausenauer erwarten jedoch, daß bei steigender Schülerzahl – wie es in den nächsten Jahren der Fall sein wird – die Schulbehörde ihre Zusage einhält, dann wieder in der neuen Dausenauer Schule den Schulbetrieb voll zu unterhalten. Im Vertrauen auf die Zusage der Regierung erwarten die Bürger dann auch, daß der zugesagte weitere Lehrer der Dausenauer Schule zugeteilt wird. Nach der Abstimmung der Elternschaft gehen künftig neben dem 7. und 8. Schuljahr auch das 5. und 6. Schuljahr mit nach Bad Ems. Die Gemeinde hat dadurch nun jährlich 3 – 4000 Mark Mehrausgaben.“

Hauptlehrer Helmut Wagner beendete seine Eintragungen mit den Worten: Durch diese Einrichtung und Erprobung paed. Neulandes treten auch personelle Änderungen ein. So wird ab 1.4.1965 Frau Ursula Breiter nach Bad Ems (Steinschule), Herr Karl Haxel nach Nassau (Steinschule) und ich selbst an die Schillerschule nach Bad Ems versetzt. Wir scheiden von Dausenau mit den besten Wünschen für die Schule, ihre Kinder und die ganze Gemeinde.

Wagners Nachfolger, Kurt Knödler, zu diesem Zeitpunkt noch Lehrer z. A., und seine Frau, Karin geb. Neumann übernahmen im laufenden Schuljahr 65 Schüler, 27 Kinder im ersten, 17 im zweiten, 14 im dritten und 8 Kinder im vierten Schuljahr. Am 3. November 1965 wurde das neue Gebäude eingeweiht. Die Hoffnung, dies als neue Volksschule weiterzuführen, wurde schon bald enttäuscht. Der Sputnik-Schock, die von Bildungspolitikern entdeckte deutsche „Bildungskatastrophe“, die Benachteilung ganzer Bevölkerungsgruppen durch Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, einem religiösen Bekenntnis, einer sozialen Schicht oder einer bestimmten Region, führten zu zahlreichen äußeren Schulreformen. Nach Beschluß der Kultusminister wird der Schuljahresbeginn auf Herbst verlegt. Die Überbrückung bis zum Herbstanfang geschieht durch 2 Kurzschuljahre. Am 30.11.66 endet das derzeitige Schuljahr. Am 1.12.66 werden Neulinge aufgenommen. – Gleichzeitig wurde das 9. Schuljahr eingeführt.

Das neue rheinland-pfälzische Schulgesetz vom 6. November 1974 trennte das Schulsystem nach Schulstufen und Schularten; die Grundschule wurde mit einem angeschlossenen Kindergarten der Primarstufe, die Hauptschule mit den Schulbesuchsjahren 5 bis 9/10 der Sekundarstufe I zugeordnet. Die endgültige Trennung von Hauptschule und Grundschule besiegelte die Grundschulordnung vom 21. Juli 1988.

5.3 Veränderungen in der Vorstellung von Schule – Die Schule als Lebensraum

Die Zeit der großen äußeren Reformen ist vorbei – dennoch vollziehen sich auch in der Schule Veränderungsprozesse. Sie sind nicht spektakulär, aber für die Schüler fruchtbar. Der erdfarbene Anstrich der Schule ist durch fröhliche, bunte Malerei ersetzt. Auf den hellen Fluren sitzen Kinder am Laptop oder bearbeiten mit einem Partner eine Lernstation. Die Klassentüren sind geöffnet, aus einem Raum klingen Kinderlieder. Als Besucher spüre ich sofort das angenehme Schulklima. Ellen Keys Ideen der Pädagogik vom Kinde aus sind jetzt am Ende des „Jahrhundert des Kindes“ auch in der Dausenauer Grundschule verwirklicht. Mit der Einführung der Methode nach Reichen lernen die Kinder überwiegend selbstgesteuert schreiben und lesen. Montessori- und Freiarbeitsmaterialien stehen den Kindern zur Verfügung. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind Kompetenzen, die Schüler um die Jahrtausendwende auszeichnet und die in Dausenau von den Kollegen gefördert werden.

Mit Stolz erzählt der Schulleiter, Herr Mertz, dass die Öffnung des Unterrichts auch nach außen wirkte. Die Tradition des Martinszuges wurde zunächst von einer Klasse aufgegriffen, dann mit dem Kindergarten gemeinsam veranstaltet, bis Gemeinde und Ortsring schließlich das Werk weiterführten.

Neben der Pfarrerin, Frau Volk-Brauer, die vier Wochenstunden evangelischen Religionsunterricht erteilt, unterstützt ein Förderlehrer der Adolf-Reichwein-Schule Bad Ems die Integrative Förderung der Schüler.

Im Schuljahr 1996/97 besuchten 56 Kinder die Grundschule Dausenau. Sie waren auf 3 Klassen verteilt; Frau Scheer führte das 1. Schuljahr mit 20 Kindern, Herr Mertz, Schulleiter und Klassenleiter der zweiten Klasse, hatte 15 Schüler und Frau Czech betreute eine kombinierte Klasse bestehend aus 21 Schülern des 3. und 4. Schulbesuchsjahres. Im September 1997 werden 13 Kinder eingeschult.

6. Zusammenstellung aller Lehrer in Dausenau seit etwa 1700

1. Schullehrer WEBER, nichts weiter bekannt.

2. Jakob LINKENBACH aus Dausenau, war etwa 40 Jahre an der Schule tätig.

3. Lehrer KAISER, ledig gestorben, war nur kurze Zeit in Dausenau, wie lange und wann unbekannt.

4. Lehrer ADAMY von Hömberg, war 44 Jahre Lehrer in Dausenau, wo er 1784 starb.

5. David August WALTHER, geboren zu Miehlen als Sohn eines Lehrers, Lehrer in Dausenau seit 1874, im Ruhestand ab 30.4.1822, + 26. Januar 1824 in D.

6. David MÜLLER, geb. am 2. Dezember 1803 zu Lollschied (Amt Nassau), nach eigenen Angaben war der Vater Bürger und Landmann. + 10.August 1824 in Dausenau. Vom 10. 8. 1824- 30. 9. 1824 versahen die Lehrgehilfen Lenz aus Hömberg und Lang aus Kemmenau die Schule.

7. Wilhelm BRANDENBURGER, geboren am 2. Oktober 1800 zu Liebenscheid, Amt Marienberg. Lehrer in Dausenau vom 1.10.1824 – 5.5.1835. Ab Herbst 1832 wurde wegen Erkrankung Brandenburgers die Schulstelle abwechselnd von den Lehrern der Nachbarorte versehen.

8. Wilhelm ROSMAINTH aus Kirberg (Kr. Limburg), Lehrer vom 1.1.1835 – 30.6.1835, versetzt nach Limburg.

9. Wilhelm RÜCKERT, geb. 3.12. 1803 zu Hirzenhain (Amt Dillenburg), Lehrer in Dausenau vom 1. 7. 1835 – 31.12. 1869, in Dausenau gestorben?

Am 1. 5. 1843 wurde die 2. Lehrerstelle eingerichtet [Der Name des 1. Lehrers ist unterstrichen, während der Name des 2. Lehrers (Lehrgehülfe, Lehrvikar, Lehrer) mit Großbuchstaben geschrieben wurde]

10. Jakob MÖHN, geb. 11.11.1822 in Dauborn, Lehrer in Dausenau vom 1.5.1843 – 1.5.1845, versetzt nach Gutenacker.

11. Friedrich DIETRICH, geb. 26.7.1818 zu Idstein, Lehrer in Dausenau vom 1.5.1845 bis 30.4.1848. Dietrich besuchte vom Frühjahr 1834 bis 1838 das Seminar in Idstein. „Mit dem 1. März 1839, nachdem er beinahe 11 Monate Candidat gewesen, erhielte er die erste Anstellung zu Rittershausen, Amts Dillenburg. Mit dem 1. Nov. 1841 wurde er nach Weyer, Amts Runkel; mit dem Juni 1843 nach Homburg, A. Rennerod, mit dem 1. Jan. 1844 nach Stein, A. Hachenburg u. mit dem 1. Mai 1845 hierher mit 160 fl. Besoldung – einschließlich der Wohnung im Anschlag zu 10 fl. – versetzt.-“ Dietrich ging zunächst nach Herold, wurde aber dann nach Lützendorf versetzt.

12. Christian BUHLMANN, geb. 11.10.1825 zu Ansbach, in Dausenau vom 1.5.1848 – 30.9.1851, versetzt nach Attenhausen.

Am 1.10.1851 geht die 2. Stelle ein und ruht bis 31.3.1859.

13. Wilhelm DIETZ, Lehrersohn aus Delkenheim b. Wiesbaden, war zuvor Lehrer in Hahnstätten, wirkte in Dausenau vom 1.4. 1859 – 31.5.1859 und wurde nach Kloppenheim b. Wiesbaden versetzt.

14. Wilhelm STAHL, dessen Vater Lehrer in Hofen, Amt Runkel war, stand vom 1.6.1859 – 30.6.1861 in Dausenau und wurde nach Wisper versetzt.

15. Christian SOPP, geb. 19.12.1842 in Bechtheim, Amt Wehen, war vom 1.7.1861 – 31. 7.1865 Lehrgehilfe in Dausenau und wurde dann als Lehrer nach Linscheid versetzt.

16. Schulkandidat Konrad HENCHE, geb. 20.9.1846 zu Obershausen, Amt Weilburg, in Dausenau vom 1.8.1865 – 1.2.1870, versetzt nach Breidenbach, Krs. Biedenkopf; am 1.4.1870 kehrte er wieder nach Dausenau zurück und wurde am 1.6.1870 endgültig nach Mosbach-Biebrich/Rhein versetzt.

17. Friedrich Wilhelm RÜCKERT, geb. 10.7.1831 zu Hundstadt (Sohn von Wilh. Rückert Nr. 9), wirkte in Dausenau vom 1.1.1870 – 15. 8. 1885 und wurde nach Braubach/Rh versetzt, weil er angeblich den Einsturz des schiefen Turmes befürchtete. Die 2. Stelle wurde vom 1.6.1870 bis 31.3.1871 von Lehrer W. Rückert mitversehen.

18. Theodor SCHMIDT, geb. 6.2.1852 zu Misselberg (Unterlahnkreis) in Dausenau vom 1.4.1871 – 31.10.1871, versetzt nach Linscheid.

Vom 1.11.1871 – 30.9.1872 ruhte die 2. Stelle.

19. Konrad MAUß, geb. 19.1.1853 zu Frankenhain (Kreis Ziegenhain), wirkte in Dausenau vom 1.10. 1872 und wurde 1873 versetzt nach Schönau-Strüth, Kreis St. Goarshausen.

Die 2.Stelle ruhte von 1873 bis 15.10.1879

20. Karl NIKODEMUS, Niederneisen, stand in Dausenau vom 15.10.1879 – 1.10.1880, versetzt nach Breckenheim b. Wiesbaden.

Vom 10.1.1880 – 15.6.1882 ruhte dei 2. Stelle.

21. Bertha STEPHAN, Forsthaus Altendiez/ bei Dietz/Lahn, Lehrerin (einzige bis 1945) in Dausenau vom 15.6.1882 – 31.10.1885. Aus dem Schuldienst ausgeschieden. – Durch die Vesetzung des Lehrers W. Rückert nach Braubach wurde die 1.Stelle frei; sie wurde vom 15.8.1885 bis 30.9.1885 von Schulinspektor Pfr. Klein versehen.

22. Carl ENGELBRECHTt, geb. 24.4.1857 zu Drommershausen (Oberlahnkreis), gest. 1946, in D. vom 1.10.1885 – 15.4.1903, versetzt nach Lahnstein, wo seine Witwe noch lebte.

23. Adolf GROßMANN, geb. 2.12.1864 zu Wehen (U’Taunuskreis) in D. vom 1.11.1885 – 31.7.1887, vers. nach Hermannstein (Krs. Wetzlar)

24. Wilhelm HOLHORST, geb. 2.7.1865 zu Niederdorfelden (Krs. Hanau) in D. vom 1.8.1887 – 30.9.1889, vers. nach Niedergirmes (Wetzlar)

25. Gottfried SCHERER, geb. 17.4.1869 zu Obernhof (U’Lahn), in D vom 1.10.1889 – 31.1.1891, vers. nach Birlenbach (U’Lahn)

26. Heinrich BLUM, geb. 20. 1. 1871 zu Mönstadt, Krs. Usingen. In D. 1.4.91 – 15.4.1895, vers. nach Lollied (U’Lahn). War wegen Krankheit vom 1.5.1893 – 31.10.1893 beurlaubt. Seine Vertreter waren:

27. Lehrer ROSENKRANZ, geb. 30.8.1872 zu Altenkirchen (Krs. Oberlahn), in D. vom 1.5.1893 – 30.6.1893, vers. Schmitten (O’Taunuskr.) und

28. Gustav WEIßBACH, geb. 30.7.1872 zu Frankfurt/m, Lehrer in Dausenau vom 1.7.1893 – 31.10.1893, vers. am 16.11.1893 nach Lorsbach i/Taunus.

29. Bernhard MÜLLER, geb. 12.7.1873 zu Rödelheim, in D. vom 16.4.1895 – 30.9.1901, versetzt nach Altena (Westfalen).

30. Friedrich PRIESTER, geb. 2.10.1880 zu Frankfurt a/M, + in Bad Ems, in D. vom 1.10.1901 – 30.9.1906 (Entlassen auf Antrag)

31. Julius SCHRECK, geb. 9.4.1865 zu Holzhausen (Krs. Siegen) + in Bad Ems. Lehrer in D. vom 16.4.1903 – 30.9.1929 (Ruhestand)

32. Jakob Christian KAPPUS, geb. 21.12.1882 zu Weisel bei Kaub am Rhein, vers. von Burg (Dill) nach D. In D. vom 1.10.1906 – 31.3.1910, versetzt nach Wiesbaden, + 1945 od.1946 daselbst.

33. Jakob HÖFER, geb. 22. 3. 1886 zu Frankfurt a/M, in D. vom 1.4.1910 -30.3.1911, vers. nach Frankfurt a/M.

34. Alfred MÜLLER, geb. 2.5.1891 zu Frankfurt a/Oder, in d. vom 1.4.1911 – 30-9.1919, vers. nach Griesheim bei Ffm.

35. Willi MÜLLER, geb. 16.10.1896 zu Ohren (Kreis Limburg/Lahn) in D. vom 1.10.1919 – 15.10.1922. (Taubstummenlehrer)

36. Johann Gg. HEINZMANN, geb. 8.6.1898 zu Wiesbaden, in D. vom 15.10.1922 – 31.3.1933, versetzt als Mittelschullehrer nach Nassau/L.

37. Georg Friedrich MICHEL, geb. 15.5.1888 zu Wiesbaden, in D. seit 1.10.1929. (30.9.1945 suspendiert, am 19.7. 1947 pensioniert, am 1.9.1948 wieder eingstellt.) Trat am 31.5.1953 in den Ruhestand.

38. Karl DEUSNER, geb. 9.3.1894 in Dausenau, in D. seit 1.5.1933. Nach seiner Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft (Volkssturm) am 1.4.1947 nach Dornholzhausen (U’Lahn) versetzt, am 1.9.1948 nach Dausenau und am 1.10.1948 nach Obernhof (U’L).

39. Alois WOLF, geb. 1.8.1909 zu Büren (Saar) in D. als Hilfslehrer für den zur Wehrmacht eingezogenen Lehrer Deusner. Lehrer Wolf war nur wenige Monate in D. tätig, wurde zur Luftwaffe eingezogen und soll gefallen sein.

Ab 27. März 1945 mit dem Einzug der Amerikaner ruhte der Unterricht und wurde erst mit Genehmigung der Militärbehörde (französische Besatzung) am 1.10.1945 wieder aufgenommen. Zuerst wirkten hier die Lehrerinnen Ursula STILLGER und Hilde Kaffine aus Bad Ems. Es folgten dann im bunten Wechsel die Lehrer HELLER (Nassau), LINDENSCMIDT (Bad Ems) als Vertreter, Hans KNIPPEL (nur ein paar Tage), versetzt an das Pädagogium in Alzey, und Lehrerin Isolde GROß aus Bad Ems. Fräulein Kaffine wurde im Frühjahr 1948 nach Ems versetzt, kehrte aber am 1.10.1948 nach D. zurück an Stelle des nach Obernhof versetzten Lehrers Deusner.

40. Robert SCHÜTZ, geb.8.8.1916 zu Westerfeld (Kreis Usingen), in D. vom 1.10.1947 (Dienst erst am 4.11. angetreten) bis 31.8.1948, versetzt nach Dornholzhausen, bald darauf nach Gemmerich (St. Goarshausen).

37b Georg Friedrich MICHEL, (siehe Nr. 37 dieses Verzeichnisses) ab 1.9.1948 wieder eingstellt, trat am 31.5.1953 in den Ruhestand.

41. Hilde KAFFINE: Lehrer Deusner war am 1.9.1948 nach Dausenau zurückversetzt; er blieb jedoch nur 4 Wochen bis 1.10.48 hier, worauf siene Versetzung nach Obernhof erfolgte. An seine Stelle kam Fräulein Kaffine, die mit einer kurzen Unterbrechung (Frühjahr 1948 – 1.10.1948) seit dem 1. Oktober hier die 2. Lehrerstelle versah. Sie legte auch hier ihre 2. Lehrerprüfung ab; die Prüfungskommission bestand aus Herrn Regierungsrat Gerlach, Herrn Schulrat Römer und Herrn Rektor Hainbuch aus Scheuern. Fräulein Kaffine tauschte am 1.September 1949 mit Lehrer Deusner; ihr Scheiden wird hier allgemein bedauert; ihr Fleiß, ihre Leistungen und vor allem das Vertrauensverhältnis zu ihren Schülern haben ihr ein bleibendes Gedenken in Dausenau gesichert.

38b Lehrer Karl DEUSNER (siehe Nr. 38 dieses Verzeichnisses) versieht nun seit 1.9.49 wieder die 2. Lehrerstelle. (Nach der Pensionierung des Schulleiters Michel versieht er vom 1.6.1953 bis 31.3.1959 die Schulleitung. Seine Aufzeichnungen beginnen S.48 des 2. Chronikbandes.)

42. Lehrer Otto BESIER aus Braubach vom 25.3.1953 bis 31.8.1953, versetzt nach Rettershain. Besier war für den zu diesem Zeitpunkt beurlaubten Lehrer Michel nach Dausenau versetzt worden, sein Nachfolger wurde

43. Lehrer Wilhelm DIEL, geb. 18. Oktober 1901 in Horhausen bei Holzappel, versieht seit 12.10.1953 die 2. Lehrerstelle, seit 1.4.1959 die 1. Lehrerstelle bis zur Pensionierung am 30.9.1961.

44. Irmgard SCHÜLKE, Lehrerin an der hiesigen Schule vom 1.4.1959 bis 31.3.1960.

45. Anneliese BEST, seit 4.10.1960 Frau Kasai (s.Seite 99!), vom 1.4.1960 bis 31.7.1961

46. Rosemarie DORNICK, vom 1.Juni 1960 bis 1.Juli 1960.

47. Karl HAXEL als 3. Lehrer ab 1. August 1960 bis 1.4.1965, versetzt nach Nassau (Steinschule).

48. Helmut WAGNER, seit 1.8 bzw. 1.10.1961, ab 27.5.1963 Hauptlehrer bis 1.4.1965, versetzt als Konrektor zur Schillerschule Bad Ems.

49. VAN DEN BERGH vom 1.8.1962 bis 31.3.1963.

50. Karin DÖDERLEIN, verheiratet PAULAT, vom 1.4.1963 bis 31.7.1964.

51. Ursula BREITER, vom 1.8.1964 bis 1.4.1965, nach Bad Ems zur Steinschule versetzt.

52. Kurt KNÖDLER, seit 26.4.1965 Erster Lehrer, ab 1.6.1974 Hauptlehrer, bis zu seiner Versetzung nach Arzbach am 1.8.1975 Schulleiter. (Die Schülerzahl sank unter 80, es blieben nur noch 2 Lehrerstellen in Dausenau)

53 Karin KNÖDLER geb. NEUMANN, seit 26.4.1965 Lehrerin, ab 1.8.1975 Schulleiterin in der Grundschule Dausenau, seit 1.8.1978 Konrektorin an der Freiherr-vom -Stein-Schule Bad Ems.

54. Beate CZECH seit 1.2.1974

55. Susanne ROOS vom 1.2.1974 bis 31.7.1974, versetzt zur Grundschule Arzbach.

56. Hans-Dieter MERTZ

57. Gisela MÖHLIG-HILLESHEIM

58. Frau NACHTSHEIM

59. Frau SCHEER

7. Literatur:

(Großbuchstaben bedeuten Zitierweise. Bei mehreren Verfassern und Auflagen wird das Erscheinungsjahr angegeben.)

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FIRNHABER, C.G: Das Nassauische Schulwesen in seiner geschichtlichen Entwicklung und gegenwärtigen Gestaltung. Sonderdruck aus: Encyklopädie des gesamten Schulwesens, 1864.

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